Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1911)
- Date
- 1911-06-01
- Page
- Seite 125 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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o o Ar. Kildrrstein: Gin Epilog zur Generalversammlung des Rabbiner-Verbandes 125 Rabbiners fehlt? — 1™ allgemeinen muß man doch da zur Ehre unserer preußischen Gemeinden sagen, daß Konflikte zwischen Gemeinde und Rabbiner zu den allergrößten Seltenheiten gehören. Wo ein Rabbiner ist, wird er auch in allen religiösen Angelegenheiten gefragt und seinem Votum Gehör gegeben werden, lieber den Kopf des Rabbiners hinweg wird keine Gemeinde eine Aenderung in Kultus und Ritus vornehmen. Ja, es gibt eine große Anzahl von Gemeinden, die sich durch ihren Rabbiner geradezu tyrannisieren lassen und aus Rücksicht auf ihre anders denkenden Rabbiner zum Schaden für das religiöse Leben jede fortschrittliche Regung unterdrücken. Darum wird es auch gar keine Schwierigkeiten machen, das was bisher freiwillig und als selbstverständlich zugestanden wird, durch gesetzliche 'Bestimmungen zu regeln. Aber das Veto? — Hat es eine praktische Bedeutung? Gesetzt es käme wirklich einmal ein Rabbiner in die Lage, Gebrauch davon zu machen, was würde die Folge sein? Nun, der Rabbiner hätte seiner Gemeinde seine Macht gezeigt. Aber wäre ein Konflikt damit aus der Welt geschafft, wenn Die Gemeinde nicht nachgiebig und friedfertig ist? Würde der Rabbiner eine Freude an seiner Machtbefugnis haben? Würde sie nicht vielmehr der Ausgangspunkt von mannigfachen Schikanen sein, die ihm die Freude am Berufe rauben, die eine weitere segensreiche Arbeit ausschließen und ihm schließlich so das Leben verbittern, daß er trotz lebenslänglicher Anstellung es vorzieht, aus der Gemeinde zu scheiden? Das Veto wird also nicht den Frieden bringen, sondern nur den Konflikt verschärfen. Der Sieg des Rabbiners wird ein Pyrrhussieg sein in des Wortes wahrster Bedeutung. Wer alles das recht bedenkt, der muß zu der Ueberzeugung kommen, daß das ganze Vetorecht ohne jede praktische Bedeutung ist. Am unverständlichsten aber bleibt es, daß ein großer Teil der liberalen Rabbiner für das absolute Veto sich eingesetzt hat. Gewiß, das suspensive Veto hat seine großen Schattenseiten. Es ist geeignet, den Streit jahrelang in Fluß zu halten und den Rabbiner zum Agitator bei den Gemeindewahlen werden zu lassen. Aber der Gewinn an Zeit, den es beiden Parteien zum Ueberdenken der ganzen Sachlage und zu gegenseitiger Verständigung gewährt, gibt ihm doch einen großen Vorzug vor dem absoluten, wenn überhaupt auf der Forderung eines Vetos durchaus bestanden werden soll. Gerade die liberalen Rabbiner sollten in dieser Frage beweisen, daß sie liberal sind und nicht verlangen können, daß jeder einzelne Rabbiner als ein unfehlbarer j?apst oder eine Art Dberkirchenrat angesehen werde, dem die Gemeinden sich "blindlings unterordnen müssen. Die Erfahrung zeigt doch häufig genug, auf wie schwachem Grunde oft Gutachten selbst von Autoritäten aufgebaut sind, daß auf Grund der gleichen Quellen nicht selten der eine verbietet, was der andere für zulässig erklärt. Man sagt immer: „Wir wollen weiter nichts als das, was auch die Geistlichen anderer Konfessionen an Rechten besitzen." — Aber hat denn in Wirklichkeit jeder christliche Geistliche das Recht, den Kultus und Ritus in seiner Gemeinde selbständig nach eigenem Ermessen zu bestimmen, oder ist dieser nicht vielmehr für alle Gemeinden in gleicher weise durch Konsistorien und Dberkirchenrat geregelt, durch Behörden, denen ebenfalls Laien angehören und denen sich der einzelne Geistliche unterordnen muß? Eine religiöse Oberkirchenbehörde aber, die alles einheitlich oder gesondert für orthodoxe und liberale Gemeinden gestaltet und auch Konflikte entscheidet, wünschen doch die Rabbiner selbst nicht. Auch sie wollen doch die- Autonomie der Gemeinden unter allen Umständen gewahrt wissen. Die Autonomie der