Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 3 (März 1912)
- Date
- 1912-03-01
- Page
- Seite 64 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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64 O O 0 o Ar. Srligrrrann: Aas neue Frankfurter Gebetbuch solche zum Zweck, sondern sei ein Hintergrund, der den Gottesdienst eigentlich repräsentiere. h o l d h e i m (p. 67): „Einig sind wir, daß das hebräische beizubehalten sei und wieder, daß dem Deutschen der Zutritt eröffnet werden müsse. Es könnte inkonsequent scheinen, wenn diejenigen, welche die objektive Notwendigkeit des hebräischen behaupten, doch das Deutsche zulassen; allein es ist dies nur ein Geständnis, daß das Leben unabweisbare Forderungen macht. Die Synagoge soll Zugend und Alter verbinden und den Uebergang durch die freieren Elemente erleichtern. Dazu dienen die beiderseitigen Konzessionen." Geiger spricht sich an verschiedenen Stellen über die vorliegende Frage aus. Zn der Vorrede zum Breslauer Gebetbuch l85H (p. VII): „Das Ansehen der Gebete kirüxft sich nicht bloß an deren Znhalt, sondern an die ganze überkommene Gestalt, an das Wort, in dem sie sich zu uns vererbt haben, also auch an die hebräische Sprache. Sie bleibe also mit wenigen Ausnahmen die Sprache des Gebets." Zn der Vorrede zum hiesigen Gebetbuch s870 (p. VII) ähnlich: „Das Gebetbuch soll im Großen und Ganzen den bisherigen Lharakter beibehalten, seinen Zusammenhang mit der ganzen Geschichte des Zudentums auch weiter in scharfem Gepräge ausdrücken. Der Gottesdienst bleibt daher, seinen wesentlichen Bestandteilen nach, hebräisch." Nun hat freilich Geiger in seinen wissenschaftlichen Abhandlungen über die Liturgie sich radikaler ausgesprochen; aber als Rabbiner der Breslauer und Frankfurter Gemeinde, die die verschiedenartigsten Elemente umfaßte, war er gezwungen, auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen. Diese Rücksichten sind es aber auch, die bei dem neu geplanten Gottesdienst zu nehmen sind, nur freilich mit dem Unterschied, daß, nachdem eine gewisse Scheidung der religiösen Gruppen stattgefunden, nachdem der orthodoxe Teil der Gemeinde in der neuen Synagoge und ihren Filialen, der gemäßigt liberale in der Hauptsynagoge seinen gottesdienstlichen Ausdruck gefunden hat, nunmehr der neu geplante Gottesdienst den Wünschen der Antragsteller soweit als möglich entsprechend ausgestattet werden soll, so weit nämlich, als gegangen werden darf, ohne daß eine charakteristische prinzipielle Verschiedenheit beginnt, die als Trennung vom liberalen deutschen Zudentum angesehen werden könnte. Es handelt sich also zunächst um Aufstellung der Gesichtspunkte, nach welchen die Ausgestaltung des Gottesdienstes, vor allem dessen schwierigster Teil, die Verteilung von hebräisch und Deutsch, vorgenommen werden soll. Wir dürfen diese Frage aber nicht so behandeln, als wäre über dieselbe noch niemals nachgedacht worden, als wären keine Lösungen versucht und keine Erfahrungen gemacht worden. Der erste praktische Lösungsversuch ist das Hamburger Tempelgebetbuch von s8s8. Zn demselben sind die sogenannten typischen Gebete, d. h. diejenigen, die den ursprünglichen Grundstock der Gebetordmmg bilden, sowie die biblischen Stücke, hebräisch heibehalten, während die sogenannten akzessorischen, d. h. später hinzugekommenen, größtenteils deutsch vorgetragen wurden. Gegen dieses Prinzip, das auch in den Neu- Auflagen des Tempelgebetbuches von s84l und ^8^5 beibehalten wurde, wendet sich Geiger in seiner Broschüre: „Der Hamburger Tempelstreit ^8^2" mit ziemlicher Schärfe. Er meint (N. Schr. I p. 155), der Wunsch der Verbesserung, welcher in der Aufnahme der deutschen Sprache liege, werde gar sehr dadurch verringert, wenn gerade die wichtigsten Gebete nicht in derselben vorgetragen würden, wahrend die minder pflichtmäßigen sich ihrer erfreuen sollten. Auf diese Weise erscheine das Eindringen der Muttersprache als unheiliges Beginnen, das man jedenfalls von dem Wesentlichen fernhalten müsse, wenn man auch die Zutat demselben notgedrungen preisgebe; umgekehrt müßte es sein, es müßte dafür gesorgt werden, daß der Teil des Gottesdienstes, welcher verpflichtende Kraft habe, auch den vollen Eindruck erlange. Doch gibt Geiger zu, daß er wohl auch den Standpunkt verstehe, daß man die heilig geachteten Gebete, in der hebräischen Sprache beibehalten wolle. von besonderem Interesse für diese ganze Frage ist nun, daß die neuesten Auflagen