Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 3 (März 1912)
- Date
- 1912-03-01
- Page
- Seite 68 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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68 Ar. SeUgmann: Aas neue Frankfurter Gebetbuch o o 0 O Die wichtigsten Fragen, zu welchen innerhalb der Kommission in eingehender ernster Beratung Stellung genommen wurde, betrafen: tz die Auswahl der aufzunehmenden und wegzulassenden Gebete. Es wurde beschlossen, jede Wiederholung von Gebeten (Schemone esre, Kaddisch) tunlichst zu vermeiden. Die Kürzung des Morgengebetes durch Verlegung des Zedaedaria in einen Frühgottesdienst, wurde zwar ins Auge gefaßt und von mehreren Kommissionsmitgliedern eifrig befürwortet. Indessen drang meine Ansicht durch, daß die wertvollen und inhaltreichen Gebete des Lebaedaris nicht dadurch ausgeschaltet werden dürften, daß dieselben unter Ausschluß der Öffentlichkeit in einen zumeist nur von Ninjan-Leuten besuchten Frühgottesdienst verlegt würden. Line solche äußerliche Anklammerung an die Form, wobei der Inhalt verloren geht, zieme sich nicht für eine von innen heraus schaffende Reform des Kultus. Wenn schon ein Teil des Morgengottesdienstes ausgeschaltet werden solle, so müsse es viel eher der Nuaaapü- Gottesdienft sein, der zweifellos geschichtlich viel jünger, erst nach Aufhören des Tempelkultus entstanden und an sich nichts weiter als eine Wiederholung der Lebaebarit Loüsmone esre sei mit Einschaltungen von Opfer- Gebeten, die in allen modernen Gebetbüchern doch geändert oder weggelassen seien. Im alten Gpferritual habe der Nnaaapü-Gottesdienft eine Berechtigung gehabt; denn man könne wohl ein Zusatz - O p f e r, ein doppeltes Opfer von Tieren 511m Altar bringen, aber dasselbe Gebet zweimal kurz hintereinander gebetet, widerstrebt der Idee des Gebetes an sich. Und doch steht der Streichung des Llussapd, die historische Einschätzung dieses Gebetes, insbesondere der Nnaaapst-Leduaolia, sowie die Notwendigkeit entgegen, das Nussaph an Roschhaschono und Jömkippur unter allen Umständen beizubehalten. So empfehle es sich, die Kebaobaris-Lebsmone esre in kurzer deutscher Paraphrase in die stille Andacht zu verlegen, die NuLsapü-Lebemone eare aber hebräisch vom Vorbeter vortragen zu lassen. — Dieser Vorschlag wurde denn auch zum Beschluß erhoben. Der Mincha - Gottesdienst, der im Kern eine abermalige Wiederholung der 8oÜ6mon6 ssrs ist, wurde aus denselben Erwägungen wie oben weggelassen. 2. Gottesdienst für die Werktage. Es wurde beschlossen, einen Werktags-Gottesdienst für jeden Abend und jeden Morgen, immer um die gleiche Zeit, abends um 7 Uhr, morgens um 71/2 Uhr einzurichten?) Dieser Gottesdienst soll nach denselben Grundsätzen bearbeitet werden wie der Festtags- und Sabbat-Gottesdienst. Für Sabbat - Ausgang, Neumondstag, Chol hamoed, Bußtage, Thanucka - Morgen, j)urim - Morgen und Morgen des neunten Aw sollen die charakteristischsten Einschaltungen beibehalten werden. Dagegen soll der Vorabend von Thanucka, j)urim rmd neunten Aw-) als besonderer Feftgottesdienst bearbeitet werden. 3. Ueber den Gottesdienst an den zweiten Festtagen der drei geschichtlichen Feste jDesach, Schewuot und Sukkot wurde zunächst kein^Beschluß gefaßt. Im Gebetbuch sollen dieselben nicht direkt zum Ausdruck kommen. Sollte die Praxis ergeben, daß der zweite Festtag sich gleichsam von selbst aufhebt, indem die Synagoge an diesen Tagen nicht besucht wird, so sollen die zweiten Feiertage für den Gottesdienst nicht weiter berücksichtigt werden. Sollte sich aber Herausstellen, daß der zweite Feiertag noch in den Kerzen der Besucher des neuen Gottesdienstes wurzelt, so soll für spätere Auflagen der zweite Feiertag durch besondere Tora-Vorlesung, besondere fjaftara und besondere Lieder vom ersten Feiertag unterschieden werden, vorläufig aber, vor dem Erscheinen einer neuen Auflage, bleibt in diesem Fall der Gottesdienst am \. und 2. und am 7. und 8. Tag gleich. Eine Ausnahme macht nur Simchat-Tora, für welchen Tag eine besondere feierliche Liturgie wie auch ein besonderer Tora- und Lsaftara-Abschnitt zu bearbeiten ist. i) Auch der Gottesdienst für Sabbat und Festtage, nicht nur am Vormittag sondern auch an den Vorabenden, beginnt im Sommer und Winter stets um dieselbe den hiesigen Verhältnissen angepaßten Zeit. -) Nach der Mischna (Pesachim 4, 5) hatte der 9. Aw ehedem einen festlichen Charakter. Auster dem neunten Aw erwähnt die Mischna keinen gottesdienst-! lichen Fasttag (Thaanis 4, 6, 7).