Mannheim
Compact Memory

Liberales Judentum · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. Seite 112

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Date
1911-05-01
Page
Seite 112 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3126481-3126513-3126519--0833-3127625
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

112 Q O o o Ar. Csldschmidt: Zur Nrfsrm der Mischen Ehescheidung Namen sein, unter welchen sie standesamtlich identifiziert werden können. (Vgl. Sch.- A. Eben Haeser (50, wo nichtjüdische Namen der Zeugen einen Vorzug haben.) — Die ganzen komplizierten Abhandlungen über Rechtschreibung der Namen in den Codices haben nur den Zweck, die Identität der Personen festzustellen. Unsre standesamtlichen Nachweise bieten dafür die größte Garantie, viel größere als alle die orthographischen Kautelen des Schulchan - Aruch, Nachlas Schiwo ic. Die entsprechenden Kapitel über die Namen der Männer und der Frauen haben unschätzbaren archäologischen wert. Fürs praktische Leben sind sie Ballast. 3. Dasselbe gilt für die Ortsnamen und die Zeitrechnung. Unsere Geographie und bürgerliche Zeitrechnung sind da am klarsten und zuverlässigsten. Noch Maimonides hat die Aera von der Weltschöpfung und der Seleuciden nebeneinander, warum sollen wir nicht unsre bürgerliche Zeitrechnung, die allen geläufig ist, handhabend % Jeder Unbescholtene (Sch.-A. Eben Haeser (23) darf den Scheidebrief schreiben. In erster Linie ist ja religionsgesetzlich der Mann selbst dazu berechtigt. In der Landessprache kann der Mann ihn ja schreiben und dann kommt man noch am besten über die fremdartigen komplizierten Formeln der Bevollmächtigung, des Eigentumsrechts am Schreibzeug ic. hinweg. 5. Die alte Vorschrift, daß kein Formular benutzt werden darf, sondern der ganze Scheidebrief direkt für den vorliegenden Fall geschrieben werden muß, kann bei» behalten werden. Ja man kann im Geiste dieser Vorschrift weiter gehen als der Traditionalismus, nicht nur kein fertiges Formular, sondern überhaupt kein Schema zuzulassen. Die Vorschrift, kein fertiges Formular zu benutzen, will offenbar den Schematismus verhüten.. Bekanntlich ist aber der traditionelle Scheidebrief einem nicht zu überbietenden Schematismus verfallen. Wir werden da dem Geiste der alten Vorschrift mehr Rechnung tragen dürfen und manches nicht Juridische, die Tragik des Falles mildernde, die Vorgeschichte andeutende Wendung, die natürlich der Vielgestaltigkeit des Lebens entsprechende Variationen zuläßt, einfließen lassen, den Wortlaut dem jeweiligen Fall anxassen. 6. Natürlich muß das Wesentliche des Scheidungsaktes deutlich ausgesprochen werden, und für diesen Teil des Scheidebriefes könnte man sich auf einen offiziellen Wortlaut einigen, der Gegenstand einer Kommissionsberatung sein könnte. 7. Der Scheidungsakt darf in diesem wesentlichen Teile im Geiste des Liberalen Judentums nicht einseitig als Scheidung der Frau vom Manne, sondern muß auch als Scheidung des Mannes von der Frau behandelt werden. Nicht nur, muß der Mann die Frau, sondern auch die Frau den Mann freigeben, wir müssen auch, wo kein staatlicher Zwang vorliegt, mit dem alten Grundsatz des großen Samuel: dina di malehuta dina, „Staatsgesetz ist Religionsgesetz", Ernst machen. Die Frau ist dem Manne in der Familie gleichberechtigt, die Rechte der Frau an den Mann stehen im Gleichgewichte zu denen des Mannes an die Frau. Die Religion darf da nicht bei der veralteten Einseitigkeit stehen bleiben. So wie die staatliche Scheidung die Rechte beider Ehegatten berücksichtigt, so muß auch bei der religiösen Scheidung das Recht der Frau hervortreten. Die genaue Fixierung dieser Punkte soll, wie gesagt, einer Kommission übergeben werden. Neben dem Pergament darf auch jedes beliebige Papier zum Scheidebrief gebraucht werden (Eben Haeser (2H, 2). ..

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.