Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 9 (September 1912)
- Date
- 1912-09-01
- Page
- Seite 196 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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196 Ir. Seligmann: General-Referat o o o o Auch Abraham Geiger dringt darauf, „die leitenden Gedanken zum Bewußtsein zu bringen". Er will, daß „die Prinzipien, auf welche' man hier und da als unfruchtbar etwas vornehm herabsieht, recht entschieden zur Sprache kommen. In Versammlungen, welche religiöse Fragen behandeln und dem religiösen Bewußtsein zum richtigen Ausdruck verhelfen wollen, wird die Motivierung der Aussprüche von größerer Wirkung sein als diese selbst." Mit diesen Ausführungen möchte ich denen entgegentreten, die von Fall zu Fall in der religiösen Praxis Entscheidungen treffen möchten und, wo es gerade brennt, bald zur Feuerbestattung, bald zu den eherechtlichen Fragen Stellung nehmen, aber niemals, weder sich s e l b st, noch anderen ehrlich Rechenschaft gegeben haben, woher sie die Berechtigung zu ihrer Stellungnahme entnehmen. Also zunächst für uns selbst, für uns als liberale Rabbiner, müssen wir Richtlinien aufstellen. Mir stehen allesamt nicht auf dem orthodoxen Prinzip. Wir glauben nicht an die Verbalinspiration und an die ewige Giltigkeit und Unveränderlichkeit des im Schulchan aruch kodifizierten Judentums. Wir glauben außerdem — nach unserer individuellen Verschiedenheit verschieden — noch an einige andere minder wichtige Prinzipien des orthodoxen Judentums nicht. Aber ist dieses Richtglauben und die davon mehr oder weniger bedingte Praxis ein Prinzip? Aus Negationen baut man keine Religion, kein Judentum auf. Wir haben die Pflicht, uns selber klar zu werden und dem Volke gegenüber auszusprechen, was das liberale Judentum als objektive Religion glaubt und was es festgehalten wissen will. Positive Richtlinien, das wäre die erste großzügige positive Tat des religiösen Liberalismus. Nur darum konnte dem religiösen Liberalismus im Judentum bis jetzt reine Negation vorgeworfen werden, weil wir in der Tat nicht die Kraft und den Mut gefunden haben, auszusxrechen, was das liberale Judentum positiv glaubt und festhält und was es festgehalten wissen will. In diesem Sinne ist das Aufstellen von Richtlinien nicht, wie ängstliche Gemüter wähnen, ein Zerstören, sondern ein Aufbauen, das erste wirkliche Aufbauen des liberalen Judentums. Darum ist die Aufstellung liberaler Richtlinien für uns Rabbiner eine sittlich-religiöse Pflicht. Denn — gestehen wir es nur offen ein — wo ist unsere autoritative Berechtigung zum liberalen Judentum? Wo ist unser Freibrief? Wo und wann ist die magna Charta des liberalen Judentums ausgestellt worden? De jure besteht bis heute nur ein orthodoxes Judentum. Es existiert freilich, durch den Einfluß einiger bedeutender Persönlichkeiten unter den liberalen Rabbinern des vorigen Jahrhunderts, ein nach 'ihrem Vorbild geschaffener stillschweigender consensus omnium oder multorum, eine Art liberale öffentliche Meinung; es sind auch in Religionsbüchern, in religionsgeschichtlichen und religionsphilosophischen Schriften einzelner die Prinzipien mehr oder weniger offen oder verschleiert ausgesprochen; es ist stillschweigend von den liberalen, ja selbst von den orthodoxen Rabbinern, vieles toleriert, vieles gutgeheißen worden, was sich 'im Leben der deutschen Iudenheit seit \20 Jahren vollzogen hat — aber ist das ein würdiger, ist das ein normaler Zustand? Ist das ein normaler Zustand, daß ein Rabbiner bei einer ins praktisch-religiöse Leben einschneidenden Frage, daß er bei Abgabe eines Gutachtens nicht weiß, worauf er sich bei seiner nichtorthodoxen Entscheidung berufen, worauf sich selber stützen kann? Liegt die Sache nicht so, daß er heute hei-