Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1911)
- Date
- 1911-06-01
- Page
- Seite 127 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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° o Ae. Silberstein: Gin Epilog zur Generalversammlung des Rabbiner-Verbandes 127 welche die kleinen Gemeinden völlig aufgerieben und so leistungsschwach gemacht staben, daß sie nicht mehr imstande sind, qualifizierte Beamte anzustellen, schleunige Ljilfe tut hier not und sie kann nur gebracht werden durch Bildung von Bezirksgemeinden, die von einer zu schaffenden Landesgemeinde, materiell unterstützt werden. Darum ist es eine schwere Verantwortung, diese Hilfsaktion durch einen nutz- und zwecklosen Streit um das Vetorecht zu verzögern oder gar zu ver- -eiteln. Gegenüber einem Werke von so eminenter Bedeutung und Notwendigkeit ist es nicht zu verstehen, wie die Förderung des Vetorechts von vielen als eine oonäitio sine qua non betrachtet werden kann. Zudem ist das ganze Vetorecht, in welcher Gestalt auch immer es gefordert wird, für den liberalen Rabbiner völlig belanglos. Gewiß auch der Liberalismus hat seine Grenzen, •cm der die Neuerungssucht mancher Gemeindeverwaltung Halt machen muß. Aber wie der liberale. Rabbiner niemals verlangen wird,- daß die ganze Gemeinde seinen liberalen Standpunkt teile, so schützt ihn auf der andern Seite sein Liberalismus vor dem Verdachte der Intoleranz, und man wird nirgends eine Kultusänderung vornehmen, gegen die er sich ausspricht. Und was hat die Orthodoxie zu erwarten, wenn das Vetorecht in dem geforderten Anfänge, was ganz ausgeschlossen ist, wirklich -gewährt werden sollte? Bisher ist es nicht selten vorgekommen, daß selbst liberale Gemeinden orthodoxe Rabbiner angestellt haben, wenn ihnen die Persönlichkeit des Rabbiners sonst zusagte, Hatten sie doch Uebergriffe bei dem gegenwärtigen recht- und machtlosen Zustand des Rabbiners nicht zu befürchten. Das aber würde sich mit einem Schlage ändern, bei Bewilligung des Vetorechts an die Rabbiner. Die Gemeinden würden in Zukunft, was nur mit Freuden zu begrüßen wäre, auf der Hut sein bei Rabbinerwahlen. Sie würden es sich tausendmal überlegen, ob sie einem orthodoxen Kandidaten, der ihnen bei jeder Gelegenheit Schwierigkeiten machen könnte, den Vorzug geben sollen vor dem liberalen. Die Orthodoxie würde ohne allen Zweifel gar bald eine erhebliche Einbuße an Terrain erleiden, und von diesem.Gesichtspunkte aus betrachtet, wäre es ja taktisch gar nicht so unklug, wenn die Liberalen die Orthodoxie in deren Kampf um das Vetorecht unterstützten. Aber alle taktischen Motive haben den Liberalen völlig fern gelegen und darum sollten sich auch die Orthodoxen die Sache noch einmal reiflich überlegen und zu der Erkenntnis kommen, daß ihnen das Veto keinen Vorteil und keine Freude zu bringen vermag. Die Mahnung der süddeutschen Rabbiner, schon mit Rücksicht auf die geordneten Verhältnisse in den süddeutschen Staaten in dieser Frage nicht nachzugeben, kann nicht als berechtigt anerkannt werden. Denn einmal handelt es sich für uns nicht um die Aufgabe, sondern um die Erstrebung von Rechten. Sodann aber ist eine nachteilige Rückwirkung auf Süddeutschland weit eher von einer konsequenten Verweigerung des Vetorechts durch die preußischen Gemeinden, als durch eine Nachgiebigkeit der Rabbiner zu befürchten. Es ist im übrigen nicht zu billigen, wenn die süddeuschen Rabbiner lediglich aus kleinlicher Furcht vor der Gefährdung persönlicher Standesinteressen das Zustandekommen des großen Drganisationswerkes für diepreußis ch e n Juden zu hindern suchen. A)qs würde man beispielsweise in Bayern sagen, wenn preußische Rabbiner sich erlauben würden, in.Angelegenheiten der bayerischen Gemeinden sich hineinzumischen? Ich glaube, man würde sich das ganz energisch verbitten. Aber das ist ja eben von Anfang an der große Fehler, des D. I. G. B. bez. der Gesetzeskommission gewesen, daß sie die Organisation der preußischen Gemeinden