Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 9 (September 1912)
- Date
- 1912-09-01
- Page
- Seite 205 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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o o o o 205 Zur Geschichte der Entstehung der Richtlinien Zur Gefchichte der Cnfftehung uf der Nürnberger Versammlung der Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland am 5. Juni 1(9^0 stellte Rabbiner Dr. .Seligmann-Frankfurt a. M. den Eintrag, „eine sofort zusammentretende, etwa t5 Mitglieder zählende, aus Theologen und Nicht-Theologen zusammengesetzte Kommission zu ernennen mit dem Aufträge, innerhalb eines Jahres die Vorarbeiten zu erledigen, auf Grund deren ein positives Programm des religiösen Liberalismus aufgestellt werden kann. Die Vorarbeiten der Kommission sollen veröffentlicht und der freien Diskussion anheimgegeben, der von der Fünfzehner-Kommission auf Grund der Vorarbeiten ausgearbeitete Entwurf eines positiven Programmes der nächsten (dritten) Hauptversammlung zur Verhandlung und Beschlußfassung übergeben werden." Der Antrag wurde von der Nürnberger Versammlung einstimmig angenommen. Zu Mitgliedern der Fünfzehner - Kommission wurden gewählt: Justizrat Breslauer-Berlin als Vorsitzender, die Herren Rabbiner Dr. Appel-Karlsruhe, Dr. Blumenthal-Berlin, Dr. Freudenthal-Nürnberg, Dr. Norden- Elberfeld, Dr. Seligmann-Frankfurt a. M., Dr. Vogelstein-Stettin, Dr. Vogelstein-Königsberg und die Herren Justizrat Blau-Frankfurt a. 7X1., Oberlehrer Professor Dr. Blaschke- Berlin, Gberkantor Lsenle-Lsamburg, Rechtsanwalt Dr. Kaempfer-Posen, Geh. Oberregierungsrat Dr. Ma^er-Karlsruhe, Justizrat Dr. Gfner-München, Justizrat Dr. Ls. v. Simon- Berlin. Der Kommission wurde das Recht-der Kooptation, bezw. der jeweiligen Hinzuziehung von wissenschaftlichen 'Autoritäten bewilligt. Für die erste Kommissionssitzung wurde zunächst von dem Vorsitzenden und dem der Richtlinien. Antragsteller gemeinsam ein Arbeitsprogramm aufgestellt, demzufolge. sich die erste Kommissionssitzung zunächst über die liberalen Prinzipien zu verständigen habe. Nach der Aussprache hierüber sollte in der ersten Kommissionssitzung ein General-Referent und mehrere Spezial-Referenten ernannt werden mit dem Auftrag, über die prinzipiellen und die wichtigsten Einzelfragen schriftliche Referate auszuarbeiten. Als Einzelfragen wurden namentlich aufgezählt: Gffenbarungsbegriff, Stellung zur Bibel, Bibelkritik, Schöpfungsgeschichte und Entwicklungslehre, Münder, Immanenz und Transzendenz, vergeltungslehre, Unsterblichkeit und Jenseits, .Messiasreich, Mission Israels, Verbindlichkeit der xentateuchischen und talmudisch-rabbinischen Gesetze, Auffassung der mündlichen Lehre, Stellung, zu Einzelfragen (Sabbat, Sonntagsgottesdienst, Festgebräuche, zweite Feiertage, Merktagsgottesdienst, häuslicher Kultus, Gebetbuchfrage, Ehegesetze, religiöse Stellung der Frauen, Konfirmation, Jugendgottesdienst, Religionsunterricht, Priestergesetze, proselyten, Beerdigungsfragen, Feuerbestattung, Trauergebräuche, Speisegesetze, Beschneidung). „ Die erste Kommissionssitzung fand in Berlin am \6. Sept. l9^0 statt. Nach eingehenden Debatten prinzipieller Natur über Möglichkeit und Opportunität von Richtlinien überhaupt, wogegen von mehreren Kommissionsmitgliedern erhebliche Bedenken geäußert wurden, kam man schließlich doch — insbesondere infolge des bedeutsamen Eingreifens von Dr. Blau-Frankfurt a. M. in die Debatte — zu dem einmütigen Beschluß, auf Grund des vorgelegten Arbeitsprogramms