Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1912)
- Date
- 1912-07-01
- Page
- Seite 167 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. Srlrgmann: Air Grrstesrrligron «nd -us jüdische NrUgisnsgrsrh 167 berechtigung im Judentum? So war's zur Zeit der Rinder und Schüler Mendelssohns. Nicht die Schleiermacher'sche Philosophie, sondern das Gefühl der Heimatlosigkeit im orthodoxen Judentum hat sie dem Thristentmn in die Arme getrieben. Sie kamen allesamt — ohne Zwischenstufe des liberalen Judentums, das es damals noch gar nicht gab, unnüttelbar aus der Gesetzestreue heraus. Aber so sehr Mendelssohn in seinem Jerusalem und durch sein Vorbild und seine direkte Einwirkung (siehe Briefe an Serz Somberg) der Gesetzestreue das Wort geredet hatte, das Gesetz hielt sie nicht mehrfest; es hatte seine Kraft über sie verloren, weil sie, unter den: Einfluß der modernen Kultur, nicht inehr an seine göttliche Autorität glaubten und weil sie es im sozialen Leben der Zeit als unerträgliche Last empfanden. Will Ziegler die Zeit zurückschrauben? Glaubt er durch seine Apologie, durch den Schimmer von Romantik, den er um das Gesetz breitet, den Entfremdeten das Gesetz annehmbarer gemacht zu haben? Er mag denen zu Gefallen reden, die sich platonisch für das Gesetz begeistern, die anfangen, fromm zu werden, wenn es sich darum handelt, was andere halten sollen. Aber die Gesetze und Gebräuche, die einmal aus dem Leben und den Säufern geschwunden sind, wird er mit der Beredsamkeit eines Demosthenes nicht wieder in die Säufer und in das Leben einführen. Aber — und das ist das Allerseltsamste — die Liebe Zieglers zum „Religionsgesetz" ist selber platonisch. Wer sein Buch, besonders die letzten Kapitel aufmerksam durchlieft, der wird die Beobachtung machen, daß er jedesmal wenn er einen Schritt vorwärts getan, zwei zurückmacht, daß er mit irgend einer Bemerkung alles vorhergesagte aufhebt, dann aber wieder seine Gegenbemerkung einschrankt und so weiter. wenn es Ziegler Ernst wäre mit dem „Religionsgesetz", wie dürfte er dasselbe von vorne mit tiefen Bücklingen empfangen, um es vorr hinten hinaus zu komplimentieren? Gesetz ist Gesetz. An einem Gesetz läßt sich kein Iota rauben. Wern das Gesetz nicht unverbrüchlich ist, wer Wertunterschiede an dein Inhalt des Gesetzes feststellt, wer einen Teil des Gesetzes zum „Nebenstrom" degradiert und als „Mittel zum Zweck" bezeichnet, wer das Gesetz auf „einfachere Formen" zurückführen will — der steht in Wahrheit nicht mehr auf dem Standpunkt des Gesetzes. Das ist es ja, was das liberale Iudentum will: Nicht gegen das Religionsgesetz an sich, nicht gegen diese wunderbaren Schöpfungen des religiösen und des Selbsterhaltungsinstirrktes unseres Volkes, machen wir Front, sondern gegen ihre juristische Formulierung, ihre gesetzliche Bindung. Das liberale Judentum will diesem sogenannten „Religions g e s e tz" den Charakter gesetzlicher Gebundenheit nehmen und es dem religiösen Empfinden des Einzelnen überlassen, wie er sich zu den traditionellen Gebräuchen und Satzungen stellt. Religion fordert nach unserer Auffassung nicht Unterwerfung unter sogenannte „Gesetze" — das verlangt der Staat. Nicht gesetzestreu, sondern treu unserem Gotte zu sein, ist unser Ruhmestitel. „Mag der Staat für seine äußerliche Erfüllung äußerliche Gesetze, feste juristische Bestimmungen treffen müssen; mochte im alten Iudah und Israel, als Religionsübung und Staatsgesetzerfüllung noch zusammenfielen, eine feste Bestimmung notwendig sein . . . Die Religion aber soll den Geiftches Gesetzes verkünden, soll für die wahrhafte, innerliche, zweckmäßige Erfüllung sorgen." Das sagt derselbe Professor Lazarus, auf den sich auch Ziegler beruft. Denn Ziegler stimmt ja, wie gesagt, im Endresultat mit unserer Ansicht überein. Die-