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Liberales Judentum · 1912-07-01 · Heft 7 (Juli 1912) · p. Seite 165

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 7 (Juli 1912)
Date
1912-07-01
Page
Seite 165 (sequence 21)
Language
German
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Ar. Srligrmmrr: Are Geistesreligron und das jüdische Neligionsgesetz 165 ka'nn jch' keinen so grundlegenden Unterschied erblicken. Die Wissenschaft kann keine von beiden Gottesvorstellungen bestreiten. Das religiöse Bewußtsein aber fordert, daß die kosmische Wirklichkeit oder wie wir weniger gelehrt sagen, die Natur nicht souverän ist, sondern daß Gott der absolute Grund der naturgesetzlichen (wie der sittlichen) weltordnung sei, so daß die Naturgesetze — in Uebereinstimmung mit der Wissenschaft — die Gesetze des unveränderlichen göttlichen Willens sind. So wird in dem theistischen Gottesbegriff der allzukrasse Dualismus zwischen Natur und Geist überwunden; Gott bildet die Synthese von Geist und Natur. wir wenden uns zum zweiten, umfangreicheren Teil des .Buches. Ziegler will das „Religionsgesetz, das tatsächlich das eigentlich Charakteristische des Judentums ausmacht" in Einklang bringen mit der Geistesreligion. Gerade an diesem Punkte „wo die beiden angeblich in unversöhnlichstem Gegensatz zu einander stehen", soll die Auseinandersetzung vorgenommen werden. was hat die Annahme oder Verwerfung der kosmischen Gottesidee mit dem jüdischen Zeremonialgesetz zu tun? Ja, meint Ziegler, der Rern der Gottesreligion ist die Innerlichkeit und das jüdische Gesetz scheint nur die formale Aeußerlichkeit zu fordern. Allein dieser Gegensatz, wenn er aufgestellt werden soll, besteht nicht nur gegenüber der Guckenschen Geistesreligion, sondern genau so gegenüber dem Anti-Gucken'schen paulinischen Christentum. Man kann den kosmischen Gottesbegriff mit dem reingeistigen Gottesbegriff, man kann die „evangelische Freiheit" mit der „jüdischen Gesetzlichkeit" vergleichen, aber den Gucken'scheu Gottesbegriff in Beziehung zu setzen mit dem jüdischen Zeremonialgesetz — das ist eine logische Dissonanz, es sei denn, daß man eben aus dem jüdischkosmischen Gottesbegriff das Religionsgesetz ableitet, wie es Gucken tut. Aber Ziegler folgt ihm nicht auf diesem Wege, sondern behandelt das Religionsgesetz, losgelöst von der Gottesidee, ja unter Voraussetzung und - Akzeptierung der Lucken'schen Gottesidee, als etwas Selbständiges, für sich Abgeschlossenes. Bezieht sich diese Bemerkung lediglich auf das Formale, Methodische der Zieglerschen Auseinandersetzung, so kommen wir nunmehr auf das Schwerwiegendste des ganzen Buches, worauf Ziegler unverkennbar den höchsten wert legt und was in der Tat das Bemerkenswerteste und — Eigentümlichste der Ziegler'schen Schrift ist, auf seine Stellungnahme zum Religionsgesetz. Nehmen wir gleich das Resultat vorweg. wenn man das Buch zu Gnde gelesen hat, merkt man, daß der Verfasser sich treu geblieben ist, daß es der durch seine öffentlichen. Kundgebungen bis jetzt als entschieden liberal bekannte Dr. Ziegler ist, der zu uns redet. Mit fast allen seinen praktischen Folgerungen und Ergebnissen freuen wir uns aufrichtig übereinstimmen zu können. A b e r — und dies ist ein dreifach unterstrichenes Aber — wie stimmt zu den schließlichen Zugeständnissen die Voraussetzung, wie läßt sich die tatsächliche Stellung Zieglers zum Religionsgesetz mit der zu Anfang aufgestellten Theorie vereinigen? Ich kann mir nicht helfen, ich werde das abgebrauchte Bild nicht los: Ziegler segelt unter einer falschen Flagge. Seine Schiffsladung ist liberales Judentum, feine Flagge aber ist Orthodoxie. Die Orthodoxie behauptet, das „Gesetz" sei das Lharakteristische, die eonäitiv sine qua non des Judentums. Dasselbe behauptet Ziegler. Ja er geht so weit, daß er das Religionsgesetz nicht nur „jenes Gut des historischen Judentums" nennt, „das tatsächlich das eigentlich Tharakteristische des Judentums ausmacht", seinen „geschichtlich wesentlichsten Lharakterzug", „diesen charakteristischsten Teil des historischen Judentums", sondern daß er „das Gesetz"

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