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Liberales Judentum · 1911-08-01 · Heft 8 (August 1911) · p. Seite 191

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Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 8 (August 1911)
Date
1911-08-01
Page
Seite 191 (sequence 23)
Language
German
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Pr. Kaeck: Amerika 191 o o o o Alexandrinern und Babyloniern im Alter- Arm, zwischen Spaniern und Deutschen im Mittelalter, bestand nie allein in dem Schicksalsunterschied, sondern ebenso in dem des religiösen Wesens. Aber so stark und eigenartig wie in Amerika hat sich diese Wandlung noch nirgends vollzogen, wenigstens nicht seit den Tagen, da die arabische Bildung in die spanischen Gemeinden eingezogen war. Raum ein anderes £cmb hat aber auch eine solche Kraft bewiesen, die alte Art der Ankömmlinge rasch in sich zu verarbeiten und zu einer neuen Gestalt werden zu lassen. Jedes der Bekenntnisse, die drüben heimisch geworden sind, hat sehr bald die amerikanische Haltung angenommen, sogar die so selbstsichere römische Kirche. Wie entschieden auch die führenden Geister des „Amerikanismus", von j)ater Decker bis Erzbischof Ireland, immer wieder ihre unantastbare Rechtgläubigkeit betont haben, so unverkennbar bleibt es doch, wie in den Vereinigten Staaten der Katholizismus etwas ganz anderes ist, als in den übrigen Ländern, in denen er herrscht oder wohnt. Lines kommt dieser Amerikanisierung zu Hilfe: die völlige Neutralität, mit der der Staat jeder Kirche, jeder religiösen Richtung gegenübersteht. Keine kann in ihm ihren Freund, keine den Freund der anderen sehen. Um eine Bevorzugung unmöglich zu machen, lehnt die Verfassung jedwede gesetzliche Beziehung zu irgend einem Bekenntnis überhaupt ab. Der erste Zusatz zur Konstitution bestimmt: „Der Kongreß darf kein Gesetz geben, das eine religiöse Einrichtung betrifft oder deren freie Wirksamkeit hindert." So kennt der Staat weder eine Landeskirche, noch ein herrschendes Bekenntnis; seine Gleichgültigkeit gegen alle bewirkt die Gerechtigkeit gegen alle. Die religiösen Gemeinschaften haben, die eine wie die andere, dieselbe Freiheit und damit dieselbe Anerkennung für ihr „Religionszeichen", ihren rsligious brand, um diesen echt amerikanischen Ausdruck Mark Twains zu gebrauchen. Sie stehen gleichberechtigt bei einander und müssen, gern oder ungern, die auf „unserem Kontinent, dem alten," so seltene Kunst üben, to agree to differ, „der Verschiedenheit zuzustimmen". Die jüdische Gemeinde hat daher ihren j)latz neben den anderen. Allerdings darf man nicht glauben, daß dieses, was so von Verfassungswegen festfteht, nun auch in der Ueberzeugung aller schon sicher wurzele. Es ist in Amerika nicht eine gelegentliche Anschauung bloß, daß die christlichen Bekenntnisse ihren Vorrang besäßen, daß, wie ein bekannter Rechtsgelehrter, Dr. Bryce, es ausdrückte, das Lhristentum zwar nicht als Staatsreligion, aber doch als nationale Religion anerkannt sei. Ebenso wäre es ja auch irrig, wollte man meinen, daß sich zwischen den Bürgern der Republik keinerlei Schranken erhöben. Der Kastendünkel mit seinem Scherbengericht besteht leider auch drüben; gerade in letzter Zeit haben betrübende Vorkommnisse die Aufmerksamkeit wieder darauf gelenkt, wie bei uns, so leben dort die Ideen und die Gesetze oft mehr über als in den Menschen. Aber das Judentum hat nichts desto weniger seine unbestrittene Stellung, wenn der Mann aus dem Osten auf dem neuen Boden auch die trennenden wände sich gegenübersieht, so ist das etwas, was gegen ihn, den Juden, sich richtet, aber doch nicht gegen das Judentum. Dieses Zweierlei hat Tlaude Montefiore wohl im Auge gehabt, als er auf dem Berliner Religionskongreß darauf hinwies, daß, während in England die privaten Beziehungen zwischen Juden und Thristen den herzlichsten Lharakter angenommen hätten, in Amerika die öffentlichen Beziehungen zwischen ihnen am weitesten entwickelt wären. Das Nebeneinanderleben der Bekenntnisse kann sich drüben um so freier entfalten, da ihre Zahl eine so beträchtliche ist. Seine Geräumigkeit beweist Amerika auch in der Fülle seiner religiösen Erscheinungen mit ihren Gruppen und Gebilden. Und es ist eine Regel, daß die religiöse Duldung und Anerkennung mit der Zahl der Parteien und Richtungen wächst. Die Mannigfaltigkeit wird noch größer dadurch, daß die Gemeinden ihre Selbständigkeit besitzen und sie entschieden zu verteidigen bereit sind. Die meisten sind unabhängige Republiken, und selbst dort, wo eine bischöfliche Verfassung einen engeren Zusammenschluß vieler und damit eine gewisse Ueberwachung mit sich bringt, bleibt der einzelnen doch eine erhebliche Bewegungsfreiheit gewahrt. Zudem stehen die Laien voran; sie üben nicht nur in der Verwaltung ihren Einfluß aus, sondern unmittelbar in der ganzen Gedanken- und Be-

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