Mannheim
Compact Memory

Liberales Judentum · 1912-09-01 · Heft 9 (September 1912) · p. Seite 211

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 9 (September 1912)
Date
1912-09-01
Page
Seite 211 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3126481-3126500-3126510--1241-3128048
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Richtlinien M einem Programm für das liberale Judentum 211 VI. Besonders ernst tritt diese Pflicht an die Gegenwart heran. Durch den Eintritt der Duden in die geistige Kultur und die soziale Lebensgemeinschaft einer Zeit, die durch neugewonnene Erkenntnisse ihren geistigen Gesichtskreis erweitert und eine Kmwälzung auf allen Gebieten des Lebens erfahren hat, sind viele überlieferte Vorstellungen, Einrichtungen und Bräuche aus dem Bewußtsein und aus dem Leben geschwunden und haben somit ihren Inhalt und ihre Bedeutung verloren. Diese in der Gegenwart sich vollziehende Entwicklung stellt uns vor die große und verantwortungsvolle Aufgabe, zu den geschichtlich bedingten Glaubensvorstellungen und Erscheinungsformen Stellung zu nehmen. VII. Glaubensvorstellungen, welche die Reinheit der jüdischen Gotteslehre trüben, sind aus dem Lehrinhalt der jüdischen Religion auszuscheiden. VIII. Angesichts der großen Bedeutung der Erscheinungsformen für das religiöse Leben und die Erhaltung der jüdischen Religion sind in pietätvoller Anlehnung an die Vergangenheit alle diejenigen Einrichtungen und Bräuche zu bewahren und neu zu beleben, die noch heute den einzelnen in lebendige Beziehung zu Gott setzen, ihn immer wieder an seine sittliche Lebensaufgabe erinnern und in sein Alltagsleben Momente der Ruhe und Selbstbesinnung bringen, die das Familienleben heiligen, dem jüdischen bsaus seine eigentümliche Weihe und Stimmung geben und der jAetät gegen Lebende und Verstorbene Ausdruck verleihen, die das Band der Glaubensgemeinschaft festigen, die Glaubenstreue stärken und ein edles jüdisches Selbstbewußtsein wachrufen. Vorschriften, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, haben keine verpflichtende Kraft. IX. Gemäß diesen Grundsätzen sind für das religiöse Leben des einzelnen die folgenden Forderungen unerläßlich: 1. Sabbat und Feste, diese Träger der bedeutendsten religiösen Gedanken und Erinnerungen, sind durch häusliche Feier und durch Besuch des Gottesdienstes weihevoll zu begehen. An ihnen soll alles vermieden werden, was ihre würdige Feier stört; was dieselbe nicht beeinträchtigt, kann nicht als verboten gelten. Darum haben alle aus der Ausdehnung des Ruhegebots hervorgegangenen Erschwerungen keinen Einspruch auf Gültigkeit. Jede Werktagsarbeit aber soll unterbleiben. Solange die volle Erfüllung dieser Forderung an den wirtschaftlichen Verhältnissen scheitert, ist der häuslichen Ruhe, dem Besuch des Gottesdienstes und der Feier des Freitagabends und der Vorabende der Feste erhöhte pflege zu- Mwenden. Ihre feierlichen Bräuche: das Anzünden der Lichte, der Llternsegen, der Dankesspruch über Wein und Brot, Seder- und Lhanukkohfeier sollen in ihrer alten Bedeutung in unseren Häusern fortleben und mit neuer Weihe . umgeben werden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.