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Liberales Judentum · 1912-07-01 · Heft 7 (Juli 1912) · p. Seite 168

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 7 (Juli 1912)
Date
1912-07-01
Page
Seite 168 (sequence 24)
Language
German
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168 Dr. Krligmann: Die Gristesrrligion und das jüdische Urligionsgrsrh ses im Munde evangelischer Theologen und unserer Trutz-Orthodoxie zum Schlagwort gewordene „Gesetz" gilt ihm ja gar „nicht als bindendes göttliches Gesetz" (p. \52). Sein inhaltreiches, zweites ünd drittes Kapitel führt den Nachweis, daß, wie 'Ziegler es"'selb st in Fettdruck zusammenfaßt, die erste Stelle im jüdischen Religionssystem ausschließlich der religiösen Sittlichkeit gebühre. „Sie ist der mächtige Hauptstrom der Religion, in den sich der große Nebenstrom des Gesetzes ergießt. Nur die religiöse Sittlichkeit ist dem Judentum Selbstzweck, das Gesetz ist Mittel zum Zweck." „Ohne sittliches Motiv wird es zwecklos." — Am interessantesten für unsere Erörterung ist das vierte Kapitel. Abgesehen von der wieder künstlich konstruierten Beziehung des Religionsgesetzes zur Geistesreligion enthält dieses prächtige Kapitel eine geistvolle und originelle Verherrrlichung des Zeremomalgesetzes. Fesselnd ist der Gedankengang durchgeführt, wie das Christentum und andere Religionen ihre Religion verkörpern (materialisieren, wie der Autor sagt) durch Personifizierung, das Judentum durch Objektivierung, d. h. Umwandlung in Tatgebote. Auf diese interessante Apologie des „Gesetzes" folgt indessen wieder das „Aber" und zwar diesesmal hageldicht: „Aber trotz seiner Bedeutung hat das Religionsgesetz einerseits vielfach versagt, anderseits sich zumeist unfähig gezeigt, den Juden bei dessen Eintritt in das allgemeine Kulturleben sich treu zu erhalten." Aber die Behandlung des Religionsgesetzes ist „mechanisch"' und „populistisch" geworden. Aber „Gewohnheit" „schläfert ein", „ist ein süßes Narkotikum", „hüllt nur zu häufig das eigentliche Ziel des Brauches in Nebel, in eine Dunstwolke". Aber das Gesetz ist voll „überflüssiger Kompliziertheit", es ist „zum Unkraut" geworden, zur „Schlingpflanze, die dem Baume laicht und Luft raubt". Ziegler spricht von den „Absonderlichkeiten", zu denen „der sogenannte Ausbau des Gesetzes unser religiöses Lieben geführt" hat, von den „ungezählten Paragraphen", die nicht zur Vertiefung der Weihe beigetragen haben, er nennt „die gewohnheitsmäßige Uebung" den gefährlichsten Feind jeder Verinnerlichung, er wendet sich «gegen „die seelische Abstumpfung, die eine tägliche Uebung und ^Beobachtung derselben Riten und Satzungen nach sich zieht", er verurteilt „das Prinzip der Erschwerung und Häufung" als „ungesund". Ist das der beredte Verteidiger und Apologet des Religionsgesetzes? wie kann ein Mann, der sich so über das Religionsgesetz äußert, den Schein aufrecht erhalten rpollen, als trete er für das Religionsgesetz ein? Heißt das nicht, das Gesetz zum König erheben, um unter seiner Scheinherrschaft tun zu können, was einem beliebt? was bleibt denn von diesem auf den Thron erhobenen Gesetz bei Ziegler schließlich übrig? Sicherlich nicht mehr, wahrscheinlich weniger als die Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland, die nicht „religionsgesetzlich" sein will, als „religiöse" Minimalforderung aufstellt. * Deshalb ist Ziegler der Vorwurf nicht zu ersparen, daß sein Buch im höchsten' Grade irreführend ist, eine Irritierung des religiösen Liberalismus. Daß fein Büch — abgesehen von dieser Grundtendenz — lein gutes ist, habe ich zu Anfang schon anerkannt. Es ist glänzend geschrieben, fesselnd und geistvoll. Es ist getragen von wissenschaftlichem Ernst und durchglüht von heißer Liebe zu Religion und Judentum, viele Einzelheiten sind glänzend, überzeugend, ja verführerisch. Grade deshalb aber mußte im Interesse der Sache bei aller persönlichen Verehrung und Wertschätzung unsere Stellungnahme zu diesem bedeutungsvollen Buche offen und scharf zum Ausdruck gebracht werden. Amicus Plato, magis amica veritas. Herausgegeben von der Vereinigung für das liberale Judentum Berlin W. 8, Mauerstraße 49. Für die Redaktion und den Verlag verantwortlich Dr. C. Seligmann, Frankfurt a. M., Friedrichstr.29. Druck und Expedition von Voigt & Eleib er, Frankfurt a. M., Bieber-Gasse 6.

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