Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 9 (September 1912)
- Date
- 1912-09-01
- Page
- Seite 212 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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212 Richtlinien;u einem Programm für das liberale Judentum. 2. Das tägliche häusliche Gebet ist als eines der wertvollsten Mittel zur Förderung religiösen Gebens zu pflegen. 3. Den bedeutsamen Momenten des Familienlebens die religiöse weihe zu geben, ist heilige Pflicht. a) Die Zugehörigkeit zum Judentum ist durch die Geburt gegeben. Die Besch n e i d u n g bleibt eine geheiligte Institution, wer von den Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften mit lauterem Kerzen und in wahrhaftigem Bekenntnis dem Judentum sich zuwenden will, dem soll das Judentum als Menschheitsreligion seine j)forte öffnen. d) Für Knaben und Mädchen soll nach vorbereitendem Unterricht eine gottesdienstliche Lin segnungsfeier als Einführung in die Gemeinde stattfinden. e) Die Eheschließung erhält ihre weihe nur durch die religiöse Trauung. Die an den Bestand des Tempels gebundenen j)riestergesetze und die für das alte jüdische Staatswesen erlassenen Bestimmungen des Familien- und Erbrechts bilden kein Hindernis für die religiöse Trauung. Die rituelle Ehescheidung soll auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau beruhen und nach erfolgter bürgerlicher Scheidung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe gegen böswillige Hemmnisse gesichert sein, die von dem einen oder anderen Ehegatten bereitet werden können. Die Form der rituellen Ehescheidung ist zu vereinfachen. ä) Die Liebesdienste an Sterbenden und Toten sind heilige Pflichten und sollen daher in jedem Falle, ohne Rücksicht auf Lebenswandel, Todesart und Bestattungsweise erwiesen werden. Im Todesjahr und an den Iahrzeittagen der nächsten Angehörigen soll die j)ietät in den alten Bräuchen . der Erinnerung, in der Teilnahme am Gottesdienst mit seinem Kaddischgebete und in frommen Spenden sich bekunden. X wer diesen unerläßlichen Forderungen genügt, ist als religiöser Jude anzusehen. Die Beobachtung aller weiteren, den einzelnen betreffenden traditionellen ^Vorschriften überläßt das liberale Judentum dem religiösen Empfinden des einzelnen; es verwirft die Bewertung der Frömmigkeit nach dem Maß der äußeren Uebungen und erkennt als wertvoll nur an, was für den einzelnen die Kraft hat, fromme Gesinnung hervorzurufen, die sittliche Tat zu fördern und religiöse Wahrheiten und Erlebnisse in anschauliche Erinnerung zu bringen. XI. Unerläßlich für das religiöse Leben der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Gotteshaus, Schule .und Gemeindeleben sind die folgenden Forderungen: {. Der würdigen Ausgestaltung des öffentlichen Gottesdienstes ist die ernsteste Sorgfalt zuzuwenden, wie der Sabbatvormittag, so soll auch der Freitagabend, vor