Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Date
- 1911-10-01
- Page
- Seite 222 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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222 o & M. Karl Ittnrr: Me jüdischen Speisrgesrtze und auf die Anwendung, die es im Pentateuch findet, so zeigt sich alsbald, daß es hier eine ganz andere, viel engere Bedeutung hat, denn hier bezeichnet es lediglich ein von einem wilden Tier zerrissenes Stück Vieh, während das häufig neben ihm vorkommende Wort nebelah das verendete, krepierte Tier bezeichnet. Die Stellungnahme des mosaischen Gesetzes zu nebelah und trefah ist keine einheitliche. Es scheint, als ob ursprünglich der Genuß solchen Fleisches nicht verboten war, wenn es auch den Verzehrenden levitisch unrein machte, und daß man erst später auch das Verzehren desselben untersagte. Noch Ezechiel schreibt (Rap. 3(): Nebelah und trefah sollen die prieft er nicht essen. Daraus scheint doch hervorzugehen, daß ihr Genuß den andern Volksklassen erlaubt war. Ebenso heißt es in der Thora: Nebelah und trefah soll er (der priester) nicht essen, um sich daran zu verunreinigen. Und an einer anderen Stelle: IDer nebelah und trefah ißt von den Eingeborenen und Fremden, soll seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend. Wenn er sich aber nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, soträgter seine Sünde. Es ist unmöglich zu glauben, daß dem Verfasser dieser Stelle das Verzehren von nebelah und trefah als ein Vergehen gegolten hat. Dagegen steht an einer dritten Stelle geschrieben: heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen wurde, sollt ihr nicht essen, dem Hunde sollt ihr es vorwerfen. Und 5. B. XH. V$, wird das verbot des Essens von nebelah ausgesprochen: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, sollst du es geben, damit er es esse, oder verkaufe es dem Ausländer, denn ein heiliges Volk bist du Iahveh, deinem Gott. Mag nun in biblischer Zeit nebelah und trefah zu essen gestattet gewesen sein | oder nicht, jedenfalls ist der Sinn der beiden Worte durchaus eindeutig. Erst dem Talmud bleibt es .Vorbehalten, sie in einer aller natürlichen Exegese hohnsprechenden Weise zu gebrauchen. Die Mischnah erklärt: Trefah ist ein Tier, das unter ähnlichen Umständen nicht leben kann und zählt dann \S Arten von Krankheiten, meistens Verletzungen auf, die sie für tätlich hält. Könnte man sich mit dieser Ausdehnung des Begriffes trefah allenfalls noch einverstanden erklären, so liegen die Dinge ganz anders bei der abermaligen Erweiterung dieses Begriffes in der GemaraH^ denn diese bezeichnet als trefah auch unbedeutende, durchaus nicht pathologischeanatomische Abweichungen von der Regel. Hierher gehört namentlich das weite Gebiet der Fadenanhängsel (sirchoth) an dev Lunge, die für die Lebensfähigkeit des Tieres^ meistens gar nichts zu bedeuten haben,, geschweige, daß es dadurch zu einem „zerrissenen" wird. Ganz im Gegensatz nun zu diesen teilweise irrationellen Erschwerungen wird vom Talmud ein gefährlich erkranktes, im Tode liegendes Tier (m'sukeneth) nach vorausgegangener Schlachtung zu genießen gestattet. Die Mottvierung dieser Erlaubnis klingt sehr seltsam: Es ist besser, daß die Juden das geschlachtete Fleisch sterbender Tiere genießen, als daß sie dasselbe ohne vorangegangene Schlachtung verzehren. Die Thora hat mit dieser Erlaubnis nur der Sinnenluft (jezer horä) eine Konzession gemacht. Wiener fragt mit Recht: „Ist denn die Lüsternheit nach dem Fleisch eines hinsiechenden, im Absterben begriffenen Tieres wirklich so vorherrschend?" Er erblickt vielmehr in jener Motivierung nur einen mißglückten Versuch, eine Satzung zu rechtfertigen, die sich als Folge der mischnaischen Interpretation des Begriffes trefah. ergibt. Trefah ist, wie oben gesagt, was- , nicht lebensfähig ist, aber der Grund deu