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Liberales Judentum · 1911-12-01 · Heft 12 (Dezember 1911) · p. Seite 284

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Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 12 (Dezember 1911)
Date
1911-12-01
Page
Seite 284 (sequence 20)
Language
German
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284 Ö O o o Rundschau im Gegensatz hiezu die veralteten Gebräuche scharf heraushob, die — ohne innere Berechtigung — sich in Ritus, Gebetbuch und Gottesdienst bis auf die heutige Zeit erhalten und mit den Grund zu jener Entfremdung gelegt haben, die so viele gebildete Juden vom religiösen Leben trennt. Die fesselnden, durch zahlreiche Beispiele belegten Aussührungen fanden lebhaften Beifall, hierauf ergriff der Referent, Rechtsanwalt Dr. Abraham- Berlin, das Wort, um die Grundsätze und Ideen darzulegen, für welche die Vereinigung für das liberale Judentum kämpft; er beleuchtete die auf religiösem Gebiet noch bestehenden Mißstände und wies darauf hin, daß die jüdische Religion seit Talmud und Schulchan Aruch keine Weiterentwicklung ihrer Werte und Begriffe — im Gegensatz zu andern Religionen — erfahren habe. Auch diese Rede fand lebhaften Beifall. Die anregende Diskussion, an der sich u. a. Bankier Hausmeister, der unermüdliche betagte Vorkämpfer des liberalen Judentums, ferner Fabrikant Mar Wolf, Dr. Feldmann, Rechtsanwalt Dr. Gunzenhauser beteiligten, wurde durch eine temperamentvolle Rede eines Anhängers des Zionismus, Dr. s)rager besonders belebt. Seinen Angriffen auf die liberalen Tendenzen, die sich innerhalb des Judentums unaufhaltsam durchsetzen, traten der Vorsitzende und der Referent in wirkungsvollen Ausführungen entgegen. Die Versammlung hatte für die Ortsgruppe das erfreuliche Ergebnis, daß ihr zahlreiche neue Mitglieder beitraten. Leipzig. Die hiesige Ortsgruppe der Vereinigung für das liberale Judentum hielt am \3. November ds. Is. eine, auch von Frauen, gut besuchte Versammlung ab, in welcher der Vorsitzende Herr Justizrat Broda in einem ausführlichen, überaus interessanten Referate die praktische Durchführung der Feuerbestattung für die Juden in Leipzig und die Stellung der hiesigen Gemeinde zu dieser Bestattungsform behandelte. Der Vortragende leitete die Berechtigung der liberalen Vereinigung zur Förderung der Feuerbestattung aus der These des Gründungsprogrammes her: daß „eine Fortentwicklung der jüdischen Religion im Sinne moderner Anschauungen" erstrebt werde. Daß die Feuerbestattung nicht im Widerspruch mit den Grundsätzen des Judentums stehe, sei religionswissenschaftlich, besonders auch in dieser Zeitschrift, bereits nachzuweisen versucht worden. Auch die letzte liberale Rabbiner-Versammlung in Berlin habe, ebenso wie schon in früheren Jahren, keine prinzipiellen religiösen Bedenken gegen die Feuerbestattung bei den Juden geäußert. In weiten Kreisen der Bevölkerung und besonders auch der jüdischen wird die Feuerbestattung in hygienischer und ästhetischer Einsicht, wie auch in ihrer Wirkung auf das Gemüt der Leidtragenden als ein Kulturfortschritt empfunden. In wichtiger Erkenntnis dieser ,Tatsache ist in Sachsen die Feuerbestattung schon durch Gesetz vom 29- V. l906 allgemein gestattet und geregelt und bald darauf durch die kirchliche Oberbehörde den evangelischen Geistlichen die Anweisung erteilt worden, bei Feuerbestattungen mitzuwirken. In dem städtischen Krematorium in Leipzig sind alle Voraussetzungen zur Schonung des jüdischen Empfindens erfüllt: es sind 3 Hallen vorhanden, deren eine, als konfessionslose gedacht, in der äußeren und inneren Architektur und Einrichtung keinerlei konfessionelles Symbol zeigt. Es ist durchaus zulässig, Einäscherungen unter vollständiger Wahrung der jüdischen Begräbnis-Ritualien vorznnehmen. Ein weihevoll angelegter Urnenhain steht selbstverständlich auch Juden zur ober- und unterirdischen Beisetzung der Aschen-Urnen offen. - Es sind denn auch schon viele Juden in dem Leipziger Krematorium zufolge letzwilliger Verfügung eingeäschert worden, aber die Leidtragenden mußten stets, und oft gewiß recht schmerzlich, die Vornahme der jüdischen Begräbnis-Ritualien und die Mitwirkung des Gemeinde-Rabbiners entbehren; vielleicht widmete ein nicht geistlicher Redner ihnen einige Trostworte. Denn nach den gegenwärtig jn der Leipziger jüdischen Gemeinde herrschenden Bestimmungen kann bei einer beabsichtigten Verbrennung eine rituelle Feier nur auf dem jüdischen Friedhofe nach dort erfolgter Aufbahrung stattfinden; man weiß, baß sich 'die Einäscherung anschließen soll, versagt aber jede Mitwirkung bei dieser, die sich alsdann sang- und klanglos, rein geschäftsmäßig vollzieht. Geht aber die Einäscherung einer Aufbahrung auf dem Fried- \ i

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