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Liberales Judentum · 1912-03-01 · Heft 3 (März 1912) · p. Seite 53

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Journal
Liberales Judentum
Volume
4 (1912)
Issue
Heft 3 (März 1912)
Date
1912-03-01
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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o o Ar. Samuel: Air deutsche Sprache in unserem Gottesdienste 53 sedirLZ bajjom, olenu u. a. An Öen frohen I festen sollen Iehuda Salevi, Gebirol und Ibn | Esra nicht ganz schweigen, an den hohen nicht die Selichadichter. Aber das Verständnis?! Ich glaube, man müsse nur voreilige und fehlerhafte Schlüsse vermeiden. Man folgert gewöhnlich: Da niemand das Sebräische verstünde, Gebete aber restlos verstanden werden müßten, so ist bewiesen, daß man deutsch beten solle. Ich schließe anders: Da gezeigt werden kann, daß die Beseitigung des Hebräischen aus dem öffentlichen, indischen Rultus diesen ungeschichtlich, farbloser und unwirksamer machen müsse; da ferner das sprachliche Verständnis jedes Wortes einer Liturgie weniger rxichtig ist, als die durch Rantor und (Lhorgesang erweckte, durch die beigefügte, deutsche Uebersetzung vertiefte, andächtige Stimmung, so soll das Hebräische dem Gottesdienst erhalten bleiben, und hat der Einzelne die Pflicht, sich zur lebendigen Anteilnahme am öffentlichen Rult durch Bekanntschaft mit der hebräischen Liturgie zu ertüchtigen, vorzüglich wird der Religionsunterricht die Jugend durch verbesserte Methoden immer leichter und sicherer zu diesem Ziele führen, wenn die vorgetragene Auffassung immer mehr an Boden gewinnt. Anm. d. Red. Wenn das Recht der deutschen Muttersprache im Gemeindegottesdienst von dem geschätzten Herrn Rollegen im jAänzip zugestanden ist, so erscheint die Frage über das Mehr oder Weniger von untergeordneter Bedeutung; sie ist mehr eine Frage des Gefühls und der persönlichen Erfahrung, als eine schwerwiegende j)rinzipienfrage. Deshalb verstehen wir, offengestanden, die Stellungnahme des Verfassers nicht recht. Gegen mystische „Stimmungs" - Argumente läßt sich freilich mit Gründen schwer ankämxfen. Aber eigentlich will der Verfasser ja auch, daß das Gebet verstanden werden müsse. Darum muß die klare Forderung lauten : Nur so viel hebräisch, als bei der besten Methode vom heutigen jüdischen Durchschnittsschüler gelernt werden kann! Gegen jede diesem Grundsatz widersprechende Anschauung müssen wir uns mit aller Entschiedenheit wenden. Man würde die frommen j)salmendichter und Verfasser der talmudischen und rabbinischen Gebete beleidigen, wenn man annähme, daß sie ihre tiefempfundenen Gebete zu unverstandenem Gemurmel und zur Erzeugung einer den Geist umnebelnden „Stimmung" verfaßt hätten. Nein sie wollten ihren frommen Empfindungen und religiösen Ueberzeugungen — und denen der ganzen Gemeinde — klaren Ausdruck geben und hätten sich dafür bedankt, wenn man ihnen gesagt hätte, eine kommende Generation werde sich an dem unverstandenen Rlang ihrer Worte oder , an der Melodie, in der sie gesungen werden, berauschen. Eifern nicht die Propheten am heftigsten gegen den „Lippendienst"? Heißt „Rawono" ebenso wie das deutsche „Andacht" nicht: seine Gedanken auf das Wort richten? Und sagen die Rabbinen nicht: „Gebet ohne Andacht ist ein Rärper ohne Seele"? „Das Gebet (das Ge mein de gebet wohlverstanden, nicht nur das 'Gebet des Einzelnen) bedarf der Andacht"? „Besser wenig beten m i t Andacht, als viel ohne Andacht". Das alles steht geschrieben im „Schulchan aruch" oraek chajim Rap. (, 4. Und so ist diese unsere hier ausgesprochene Auffaßung nicht bloß liberale, sondern sehr orthodoxe Ueberzeugung. Hat doch Dr. Israel Hildesheimer, der orthodoxe Führer der deutschen Juden, in einem Rundschreiben vom Jahre (888 an die Mitglieder seiner orthodoxen Gemeinde mit Bezug auf die von ihm geleitete Religionsschule erklärt: „W i r n e h - men auf den Wunsch derjenigen Eltern, die ihren Rindern nur ein geläufiges Ser sagen der Gebete angewöhnen wollen, gar keine Rücksicht. Wir würden mit der Unter st ützungdiesesj)rinzipsdasGebet der erhebenden weihe entkleiden und es zu einem sinnlosen Lippenwerk herabwürdigen. — Und das bezieht sich doch auch auf das Gemeindegebet und nicht bloß auf das Gebet des Einzelnen. — vgl. unsre Monatsschrift „Liberales Judentum, Jahrgang II, Seite 225 und unseren Artikel in der vorliegenden Nummer, Seite 58, Spalte 2f. und S. 65 ff.

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