Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1912)
- Date
- 1912-06-01
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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124 Hermann Ungeistern: Fiberalrsmus und Rrligisnsgesrtz o o o o lediglich mit dem Nachschlagen im Schulchan aruch ohne Eingehen auf die Quellen, ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse zu begnügen und als Maßstab der „Frömmigkeit^^ lediglich das Maß der Uebereinstimmung mit dem Schulchan aruch anzusehen. So wird Vernunft Unsinn, Wohltat j)lage, und unter dieser falschen Auffassung des Religionsgesetzes leidet den schwersten Schaden die Religion selbst. Uns Liberalen aber ist die religiöse Uebung ein Hilfsmittel der Religion; höher als das Religions-Gesetz steht die Religion. . <Es mag genügen, die Worte eines so konservativen Mannes wie Zacharias Frankel anzuführen: „Wir halten uns nur an das Faktum, daß das Judentum selbst viele Veränderungen legitimiert, daß die früheren Lehrer dem Wortsinne der Schrift, die späteren dem Wortsinne der Mischna, die nachtalmudischen Autoren dem Wortsinne der Talmudautoren eigentümliche Deutungen gegeben, die nicht etwa innerhalb der Mauern der Schule nur, als Spiel der Spekulation, Wert und Geltung hatten, sondern die hinaus ins Leben übergingen und der Ausübung der Gebote und Vorschriften selbst eine andere Richtung gaben. Diesen Forschungen, diesem Mute verdankt das Judentum sehr viele Erleichterungen, durch sie bewahrte es eine vor Verknöcherung schützende Regsamkeit, entwand es sich dem starren Stabilismus und der Entfremdung aller Zeiten; und mit Recht wurde der Tag als ein Feiertag bezeichnet, an welchem über die Sadduzäer der Sieg errungen wurde und die Meinung durchdrang, daß „Hand für Hand, Auge für Auge usw." nicht buchstäblich wie jene behaupteten, zu nehmen sei, sondern hier nur eine entsprechende Entschädigung beansprucht werde. Und dieser Triumph galt nicht sowohl dem Siege dieser menschlicheren Deutung als der Anerkennung des Prinzips, daß nicht der Buchstabe binde, nicht er allein der ausschließliche Leiter sei, sondern der Geist ihm erst Leben gebe, er ihn erhebe zum göttlichen Gebote, würdig, daß mit g ö 11 l i che m Geiste begabten Wesen er zur Norm dieüe."-) Der Ausdruck „Religionsgesetz" ist sonach nicht zutreffend, sobald wir erkannt haben, daß die religiösen Formen und Bräuche die wandelbaren Erscheinungsformen der Religion sind. Als „Gesetz" — wenn dies Wort überhaupt zulässig ist — kann in der Religion nur das ewig und unveränderlich Geltende angesehen werden, die Lehre von Gott, das religiöse Sittengesetz und die Lehre von der providentiellen Sendung Israels. Die Formen müssen der Veränderung unterliegen, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen sollen, die religiösen Ideen und Gefühle zum Ausdruck zu bringen oder sie anzuregen und zu beleben. Dessen aber bedarf der Mensch zu jeder Zeit. Darum hält das liberale Judentum die überlieferten Formen fest, soweit sie diesem Zwecke dienen, es bildet sie um, wenn ihre unveränderte Beibehaltung die Erreichung dieses Zieles zu gefährden, ihre Umbildung sie zu fördern geeignet ist, undes schafft neue Formen, die dem religiösen Empfinden des modernen Menschen entsprechen. Aber es st r e i f t diejenigen Formen ab, die in überwundenen Verhältnissen vergangener Zeit wurzeln, es betrachtet diejenigen Formen als nicht verbindlich, die lediglich um der Erschwerung willen geschaffen worden sind; denn nicht die Fülle der Formen, sondern ihre Einwirkung auf das religiöse Leben ist bedeutsam. Das liberale Judentum verwirft inbezug auf die religiösen Einrichtungen und Bräuche die juristische Formulierung und Beweisführung. Religion und religiöses Leben sind eben zu subtile Dinge, zu sehr individuell verschieden, 2) Zeitschr. s. d. religiösen Interessen des Judentums. I. 19.