Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 11 (November 1911)
- Date
- 1911-11-01
- Page
- Seite 258 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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258 Joseph Kauffmarrn: Liberale Gedanken eines Konservativen Sabbate halbe Freitage und Erew Iomim towim Fasttage purim Sonntage Feiertage (inklusive 3te) mindestens (00 Fehlstunden, morgens 52 Tage 33 (3 5 \ 50 (3 n n n \o „ \7? Tage; also blieben ihm genau so viel Arbeitsals Feiertage, um das zu verdienen, was er für seine sechsköpfige Familie gebrauchte. Am pessach erhielt er etwas Fleisch geschenkt, sonst sah seine Rüche das ganze Jahr nur geringe und Rartoffeln. Der Mann ist nach Rußland zurückgewandert, weil er hier nicht existieren konnte. Darf inan sich wundern, wenn Sabbat und Feiertage bei uns verloren gehen, da der Handwerker und Fabrikarbeiter verhungern würde, so er sie streng einhält? Wenn die Bestrebungen, die Jugend der weniger bemittelten Rlassen dem Sandwerk zuzuführen, so wenig Erfolg haben? Ist der Mensch der Religion wegen da, oder die Religion des Menschen halber? Der Arzt muß bei Mahl seines Domizils, nach offen ausgesprochener Ansicht der Orthodoxie, vor allem darauf sehen, ob die örtlichen Verhältnisse ihm gestatten, den Sabbat streng zu halten. Der gesetzestreue Arzt kann sich daher nur in größeren Städten niederlassen. Aehnlich geht es dem Anwalt, auch dieser kann nur dort seine Tätigkeit ausüben, wo er eine größere Zahl von Rollegen findet, denn am Sabbat muß er sich vertreten lassen, er darf ja nicht plädieren. Unter der Wahrnehmung seiner religiösen Interessen leiden dann zwar seine Rlienten, denen in der Regel wahrlich nicht mit Vertretung gedient ist, leidet aber auch sein Interesse, denn ein Anwalt, der sich regelmäßig einen Tag in der Woche vertreten läßt, wird bald keine Veranlassung mehr finden, sich vertreten zu lassen. Nun der Raufmann. Rlein ist die Zahl derjenigen geworden, die am Sabbat ihre Geschäfte noch geschlossen halten können, namentlich seitdem die Sonntagsarbeit mehr und mehr eingeschränkt wird, vielleicht siegt es in Hamburg oder Frankfurt günstiger, es kann aber bekanntlich nicht jeder Mensch aus Frankfurt sein. Wer auf nichtjüdische Rundschaft angewiesen ist, muß seinen Laden offen halten oder er geht zugrunde, außer vielleicht in kleinen Orten. Es kann auch nicht jeder Großhändler werden. Also Arbeiter, Arzt, Anwalt und Raufmann scheiden aus dem Rreise derjenigen, die den Sabbat streng beobachten können, fast ganz aus; welche Berufe bleiben? Raum andere, als Rabbiner, Lehrer und Rentiers. Letztere brauche ich nicht zu behandeln. Fragen wir uns einmal offen, wodurch verdienen Rabbiner und Thasonim in der Hauptsache ihren Lebensunterhalt? Durch ihre Berufsarbeit am Sabbat! Ihre Tätigkeit fällt zwar nicht unter eine der 39 Arbeitsarten, die verboten sind. Lernen und Lehren ist nicht nur gestattet, sondern erwünscht, — aber für Geld predigen, lehren und singen? Das will mir nicht in den Ropf! Wenn der Anwalt am Sabbat nicht plädieren darf, warum kann der Rabbiner predigen? Wenn der Raufmann am Sabbat ruhen muß, weshalb darf der Thasan sich im Schweiße seines Angesichts sein Brot verdienen? Früher war der gelehrteste Mann der Gemeinde ihr Rabbiner, das kundigste Mitglied öer Vorbeter, aber beide im Ehrenamt. Da war die Mitwirkung am Sabbatgottesdienst eine Lust und Freude, kein bezahltes Amt. — Ich halte — für meine perfort — die Speisegesetze in und außer dem Hause, an meinem Wohnorte und auswärts, ich beobachte den Sabbat, halte mein