Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 11 (November 1911)
- Date
- 1911-11-01
- Page
- Seite 251 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Joseph Konffmmrn: FikrruLr Gedanken eines Konservativen 251 Offenbarung am Sinai erfolgt ist, wissen wir nicht, können wir auch nicht mehr feststellen. Mögen Fremde die Wahrheit des Berichtes über die Gesetzgebung am Sinai bestreiten, wir Juden aber beleidigen unfern Ursprung, unsere Urheber, wenn wir die von außen feindselig angestellte Kritik uns zu eigen machen wollten. Für uns ist der Glaube an die göttliche Offenbarung am Sinai ein religiöses Postulat, auf dem die Existenzberechtigung des Judentums beruht. Dieser schriftlichen Thora steht nun die mündliche gegenüber. Die pirke Aboth beginnen: „Mose empfing die Thora vom Sinai, er überlieferte sie dem Iosua, dieser den Aeltesten, die Aeltesten den Propheten und diese den Männern der großen Synagoge." Das ist vielleicht durchaus wahr und richtig. Aber der Berichterstatter spricht auch gar nicht von einer neben der schriftlichen herlaufenden mündlichen Lehre, sondern von der Thora, die von Mose über viele Zwischenglieder der großen Synagoge überliefert sei. Die große Synagoge soll dann nach dem Berichte das Prinzip gehabt haben, einen Zaun um die Thora zu machen. Nach dem einfachen Wortsinn ist also in dieser gesetzgebenden Versammlung zu der schriftlichen Thora eine Umzäumung, Ausdehnung, Erweiterung entstanden, die wir als mündliche Lehre bezeichnen. Ueber die Zeiten der großen Synagoge wissen wir so gut wie nichts, von Esra bis Simon Hazadik, sogar noch weiter, ca. 250—300 Jahre schweigt die Geschichte. Simon war einer der letzten Mitglieder jenes großen Gerichtshofes. Einer seiner Schüler hinterließ dessen Überlieferungen seinen Jüngern, von diesen vernahm wieder ein Schülerpaar die Tradition und lehrte sie weiter ihren Schülern. Können wir nun solchen Ueberlieferungen, für die nach dem Berichte zeitweilig nur einzelne Zeugen genannt werden, dieselbe Bedeutung und Verbindlichkeit beilegen, wie der Gesetzgebung am Sinai, zumal die mündliche Lehre nach der Mischnah auch nur in dem kleinen Kreise der Thaberim verbreitet, dem Volke aber unbekannt war? Ist nicht der Grundsatz: „machet einen Zaun um die Thora!" geradezu ein Beweis, daß die Zusätze und Erschwerungen der Gesetzeslehrer nicht überliefert sind? Auch das verbot, die mündliche Lehre schriftlich zu fixieren, erscheint auffallend. Gehen wir weiter. Hunderte von Fällen finden wir in der Mischnah, in denen auf die Aussage eines Gelehrten hin, daß ihm eine Auslegung von seinem Lehrer überliefert sei, Gesetze festgelegt wurden. Bei aller Achtung vor den großen Männern, die wir Tanaim nennen, bleibt Irrtum doch menschlich, kann das Zeugnis eines Einzelnen nicht absolut maßgebend sein. Weitere Hunderte von Fällen finden wir, in denen, nach hitzigen Debatten, ein Mehrheitsbeschluß das Maßgebende bestimmte. Wissen wir nicht, welcher Zufall oft bei Mehrheitsbeschlüssen obwaltet, wie oft die Herren erst klug werden, wenn sie vom Rathaus kommen? Wie ständig Gesetze durch neugebildete Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften umgestoßen und abgeändert werden? Und für uns sollen Mehrheitsbeschlüsse, die vielleicht durch irgend einen Zufall, unter dem Drucke des Ansehens einer hervorragenden Persönlichkeit, vor 2000 Jahren zustande kamen, für alle Zeiten unabänderlich sein? Credat Judaeus Apella! Auch die behauptete ununterbrochene Ueberlieferungsreihe ist kein Beweis, daß das Endresultat einer göttlichen Offenbarung gleichkommt. Nur als menschliche Anordnung kann ich die mündliche Lehre betrachten, geheiligt durch uralte Observanz.