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Liberales Judentum · 1912-04-01 · Heft 4 (April 1912) · p. Seite 76

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 4 (April 1912)
Date
1912-04-01
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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76 W. Bernauer: Grganisationsfragen zur Kommenden Hauptversammlung Nun muß noch zweierlei erörtert werden, was in dem vorliegenden Entwürfe nicht enthalten ist. — Einmal ist die Frage zu behandeln, ob nicht den Rabbinern eine Sonderstellung e'inzuräumen sei, sei es durch Schaffung einer Rabbinerkurie, fei es durch Verleihung von pluralstimmen. Beides wird abzulehnen fein. Denn einmal verleiht im Judentum bekanntlich das Rabbinat keinen Tharakter spiritualis indelebilis, seinem Träger keine Stellung, die ihn aus der Menge der Bekenner hervorhebt. Zum zweiten aber wird das vielleicht vielfach empfundene Bedürfnis, daß die Rabbiner einen bedeutenden Einfluß auf die liberalen Vereinigungen ausüben und behalten, durch die Praxis vollauf befriedigt. Denn die Stellungnahme der Rabbiner hat schon an und für sich erheblichen Einfluß auf die Haltung der „Laien", auch pflegen vielfach die Ortsgruppen zu den Hauptversammlungen ihre Rabbiner zu delegieren. würde diese Praxis, was durchaus nicht zu erwarten ist, schwinden, so würde auch das Bedürfnis entfallen. Uebrigens könnten bei Verleihung einer Sonderstellung an die Rabbiner, bald andere Kategorien, etwa die Lehrer oder die Gemeindevorsteher mit gleichen Ansprüchen kommen. 'Soweit die Rabbinerfrage. — Schließlich ist aber die Schwierigkeit für die Praxis zu erwähnen, die daraus folgt, daß die Bestimmungen über das Stimmrecht auf der Hauptversammlung von dieser mindestens genehmigt werden müssen, die Wahl der Delegierten aber schon geltende Bestimmungen voraussetzt. Es wäre möglich, daß der Zentralvorstand die Wahlen nach einem von ihm vorgeschlagenen System vornehmen läßt, und sodann die Versammlung diesen Vorschlag zum Beschluß mit rückwirkender Kraft erhebt; soweit aber die Versammlung von einem solchen Vorschlag abweichen wollte, müßte man für diesmal ein Auge zudrücken. — Ist im vorstehenden die Schaffung eines Wahl- und Stimmodus für die Hauptversammlung der Vereinigung als notwendig bezeichnet werden, so mag im Folgenden noch darauf hingewiesen werden, daß nur unter einer Voraussetzung dieser ganze Apparat wirklich wertvoll werden kann. Den Ortsgruppen ic.. soll durch ihre Delegierten ein Einfluß auf die Beschlußfassungen der Tagung eingeräumt werden. Das können sie aber mit Sicherheit nur, wenn ihnen bei der Wahl ihrer Delegierten im wesentlichen bekannt ist, worüber Beschlüsse auf der Tagung zu fassen sind, sodaß sie sich bei der Wahl nach der Ansicht der als Delegierte in Frage kommenden Personen über die schwebenden Fragen richten, mindestens die Delegierten instruiere,: können. Nun hat schon die letzte Hauptversammlung in Nürnberg beschlossen, daß künftig die für die Tagung gestellten Anträge den Interessenten eine gewisse Zeit vorher zugehen sollten, hiernach wird hoffentlich auch verfahren werden. Es erscheint fraglich, ob zweckmäßig den Ortsgruppen für alle Fälle ein Recht auf ein entsprechendes Verhalten des Zentralvorstandes eingeräumt werden soll. Es wäre dann etwa dem oben vorgeschlagenen § 8b folgender Absatz anzufügen: Der Zentralvorstand hat den Ortsgruppenvorständen Wochen vor der Hauxt-Versammlung die bis dahin eingegangenen Anträge, später eingehende aber unverzüglich mitzuteilen. Ls mag aber nicht verschwiegen werden, daß eine solche Bestimmung ein verheimlichen der Anträge vor den Ortsgruppen nicht hindert, da, wer ein Interesse an dieser Verheimlichung zu haben vermeinen wird, seine Anträge dann eben erst kurz vor der Tagung einbringen wird. Ls können aber aus praktischen Rücksichten unmöglich Anträge als verspätet zurückgewiesen werden, und nun gar alle später als Wochen vor der Tagung eingehenden! Ein sachdienliches und billiges Verfahren kann nur durch den

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