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Liberales Judentum · 1912-09-01 · Heft 9 (September 1912) · p. Seite 203

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 9 (September 1912)
Date
1912-09-01
Page
Seite 203 (sequence 11)
Language
German
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0 o o o Ar. Krlrgrnann: General-Referat 303 ergibt, daß schon unsere alten Talmudlehrer die heilige Schrift wohl als Wurzel, aber nicht als Fessel, als Ausgangspunkt aber nicht als Abschluß ansahen, oder um mich eines talmudischen Bildes zu bedienen, „als lebendige Quelle, aber nicht als verkalkte Zisterne, die keinen Tropfen verliert". Die mündliche Lehre, aus der das Riesenwerk des Talmuds und des rabbinischen Schrifttums hervorging, ist tatsächlich — vor allem für das Religionsgesetz — nichts andres als die lebendige Fortentwicklung der biblischen Religion. So wie die mündliche Lehre in alter Zeit — wohl nicht mit klar bewußter Absicht, aber im Effekt — die biblische Lehre nicht erstarren ließ, sondern im Gegensatz zu dem Sadduzäismus und Karäismus, das Wort der Thora der Zeit und den Verhältnissen gemäß interpretierte und in lebendigem Fluß erhielt bis zu dem Tage, an welchem durch die schriftliche Fixierung der mündlichen Lehre der lebendige Strom der Fortentwicklung erstarrte, so wollen wir durch wissenschaftliche Erforschung der Gründe der Religionsgesetze und durch Zurückgehen auf den Geist der Lehre den unjüdischen Gegensatz zwischen Religion und Leben aufheben, so wollen wir ein Judentum lehren, das heute gelebt werden kann. Nicht gegen das Religionsgesetz an sich, nicht gegen diese wunderbare Schöpfung des religiösen und des Selbsterhaltungsinstinkts unseres Volkes, die es feelisch und geistig in der Sturmnacht der Geschichte unter seinem Fittich geborgen hat, machen wir Front, sondern nur dagegen, daß man dieses Religionsgesetz, das nur Mittel zur Sittlichkeit, Mittel zur Erhaltung des Judentums sein sollte, zum Selbstzweck, zum wesentlichen, zum unveränderlichen göttlichen Willensausdruck macht; gegen die Erstarrung der religiösen Formen, gegen ihre juristische Formulierung, gegen ihre Znfallibilität wenden wir uns. Darum wollen wir in unseren Richtlinien eben keinen neuen Schulchan aruch aufstellen, keine neue peinliche Reglementierung des religiösen Lebens schaffen. Eine- Fülle individiel.ler Meinungen und eine Mannigfalttgkeit der religiösen Lebensführung soll über die von uns gezogenen Grenz- und Richtlinien hinaus nebeneinander zu Recht bestehen, und der Liberalismus muß liberal genug sein, sie alle tolerieren zu können, wir sprechen in unseren Richtlinien aus, was wir als Mindestmaß der zeremoniellen Forderungen anfehen. Meine Herren Kollegen! Als die Rabbinen die mündliche Lehre, die nach dem Gesetz nie hätte aufgeschrieben werden dürfen, dennoch aus dem Bedürfnis ihrer Zeit, zur Erstarkung des Judentums schriftlich fixiert haben, da führten sie als Rechtfertigung für sich den Vers aus dem W- Ofolm an, „68 laasos ladonoi hepheru es torosecho,“ was sie übersetzten: „wenn es Zeit ist für Gott zu wirken, darf man die Thora aufheben." (Talmud babli, Themura (^b.) Als Maimonides und Zakob ben Ascher, Joseph Karo und Mose Zsserles das rabbinifche Judentum kodifizierten, da war es zu seiner Zeit vielleicht ein Werk °der Vorsehung, ein Glück und eine Lebenserhaltung, daß sie das Religionsgesetz des Judentums reglementierten; in jedemFall war es eine aus dem Bedürfnis der Zeit geborene Tat, sonst hätten die Juden den Schulchan aruch nicht als gesetzliche Autorität anerkannt. Aber für uns hat dasselbe, was damals zur Erhaltung diente, zur Auflösung geführt, uns ist die damals zeitgemäße Kodifizierung zum Verhängnis geworden und hat die religiöse Zerfahrenheit im deutschen Judentum gezeittgt, unter der wir leiden. Und darum wollen wir — das ist unsere eigentliche Re-Form — die erst ar r t e F o r m des Judentums wieder flüssig machen.

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