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Liberales Judentum · 1912-06-01 · Heft 6 (Juni 1912) · p. Seite 139

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 6 (Juni 1912)
Date
1912-06-01
Page
Seite 139 (sequence 19)
Language
German
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Prof. Ar. Krach: Nie Krhandlung der jüdischen Geschichte 139 Schüler Verständnis und Interesse entgegenbringt. Ls sollen aber auch wirkliche Fehler der Juden nicht verschweigen werden; oft müssen sie aus den Z e i t v e r h ä l t n i s s e n erklärt werden. Ich verweise beispielsweise auf den Wucher der Juden, bsier ist es notwendig, darauf hinzuweisen, daß die Juden bis ins j2. Jahrhundert in Deutschland keineswegs Wucher trieben. Dies geht aus folgenden Tatsachen hervor. Der judenfeindliche Bischof Agobard von L^on erhebt heftige Vorwürfe gegen die Juden, ohne den Wucher zu erwähnen. Lin Bischof zur Zeit Otto I. ergeht sich, worauf Güdemann hingewiesen, in heftigen Klagen gegen die Juden, ohne den Wucher ^u erwähnen. Lin deutscher bsistoriker des 1h Jahrhunderts, ein Anhänger des Papsttums, Lambert von Gersfeld, spricht in einem Wormser Brief aus dem Jahre 1032 vom Wucher „der Kleriker und Laien", ohne die Juden zu nennen, die er sonst scharf angreift. Zu jener Zeit hatten überhaupt die reichen Stifte das Geldgeschäft in fänden. Lrft seit den Kreuzzügen tritt eine Aenderung ein. Die Juden werden seit jener Zeit vom Großhandel verdrängt und auf Schacher und w u ch e r b e s ch r ä n k t. Auch Raumer gibt in seiner „Geschichte der Hohenstaufen" zu, daß die Juden, weil ihnen der Grundbesitz oder die Ausübung eines Handwerkes versagt war, sich gezwungen sahen, durch Handel und Wucher die Wittel für ihre Lxistenz zu gewinnen. Auch darf nicht der zahlreichen und hohen Abgaben vergessen werden, die man den Juden auferlegte; das Risiko der Juden darf ebenfalls nicht unterschätzt werden, da oft durch einen Federstrich des Kaisers sämtliche Iudenschulden annulliert wurden. Thristliche Gelehrte, wie Stobbe in seinem ausgezeichneten Werke: „Die Juden in Deutschland während des Rkittelalters in politischer, sozialer und rechtlicher Beziehung" und Neumann, „Geschichte des Wuchers in Deutschland" haben dies auch anerkannt. (Vgl. auch Berliner, Aus dem Leben der deutschen Juden im Rtittelalter. Berlin 1900, S. 72 ff.) Schließlich sei noch erwähnt, daß der gesetzliche Zinsfuß im 1^. und 15. Jahrhundert zwischen 21V3 und 762k°/o schwankte. Bernhard v. Tlairvaur bemerkt, daß, wenn die Juden nicht da wären,. die christlichen Wucherer noch übler verfahren würden. Nicht unerwähnt lassen will ich auch die Ansicht eines der bedeutendsten Geschichtsforscher der Gegenwart, Lamp rechts, der in seiner „Wirtschaftsgeschichte" (2. Teil des \. Bandes S. 1^73) bemerkt: „Ls war ein raffiniert durchdachtes System, den Juden das Odium des Wucher treibens zu überlassen, den Vorteil der Wucherfrüchte aber selbst nach Belieben einzuheimsen. Wollte nämlich der Lrzbischof Kredit in Einspruch nehmen (Lamprecht spricht vom 1^. Jahrhundert), so haben ihm di<? Juden vorzustrecken, entweder selbständig oder durch Aufnahme von Schulden ihrerseits bei den Iudengemeinden. Die auf diese Weise flüssig gemachten Kredite bilden einen großen Teil des Betriebsfonds der erzbischöflichen Hauptkasse. Zum Lntgelt für diese rücksichtslose Inanspruchnahme gestattete der Lrzbischof den Juden volle Linsicht in seine Finanzgebarung, indem er einen der ihrigen zum Finanzminister machte." Die schönste Apologetik aber ist es, darauf hinzuweisen, daß die Juden nicht nur theoretisch die Nächstenliebe gelehrt, sondern sie auch gelebt haben. Die Juden haben die s o z i a l e n Forderungen, denen man erst heutzutage gerecht zu werden sucht, schon längst erfüllt. Die soziale Gerechtigkeit war stets das Ziel, dem die Juden nachgestrebt haben. Güdemann bemerkt mit Recht: Weder der „Gott der Rache" noch der „Gott der Liebe" habe auf dem Papiere etwas zu bedeuten, er müsse sich in seinen Bekennern Nachweisen lassen, sonst glauhen wir ihm nicht. (Graetz, Iubelschrift, Breslau 1887, S. 03.) Zum Schlüsse will ich noch einen Hunkt näher ins Auge fassen, der bisher wenig beachtet und über den bisher meines Wissens von jüdischer Seite nichts geschrieben wurde, ich meine das Verhältnis zwischen Lehrbuch und Lehre r. Was zunächst das Lehrbuch der jüdischen Geschichte betrifft, so muß als Grundbedingung betrachtet werden die Linfachheit und Klarheit der D a r st e l l u n g. Das Lehrbuch muß vor allem ein L e r n b u ch sein, d. h., die Darstellung muß so klar und faßlich geschrieben sein, daß der zu lernende Stoff sich leicht dem Gedächtnisse des Schülers einprägt; die Darstellung darf daher nicht

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