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Liberales Judentum · 1912-08-01 · Heft 8 (August 1912) · p. Seite 175

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 8 (August 1912)
Date
1912-08-01
Page
Seite 175 (sequence 7)
Language
German
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Ar. Karck: Gesetzesreligion nnd Religisnsgrsrtz 175 wenn ein Gutes durch ihn geschieht, nicht er es übt, sondern die Gnade es schafft, die auf ihn herniedergekommen ist. Er wählt nicht das Gute oder das Böse, er ist vielmehr dazu erwählt worden; er ward erniedrigt und er wird erhoben. Durch sich selbst ist er nichts; was er ist, ist er durch die Wunderwirkung der Erbschuld und der Gnade, und darum ist ja auch das Wunder, das in der Gesetzesreligion etwas religiös Nebensächliches bloß ist, hier das Fundament, auf dem der Glaube beruht. Was einer also an Gerechtigkeit und sittlicher Arbeit leistet, alles, worin er Subjekt sein will, ist für die Erlangung des Heils ohne die wesentliche Bedeutung; diese seine Taten sind bloße Opera legis, „Werke des Gesetzes", die nichts schaffen. Sein Grundverhältnis zu 'Gott ist nicht das ethische,. in welchem ihm das Gottesgesetz den weg des Lebens zeigt, sondern das übernatürliche, das jede menschliche Selbständigkeit ablehnt und «ganz auf die überirdische erlösende Gnade Gottes verweist; die Verkündigung von ihr ist die Religion. So ist es die Lehre des Lhristentums, und sie bezeichnet den tiefen Gegensatz gegen das Judentum. Sie ist die Grundlehre geblieben, und die Reformation z. B. hat sie nur zu neuer Schärfe ausgeprägt; sie ist die einzig lutherische, wie sehr auch der moderne Protestantismus sich hier Und dort bemüht, „gesetzlich" zu werden, allerdings ohne es einzugestehen, wie sehr er damit jüdisch wird. Als Gesetzesreligion und Gnadenreligion stehen Judentum und Thristentum einander gegenüber. _ Jedoch wenn dem so ist, eine Frage bleibt doch noch übrig: Ist das Judentum denn nur in jenem hohen, sittlichen Sinne Gesetzesreligion, ist nicht sein Gesetz doch noch etwas mehr und dadurch im Grunde so viel weniger? Hat es denn nicht auch fein sogenanntes „Religionsgeseß", die weite Fülle der Satzungen und Bräuche, der Zeremonien und Institutionen? Gewiß, das Judentum hat das alles, in reichem, überreichem Maße. Aber das alles, und das ist nun das wesentliche, ist doch nicht das Gesetz der Religion, sondern das alles ist nur das Gesetz der Religionsgemeinde. Jede Glaubensgemeinschaft braucht ein Aeußerliches, Greifbares, etwas Aufweisbares, durch das ihre einzelnen Glieder zusammengefügt werden, die G e m e i n d e! hergestellt und erhalten wird. Die Gnadenreligion hat dieses Band sich bereitet, wie es ihrem Wesen entsprach, indem sie dem Wunder von der Schuld und Gnade die bestimmte Formulierung, die Fassung in das Bekenntnis gab. Damit wurden die Gläubigen zusammengeordnet, die Gemeinde des Heilsi wurde abgegrenzt, um' ihrer Existenz wiUeN sind die Sätze des Dogmas festgestellt worden. Dies blieb das eigentliche Bhnd, wie sehr auch die Männer der Gnadenreligion durch die staatliche Hilfe manch anderes noch erhielten, wodurch die Gemeinde zusammengeschlossen, eine feste kirchliche Ordnung geschaffen worden ist. Das Judentum hat dieses Beistandes entraten müssen, es ist keine Rirche geworden, und es hat keine geistlichen Gewalten gehabt. Um so stärker ist in ihm darum das Bedürfnis geworden und geblieben, die Mittel bereit zu haben, durch die die Einzelnen auch äußerlich zur Gemeinsamkeit zusammengeführt, dieser die sichere Verfassung gegeben wurde. Ls ist kein Zufall, daß sich das Verlangen in der Zeit am entschiedensten regte, in der das staatliche Leben, das bisher der Religionsgemeinschaft einen Rückhalt geboten hatte, mehr und mehr verfiel, um schließlich unterzugehen. Der alte Areis hatte sich gelöst, und die Notwendigkeit trat ein, die Mittel der Zusammenfügung für die Zerstreuten zu gewinnen, und je schwerer dann, nur zu bald

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