Mannheim
Compact Memory

Liberales Judentum · 1911-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1911) · p. Seite 128

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1911)
Date
1911-06-01
Page
Seite 128 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3126481-3126513-3126520--0850-3127643
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

128 Ar. Silbrrstein: Gin Epilog zur Generalversammlung des Rabbiner - Verbandes ° ° zu einer Angelegenheit der gesamten deutschen Iudenheit gemacht und vor das Forum des Gemeindetages gebracht haben. In Fragen, welche ausschließlich die Inden in Preußen betreffen, haben auch nur die preußischen Gemeinden ihr Votum abzugeben, wie letzten Endes ja auch nicht der Reichstag, sondern das preußische Abgeordnetenhaus bez. Herrenhaus darüber zu entscheiden hat. So lange das nicht erkannt wird, ist an ein Gelingen des Werkes von vornherein nicht zu denken. Der D. I. G. B. sollte daher auf eine weitere Führung in der Angelegenheit verzichten und sie einer Kommission überlassen, die lediglich aus Vertretern preußischer Gemeinden besteht, und die ihrerseits wieder einen spezifisch preußischen Gemeindetag einberuft. Wird somit das Vetorecht, je länger darüber diskutiert wird, desto mehr in seiner Wertlosigkeit, ja Schädlichkeit für Liberale wje für Orthodoxe erkannt, so muß der andere Beschluß des Verbandes, der für den Rabbiner in allen religiösen Fragen Sitz und Stimme im Vorstand verlangt, mit um so größerem Nachdruck aufrecht erhalten werden. Ja, ich bin der Ansicht, daß die Mehrheit hier zu bescheiden gewesen ist. Ich sehe nicht ein, warum dem Rabbiner nicht Sitz und Stimme im Vorstand ohne jede Einschränkung zugestanden werden soll. Er hat für allgemeine verwaltungsfragen mindestens kein geringeres Verständnis als andere Laien, sicherlich aber für alle Vorgänge in der Gemeinde ein größeres Interesse als diese. Zumal in kleineren und mittleren Gemeinden, wo besoldete Verwaltungsbeamte nicht existieren, wird diese Mitarbeit des Rabbiners, wenn man sich nur erst daran gewöhnt hat, immer unentbehrlicher werden. Ist er es hier doch oft 'ohnehin, der an alles denken, an alles erinnern und für rechtzeitige und prompte Erledigung sorgen muß. Seine allgemeine Arbeit im Verwaltungsdienste der Gemeinde wird ihm schon an sich auf die Behandlung religiöser Fragen einen größeren Einflust sichern. Gewiß wird es nicht an Stimmen solcher fehlen, die in ihrer autokratischen Selbstherrlichkeit schon die Forderung de^ Rabbinerverbandes, geschweige denn die noch weitergehende als etwas ganz Ungeheuerliches anfehen werden. Aber auch sie werden sich der besseren Einsicht nicht verschließen können, daß es ein ganz unnatürlicher Zustand ist, daß der Mann, der für alles, was in der Gemeinde vorgeht, das größte- Interesse hat, dem das Wohl der Gemeinde mehr am Kerzen liegt als irgend einem andern, keinen Anteil nehmen soll an den Beratungen und Entscheidungen der Gemeindevertretung, vielmehr es dem Zufall überlassen soll, ob er hierüber etwas erfährt oder nicht. Eine Schwierigkeit in der Erfüllung dieser Forderung besteht nur für Gemeinden, wo mehrere Rabbiner der verschiedensten Richtung tätig sind. Aber auch diese Schwierigkeit ist leicht gehoben. Das Rabbinatskollegium entsendet alljährlich eines seiner Mitglieder in den Vorstand. Dieses ist verpflichtet, in allen religiösen Fragen sein Gutachten nur mit Zustimmung seiner Amtsgenossen abzugeben. Es hat abweichenden Meinungen in dem Gutachten in vollem Umfange Raum zu gewähren, und falls seine Ansicht mit der seiner Kollegen auch im Kernpunkte nicht übereinstimmt, bei der Entscheidung im Vorstand sich der Stimme zu enthalten. Die sonstigen Beschlüsse des Rabbinerverbandes, die Aufgaben des Rabbiners, seine Anstellung und die Leitung und Aufsicht des Religionsunterrichts betreffend, sind so einleuchtend, so sach- und naturgemäß, daß sie kaum einem Widerspruch begegnen werden, hoffen wir, daß auch in den Grundfragen noch nachträglich eine Einigung erzielt wird, daß man auf der einen Seite eine völlig wertlose Forderung fallen läßt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.