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Liberales Judentum · 1911-10-01 · Heft 10 (Oktober 1911) · p. Seite 224

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Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 10 (Oktober 1911)
Date
1911-10-01
Page
Seite 224 (sequence 8)
Language
German
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224 Ar. Karl Ittner: Air jüdischen Kpeisegesrtze pflegt, sich gegen das traditionelle Joch nicht aufzubäumen wagen. Das theokratische Prinzip der Heiligkeit, aus dem das verbot von trekaü und nebslaü geflossen, beherrscht nun auch die Gesetzgebung über die „reinen" und „unreinen", oder zum Lssen erlaubten und verbotenen Tiere. „Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig", heißt es zweimal nachdrucksvoll am Schlüsse des hier einschlägigen Kapitels (3. B. 2TÜ. U, ^—^5). Ls ist mit hoher Sicherheit anzunehmen, daß die hier gepredigte Heiligkeit nichts anderes ist als die Wahrung der natürlichen Empfindungen des wider> willens, die der normale Mensch vor dem Genuß gewisser Lebewesen hat. Denn die verbotenen Tiere werden wiederholt als Abscheu (schekez) bezeichnet, und das Deuteronomium leitet das hier in Betracht kommende Kapitel sogar mit dem Verse ein: Du sollst keinen Greuel (thoebah) essen (s4,3). Demgemäß erscheinen aus der Liste verbotener Tiere hauptsächlich solche, die auch heutzutage aus instinktivem Widerwillen von zivilisierten Menschen nicht genossen werden, wenn bei einigen dies nicht der Fall ist, so darf man nicht vergessen, daß ein Gesetzgeber, der vor tausenden von Jahren und unter einem ganz andern Himmelsstrich seine Verordnungen erließ, gewisse Dinge eben anders empfand als wir. Auch andere orientalische Völker wie die Hindus, Lgypter, j)arsen, Araber u. a. enthielten sich mancher Tiere, die heute anstandslos von Europäern gegessen werden. Das Gesetzbuch des Manu weist sogar überraschende Aehnlichkeiten mit den mosaischen Speisegesetzen aus. Ls heißt u. a. in diesem heiligen Buch der Hindus: „Jeder wiedergeborene Mann (d. i. ein Angehöriger der drei oberen Kasten) muß sich von fleischfressenden vögeln . . . und von viersüßigen Tieren, deren Huf nicht gespalten ist, enthalten, wovon die ausgenommen, welche der Veda erlaubt." Ferner: „Vögel, die mit ihren Schnäbeln schlagen, websüßige Vögel, diejenigen, die mit ihren starken Klauen verwunden, und die, welche ins Wasser tauchen, um Fische zu fressen, sind verboten." Vögel, die mit ihren starken Krallen verwunden, d. h. ihre Krallen in ihre Beute einschlagen, sind nach der Mischna die von der Thora untersagten. Die Bibel selbst stellt keine allgemeinen Merkmale der reinen oder unreinen Vögel aus, sondern gibt nur 2 Verzeichnisse der zum Genuß nicht gestatteten. Gb die Mischna ihr Kriterium der unreinen Vögel wohl von den Hindus entlehnt hat? wiener bejaht diese Frage unter Anführung einiger weiterer seine These stützenden Daten. Ganz im Gegensatz zu seinem sonstigen Verhalten aus dem Gebiet der Speisegesetze ist der Talmud bezüglich der verbotenen Lebewesen merkwürdig liberal. Der Kreis der unreinen Tiere wird nicht erweitert, natürlich auch nicht enger gezogen, aber es werden neue Merkmale ausgestellt, und damit die Erkennbarkeit der erlaubten Tiere erheblich erleichtert. So sagt die Tossesta, daß man die Wiederkäuer an deni Fehlen der Zähne im Oberkiefer erkennen könne, eine Bemerkung, die übrigens schon bei Aristoteles vorkommt, und die Mischna konstatiert: Hat ein Tier Körner, so hat es auch gespaltene Hufe und ist rein. Bezüglich der Fische wird die Regel ausgestellt, daß zwei Schuppen und eine Floßseder als Zeichen der Reinheit genügen, ja die Wahrnehmung der Schuppen allein reiche hin, denn Fische mit Schuppen hätten auch Floßsedern. Ja, als könnte er auf diesem speziellen Gebiet nicht zu mild sein, gestattet der Talmud den Genuß von Türmern, die in Früchten, Käse usw. Vorkommen, so lange sie nicht die Lrde berührt haben, weil nämlich die Schrift (3. B. M. ^5) nur das Gewürm verbiete, „das auf der Lrde kriecht". (!) Aus dem

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