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Liberales Judentum · 1911-12-01 · Heft 12 (Dezember 1911) · p. Seite 282

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Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 12 (Dezember 1911)
Date
1911-12-01
Page
Seite 282 (sequence 18)
Language
German
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282 Küchrrschau o o 0 o Recht, nein unsere Pflicht als gute Juden, nach dem Sinn eines solchen, scheinbar unverständlichen Gebotes zu forschen und jede etwaige falsche Auslegung, stütze sie sich auch auf noch so große Autoritäten, nachdrücklich zurückzuweisen. — Würden wir einen Laien fragen, wie er sich die Erfüllung des Gebotes: „Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter, vorstellt, er antwortete ohne Zweifel: „Mose verbietet, ein Böcklein zu schlachten, die Mutterziege zu melken, und in der so gewonnenen Milch das junge Tier zu kochen" Gut. Indessen müßte es ihm auffallen, warum das Gebot, das doch dreimal wiederholt wird, nur vom Böcklein und nicht vöm Äalb oder Zicklein spricht. Aber mit der Erklärung der Weisen, unter Böcklein sei jedes „junge Haustier" verstanden, müßte er sich zufrieden geben. „Jedenfalls", würde der Laie sagen, „darf man ein Böcklein in Ralbsmilch, ja auch in Ziegenmilch, die nicht von der Mutterziege stammt, kochen." So weit ist noch alles logisch und verständlich. Wenn aber nun die Weisen weitergehen und z. B. Böcklein in Aalbsmilch, ja jedes Fleisch in jeder Milch zu bereiten verbieten, so ist das entschieden nicht mehr im Sinne des Gesetzgebers und läßt sich mit aller Sophistik und Dialektik der Welt nicht aus dem Bibelvers herausbuchstabieren. — Und trotzdem ist dies die traditinonelle Auslegung, die bis zum heutigen Tag Geltung und gewaltigen Einfluß auf das ganze jüdische Leben hat. Wir aber wollen im folgenden beweisen, daß infolge einer falschen Auslegung des hebräischen Textes dies Gesetz, das ursprünglich sozialökonomischen Inhalts war, zu einem gewöhnlichen Aüchenverbot ausartete. Unsere Vorschrift findet sich dreimal, im Pentateuch, zweimal im Anschluß an die Vorschrift, im Tempel die Erstlinge zu opfern und einmal nach dem Verbote Aas zu essen. — Aus den Erklärungen geht hervor, daß die Gelehrten sich nicht ganz einig waren, ob sie das Wort geäi allgemein im Sinne von „junges Vieh" nehmen dürfte?:. Darüber aber sind sich alle einig, daß zu übersetzen sei: „in" der Milch seiner Mutter. Und doch liegt gerade in diesem Worte die Schwierigkeit. Aus den hebräischen Wörterbüchern geht hervor, daß das betreffende hebräische Wort sowohl „Milch" als „Mutter brüst" bedeuten kann. .Wie nun, wenn wir unseren Text übersetzen: Du sollst das Böcklein nicht kochen an der Brust seiner Mutter, d. h. solange es an der Mutterbrust saugt? Dann wäre mit einem Schlage alle Unklarheit geschwunden, wir hätten ein Gebot in der präzisen und klaren Art aller pentateuchischen Vorschriften. Durch unsere Auslegung wird das Gebot in ein sozialökonomisches, die Viehzucht betreffendes und nur berufsmäßigen Züchtern auf den ersten Blick verständliches umgewandelt. Denn wie aus verschiedenen gelehrten, modernen Fachschriften hervorgeht, dient es zur Erhöhung des wertes und des Wohlgeschmackes, das Böcklein vor dem Schlachten, einige Tage an der Mutterbruft saugen zu lassen. Nur mag seltsam scheinen, warum solch ein ganz nebensächliches Gebot dreimal wiederholt wird. An den beiden Stellen des Exodus geht ihm der Befehl voran, die Erstlinge zu opfern; und da wollte der Gesetzgeber durch die b^inzufügung unseres Satzes daran erinnern, daß auch das Erstgeborene des Viehes zu den Erstlingen gehört. Das dritte Mal folgt unser Gebot auf die Vorschrift, kein gefallenes Tier zu essen. Aber es war gestattet, dasselbe den Heiden zu verkaufen; jedoch ein noch nicht entwöhntes Böcklein zu schlachten, selbst um es den Heiden zu verkaufen, sollte streng verboten sein. Eine Stütze unserer Auffassung ist die Tatsache, daß schon im Altertum unsere Uebersetzung bekannt und anerkannt war. Die Septuaginta übersetzt „en galak* ti". Dies ist ebenso zweideutig, wie das hebräische „baoüalen". Jedoch geht aus dem griechischen Sprachgebrauch unzweifelhaft hervor, daß es gewöhnlich im Sinn von „a n der Mutterbrust" angewandt wurde. j)hilo kennt schon beide Auffassungen; während er aber unsere Auslegung äußerst ausführlich auf vier Folioseiten behandelt, geht er über die halachische Auffassung ganz kurz hinweg. Daraus möchten wir schließen, daß unsere Interpretation die der Gelehrten jener Zeit war, während das ungebildete

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