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Liberales Judentum · 1912-08-01 · Heft 8 (August 1912) · p. Seite 174

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 8 (August 1912)
Date
1912-08-01
Page
Seite 174 (sequence 6)
Language
German
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174 Ar. Saeck: Grsrtzrsrrligrsn und NrLigisnsgefetz fromme Gesinnung hervorzurufen, sittliche Tat zu fördern und religiöse Wahrheiten und Geschehnisse in anschauliche <Lrinnerung zu bringen. Diese Anerkennung fordert es jedoch auch für die Berechtigung seiner eigenen Anschauungen, die nichts anderes zur Grundlage haben als die heilige Ueberzeugung von ihrer Wahrheit und nichts anderes zum Zwecke als die Lebensbefähigung des Judentums in der Gegenwart und Zukunft. 6elehe5reljgion uncl Keligionsgeleh. Von vr. L. baeck-vülleläoi-f. 'I'I eber Bedeutung und Wert, die das Gesetz im Judentum hat, gehen die Urteile auseinander, vielleicht finden sich manche Meinungen wieder zusammen, wenn einmal die Begriffe der Gesetzesreligion und des Religionsgesetzes festgestellt werden. Das Wesen des Menschen, oder was dasselbe ist, sein Verhältnis zu Gott, ist ,in zwiefacher Weise von den Religionen aufgefaßt worden. Der einen erscheint der Mensch als selbständige Persönlichkeit, als verantwortlicher Urheber seines Tuns, als Subjekt der Tugend, wie der Sünde. Das Gute und das Böse sind vor ihn hingelegt, er kann zwischen ihnen wählen, oder wie die Religion bald ziu, ihm spricht, er soll' zwischen ihnen wählen, ein für allemal; er kann es, weil er es soll, und die Freiheit wird damit zur sittlichen Aufgabe, die ihm gestellt wird. Wie er sie erfüllen kann, lehrt ihn die Religion, indem sie ihm zeigt, was das Güte ist, das er wählen soll, -oder, wie sie es lieber ausdrückt, was der göttlichel Wille, ist. Die Religion ist also hier eine Verkündigung des Gebotes, des Gottesgesetzes. Aber sie kann das sein, nur weil sie dem Menschen gesagt hat, daß er das Subjekt seines Tuns ist. Auf Grund dessen allein kann sie dieses bestimmte Tun, dieses Gesetz seines Handelns ihm abfordern, darf sie ihm gebieten, daß er den göttlichen Willen zu dem seinen mache, um in der guten Tat schöpferisch und frei zu werden. Das Verhältnis des Menschen zu Gott, sein wesen ist so vor allem ein ethisches, d. h. eine Beziehung, die sich auf die Wahlfreiheit des Menschen gründet und ihn durch die Gebote des göttlichen Willens zur sittlichen Freiheit zu erheben sucht. Line Religion, die derart durch das „du sollst" das Wesen des Menschen bestimmt, wird am kürzesten Gesetzesreligion genannt, und eine solche Gesetzesreligion, 'die einzige in der Geschichte dev Menschheit, ist die israelitische, die jüdisch? Religion. Sie ist es, weil sie „dem Menschen sagt, was gut ist und Gott von ihm fordert", und darum von dem Satze ausgehen kann: „heilig sollt ihr sein, denn heilig bin ich, der Ewige, euer Gott," sie ist es, weit sie die Religion der Gerechtigkeit und der Menschenliebe, des Sittengebotes und der prophetischen Mahnung ist. Für diese Gesetzesreligion haben die Propheten gestritten, und nur in ihr haben sie zeigen können, wasdas Gottesgebot ist. Was sie bedeutet, wird noch schärfer der Gegensatz dartun. Denn ihr steht gegenüber die Religion, die am besten als Gnadenreligion bezeichnet wird, Hier wird das Wesen des Menschen darin gefunden, daß er bloßes Objekt ist: Objekt dev Erbsünde, so daß, wenn eine Sünde durch ihn begangen wird, nicht er sündigt, sondern die Sündhaftigkeit, in der er geboren ist, sie wirkt, und Objekt des heiles, so daß»

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