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Liberales Judentum · 1911-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1911) · p. Seite 124

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Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1911)
Date
1911-06-01
Page
Seite 124 (sequence 4)
Language
German
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124 Ar. Silkerstem: Gin Epilog?ur Generalversammlung des Rabbiner-Verbandes ° ° €in Epilog zur Generalnedammlung des Rabbiner-Verbandes. Von Dr. Silberftein-Stargard i. Pommern. m 7. und 8. Juni fand in Berlin die Generalversammlung des Deutschen Rabbinerverbandes statt. Den wichtigsten Beratungsgegenstand bildete die Stellungnahme des Verbandes zu dem neuen Mrganisationsgesetz der Synagogengemeinden in Preußen und hier wiederum stand die Frage des sogenannten Vetorechts der Rabbiner in religiösen Angelegenheiten im Vordergründe des Interesses. Wider alles Erwarten hat die Versammlung kein Zugeständnis gemacht auf Grundlage des vom Zentralausschuß vorges chlagenen suspensiven Vetos. Die Forderung des absoluten Vetos ist vielmehr, wenn auch nur mit geringer Majorität, zum Beschluß erhoben worden, wiewohl niemand im Zweifel darüber sein kann, daß diese Forderung keine Aussicht auf Erfüllung hat. Darf nun .der ganze Entwurf als gescheitert betrachtet werden, oder ist Hoffnung vorhanden, daß die Verhandlungen fortgesetzt und schließlich doch noch zu einer Verständigung führen werden? — Nach dem verlauf der Debatte und der Abstimmung, die eine namentliche war, zu urteilen, ist diese Hoffnung nur gering. Denn Debatte wie Abstimmung haben gezeigt, daß die Frage des Vetorechts keine j?arteifrage ist. Selbst liberale Rabbiner sind mit allem Nachdruck für das absolute Veto eingetreten, während auf der anderen Seite viele orthodoxe Kollegen für die inildere Form gestimmt haben. Es ist mit aller Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß die Erkenntnis, daß das ganze Vetorecht nicht die Bedeutung hat, die ihm beigelegt wird, nachträglich doch noch, vielen anderen aufgehen wird, und sollte daher die Hoffnung auf eine Verständigung nicht aufgegeben und die weiteren Verhandlungen mit dem Rabbinerverbande nicht abgebrochen werden. Die Stimmung, in der man sich trennte, war trotz des herrlichen Schlußwortes des Vorsitzenden, keine gehobene. Im Gegenteil, sie war recht gedrückt. Man hatte das Gefühl, daß das Resultat der zweitägigen angestrengten 2lrbeit ein negatives gewesen sei, daß man Beschlüsse gefaßt habe, durch die viele mehr demonstrieren als erreichen wollten. Dieses Gefühl wird, wie mich, so auch viele Kollegen in die Heimat und in die Studierstube begleitet haben und sie hier noch einmal zu ernsten Erwägungen veranlassen. Im Vordergründe ihrer Gedanken werden jedoch jetzt nicht mehr, wie bisher alle die sattsam bekannten Tatsachen stehen, welche die Forderung des Vetorechts begründet erscheinen lassen und die kein billig denkender, keiner, der nicht von fanatischem Rabbinerhaß erfüllt ist, leugnen kann, wem vielmehr das Judentum wirklich am Kerzen liegt, wem Liberalismus nicht gleichbedeutend ist mit Freidenkertum, der wird auch bereit sein, dem Rabbiner einen bestimmenden Einfluß auf die religiösen Angelegenheiten der Gemeinde einzuräumen und damit den rechtlosen und unwürdigen Zustand zu beseitigen, in dem der Rabbiner bisher sich befunden hat. Nein, darüber besteht kein Zweifel mehr, daß bei Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen auch die autoritative Stellung des Rabbiners eine grundsätzliche Stärkung erfahren muß. wird dies nun aber durch das Vetorecht erreicht werden? — Das ist die Frage, die alle Rabbiner daheim sich noch einmal vorlegen werden. wie sind denn die.Verhältnisse jetzt, wo jede gesetzliche Regelung der Stellung des

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