Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 4 (April 1912)
- Date
- 1912-04-01
- Page
- Seite 86 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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86 Ar. Ferst: Eine vergleichende religions - geschichtliche Betrachtung O o o o kine öergleichende religions-gefchichfliehe Betrachtung zu »lo sewaschel Redi bachalew immo«. Von Dr. Sigmund Seift-Berlin. urch die bisherigen Erörterungen (Dezemberheft lAU, S. 28\ ff., Januarheft \%2, 5. \7 ff.) kann man die von 5. Ferarös in der Ksvus äs linguistigus st äs pliilologie comparee S. 89/ folg, behandelte Streitfrage über die wörtliche Auffassung obiger Stelle oder ihre freiere Auslegung (etwa als ökonomisches oder ethisches Gebot) als dahin entschieden betrachten, daß wir an der wörtlichen Auslegung: „du sollst nicht kochen das Böcklein in der Milch seiner Mutter" festzuhalten haben. Dieselbe Mühe wie unsere heutigen freigesinnten Glaubensgenossen, von einem ihnen sinnlos scheinenden Gebot unter Wahrung der Autorität der Bibel los zu kommen, haben sich schon die aufgeklärten, griechisch - gebildeten Juden Alexandrias gegeben, als deren Sprachrohr Philo gelten darf. Gr legt den Nachdruck auf „seiner Mutter" und weiß nichts oder will nichts wissen von der rabbinischen Lsalacha, daß man Milch und Fleisch überhaupt nicht zusammen genießen dürfe. Offenbar will er das Verbot also nur im ethischen Sinne ausgefaßt wissen: man solle nicht so roh sein, ein Geschöpf mit der Milch des Muttertiers zum Genuß herzurichten. Um nun etwas tiefer in die Frage einzudringen, sehen wir uns nochmals die 3 Stellen der Bibel an, wo unser verbot zu finden ist. An der ersten (Exodus Rap. 23, B) findet es sich nach Gpfervorschriften und vor Verheißungen über die Eroberung des Landes Ranaan, die auf den ersten Blick in keinem Zusammenhang mit ihm zu stehen scheinen. An den zweiten Stelle (Exodus Rap. 3H, 26), die fast wörtlich mit der ersten übereinstimmt — nur wird die Beziehung der Gpfervorschriften zu dem passahfest noch hervorgehoben —, finden sich auch (Vers 2H) die Siegesversprechungen. Die folgenden Verse beziehen sich auf die Ueberlieferung der Gebote und können hier bei Seite bleiben. Endlich an "der dritten Stelle (Deutoronomium.Rap. 2\) findet sich unser Verbot nach dem Verbot, daß kein Zude (wohl aber der Fremde) Aas essen dürfe, denn „du bist ein Jahve, deinem Gotte, geheiligtes Volk". Daran schließen sich die Verordnungen wegen des an Zahve zu leistenden Zehnten. Weil die erste und zweite Stelle fast identisch sind, so kommt das verbot: „du sollst nicht kochen das Böcklein in der Milch seiner Mutter" in der Tat nur an zwei verschiedenen Stellen vor: einmal nach Gpfervorschriften für das Passahfest und das andere Mal nach den Speisegesetzen. Als charakteristische Begleiterscheinung, auf die wir noch zurückzukommen haben, findet sich an einer Stelle des Exodus der Ausblick auf die Eroberung von Ranaan unter Führung eines Mal'akh Jahves, eines Unterfeldherrn (Legat würde der Römer sagen) des Gottes der Heerschaaren; das andere Mal ist das Verbot (mit anderen) dadurch motiviert, daß „das Volk dem Gotte Jahve geheiligt" fei. Da wir aus der Bibel selbst und dem Zusammenhang, in dem sich unser Verbot findet, keine Erklärung für seine Entstehung und seinen ursprünglichen Geltungsbereich finden, so wollen wir etwas tiefer schürfen, um auf ihre Spur zu kommen, wenn der Sprachforscher eine Entwicklung in einer bestimmten Sprache aus ihr selbst nicht zu deuten vermag, so wendet er,sich an die verwandten Sprachen, um aus ihrer Vergleichung eine Erklärung für die betreffende Erscheinung zu erhalten. Ganz ebenso müssen wir bei manchen religionsgeschichtlichen Fragen verfahren, prüfen wir demnach die allgemeinen Bedingungen, aus denen bei primitiven Rulturen bestimmte Speiseverbote hervorgehen. Da ist zunächst der Totemismus ins Auge zu fassen. Darunter verstehen wir insbesondere die Verehrung eines Tieres (Löwe, Rrokodil, Adler ufw.) als mythischen Stammvater eines Geschlechtes, die sich in Australien, Polynesien, Asien und Afrika findet. Dem Totemobfekt wird ein besonderer Einfluß auf das Geschick des Stammes zugeschrieben. Das heilige Stammestier darf nicht gegessen werden oder, wenn dies ausnahmsweise der Fall ist, so sucht sich der Schamane (Priester) oder Häuptling durch den Genuß des Tieres übernatürliche Rräfte zu