Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 3 (März 1912)
- Date
- 1912-03-01
- Page
- Seite 62 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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62 Ar. Krligmann: Aas neue Frankfurter Gebetbuch Referat und Thesen über die Einführung und Ausgestaltung eines modernen, Gottesdienstes an den hohen Feiertagen, erstattet an die Kommission der Kultus - Sektion von Dr. T. Seligmann am '23<. März 1003. Nachdem der Antrag einer Anzahl 'von Mitgliedern der hiesigen Gemeinde „zunächst für die hohen Feiertage, und zwar den ersten Neujahrstag, sowie den versöhnungstag einen besonderen Gottesdienst im Westen der Stadt.einzurichten" im Prinzip von dem Vorstand und der Kultussektion angenommen worden ist, kann es sich bei diesem Referat lediglich um die ^Erörterung der praktischen Ausgestaltung dieses Sondergottesdienstes und die Feststellung der Prinzipien, nach denen die Ausgestaltung erfolgen soll, handeln. Die Antragsteller haben als unerläßliche Bedingung in Bezug auf diese Ausgestaltung folgende fünf Punkte aufgestellt: a) der Gottesdienst müßte so weit als möglich und jedenfalls zum weitaus größten Teile in deutscher Sprache abgehalten werden. b) der Funktion des Rabbiners müßte ein weiterer Spielraum gegeben werden. e) der gesangliche Teil des Gottesdienstes wäre einer besonderen pflege zu unterziehen. d) der Gottesdienst müßte eine ganz erhebliche Kürzung erfahren. e) am versöhnungstage müßte eine mehrstündige Pause eintreten. Ls käme zu diesen fünf Punkten noch der aus dem Text des Antrages sich ergebende sechste Punkt hinzu: ■f) der Gottesdienst am Neujahrsfeste soll auf den ersten Neujahrstag beschränkt werden. vor Eintritt in die Erörterung sei es zunächst ausgesprochen, daß diese ganze Kundgebung mit hoher Freude zu begrüßen ist. Sie stellt sich dar als Zeichen wiedererwachenden Lebens in Kreifen, die dem gottesdienstlichen jüdischen Leben bisher erstorben schienen, sie spricht das verlangen dieser Kreise aus, am religiösen Leben des Judentums wieder aktiven Anteil zu nehmen. Alle kleinlichen Bedenklichkeiten und Rücksichtnahmen müssen angesichts der hohen Ziele dieser Bewegung schweigen. Denn es find in der Tat hohe, für das Judentum bedeutsame Ziele, die durch den neuen Gottesdienst erreicht werden sollen: Wiedergewinnung und Erhaltung unserer modernen jüdischen Zugend für das jüdische Leben, Stärkung jüdischen Empfindens bei den Erwachsenen, damit die Treue und die Pietät in ihnen festere Wurzel schlage. Indessen dürfen, bei der großen Tragweite und Wichtigkeit des Antrags und angesichts der Tatsache, daß zum ersten Male von einer großen und stimmführenden Gemeinde in Deutschland ein solcher Schritt unternommen werden soll, gewichtige Bedenken nicht unerörtert bleiben, damit'diese Angelegenheit mit dem ganzen Ernst und der ganzen Umsicht, der ihrer Bedeutung zukommt, behandelt werde. Darum ist zu den wünschen der Antragsteller zunächst im allgemeinen Folgendes zu bemerken: Den Wünschen sub b), c) und d), betreffend die Ausdehnung der Funktionen des Rabbiners, die Pflege des gesanglichen Teils und die Verkürzung des Gottesdienstes kann ohne weiteres voll und ganz entsprochen werden. Was hingegen die Punkte a), e) und f) betrifft, Gottesdienst in vorwiegend deutscher Sprache, Pause am versöhnungstag und Beschränkung auf einen Tag Neujahr, so stehen diesen wünschen zunächst gewichtige praktische Bedenken entgegen. Diese Bedenken dürfen zwar nicht dazu führen,- den durch die tatsächlichen Verhältnisse, vor allem durch die mangelnde Kenntnis des hebräischen, gerechtfertigten wünschen der Antragsteller gegenüber sich ablehnend zu verhalten und dadurch vielleicht diese ganze mit so dankbarer Freude zu begrüßende Bewegung im Lager des modernen Judentums zu unterdrücken; sondern es müssen diese Bedenken dazu führen, durch gegenseitige Konzessionen eine gangbar mittlere Linie zu finden, welche einerseits die zu erörternden Bedenken, andrerseits die Wünsche der Antragsteller nicht außer Acht läßt. Es liegt in der ausgesprochenen Absicht der Antragsteller sowohl, als des Gemeindevorstandes, die an der hauptsvnagoge fungieren-