Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1911)
- Date
- 1911-10-01
- Page
- Seite 221 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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o o O (> 221 ■---i-:- Ar. Karl Ittner: Me Mischen Speisegesetze einem Engel der Erzvater Jakob sich eine Küftenverrenkung zugezogen habe. „Darum essen die Rinder Israel die Spannader nicht bis zum heutigen Tag."*) Man mag über diesen Mythus erbaulich predigen und ihn verwertbar als ein Sinnbild des Kampfes der reinen Lehre mit den Mächten der Finsternis und des Aberglaubens, als ratio legis aber ist er für uns Rinder des 20. Jahrhunderts durchaus unbrauchbar. Läßt sich keinerlei Beweis dafür führen, daß die Bibel generell die Vermengung von Milch und Fleisch verbietet, so ist umgekehrt nichts ausdrücklicher im Pentateuch untersagt als der Genuß gewisser Fettpartieen (Unschlitt) wie des Blutes von Vierfüßlern und Vögeln. Ebenso ausdrücklich, aber noch häufiger wird vor dem Blutgenuß gewarnt. Mas nun die Motive für den Fett- und Blutgenuß angeht, so kann nach der Thora kaum ein Zweifel bestehen. Fett und Blut mußten geopfert werden, deshalb sind sie dem Menschen verboten. Das Fett von zum Opfer untauglichem Mild, wie Kirsch und Reh, ist daher evlaubt. Das Blut dieser Tiere ist allerdings auch untersagt, offenbar weil das Blut noch aus einem zweiten Grunde dem Genuß entzogen war. Da nun heutzutage der Tempelkult nicht mehr besteht, auch kein Jude mehr den „Maldteufeln" (seirim, 5. B. M. 1?) blutige Opfer bringt, so könnte nach dem Satze cessante legis ratione, cessat legis dispositio das Fett- und Blutverbot -für hinfällig gelten, ckäme beim letzteren nicht der natürliche Abscheu hinzu, den ein zivilisierter Mensch vor dem Blutgenuß *) S. R. Hirsch übersetzt: „Darum sollen Israels Söhne die Sehne der Schwäche nicht essen bis auf diesen Tag", wozu er anmerkt, daß die letzten Worte „sich nicht auf den Schreibenden beziehen, sondern auf -den Lesenden, so lange dies gelesen wird, also immer" Diese Exegese erinnert uns an ein Plakat, das wir einst in einer polnischen Schenke erblickten: Morgen ckostet der Branntwein nichts. empfindet. Ekel- und abscheuerregende Speisen und Getränke müssen aber als sittlich verpönt gelten. Etwas ganz anderes ist es mit dem Blute, das nach der Schlachtung in den Geweben des Rörpers zurückbleibt. Dieses ist biblisch nicht verboten. Erst der Amoräer Samuel (c. 220 nach Ehr.) hat den Ritus des Fleischsalzens und Entwässerns eingeführt, was zumal bei der spätern und heutigen Praxis, die noch weit über die Anordnungen des Talmud und der Gaonim hinausgeht, zur Folge hat, daß die wertvollen Extraktivstoffe in der Mässergelte Zurückbleiben und ein in seinem Nährwert erheblich gemindertes und weniger schmackhaftes Fleisch auf die koschere Tafel gebracht' wird. Zitieren wir noch zum Abschluß unserer Betrachtung über Fett und Blut eine Stelle aus dem vor 500 Jahren geschriebenen Buche Ikkarim des gefeierten Religionsphilosophen R. . Joseph Albo: „Marum sollen wir nicht annehmen dürfen, daß einige Verbote wie Fett und Blut. . . die anfangs verboten waren als die Israeliten aus Aegypten zogen, weil sie dem Dienst der Dämonen ergeben waren und dabei Fett und Blut aßen, wieder einmal aufgehoben werden, nachdem dieser Götzendienst geschwunden und die Israeliten nur den Kerrn verehren? Das ist auch . die Ansicht einiger unserer Lehrer im Midrasch Ielamdenu, wenn sie den Satz „Gott befreit die Gefangenen" umdeuten in .„Gott erlaubt einst früher verbotenes"." Line auch dem in religiösen Dingen wenig bewanderten Juden vertraute Vokabel ist trefah. Alles was nach biblifchtalmudischen Vorschriften nicht genossen werden darf, nicht koscher ist, ist trefah. Nicht nur ist das Schwein trefah, auch Bouillon, wein, Milch, Butter, selbst rituell Geschlachtetes kann trefah sein. Untersuchen wir aber dieses Mort auf seine Etymologie