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Liberales Judentum · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. Seite 110

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Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Date
1911-05-01
Page
Seite 110 (sequence 14)
Language
German
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110 o o o o Dr. Gsldfchmidt: Jur Reform der jüdischen. Ehescheidung druck geben dem Bewußtsein, daß es nicht angeht, zwei Ehegatten, die durch die Autorität des Staates geschieden sind, die also auch nach dem jüdischen Religionsgesetze nicht mehr ehelich miteinander leben können, doch noch in einer erzwungenen Zusammengehörigkeit zu erhalten, aus keinem andern Grunde als weil man den ZHartrt nicht mehr zwingen kann, eine alte, im Bewußtsein aller Bekenner des Judentums der Gegenwart ihres einst vernünftigen Grundes beraubte, durch den Fortschritt der Menschheit tatsächlich überlebte Form der Scheidung zu vollziehen! Ihr würdet lautesten Protest dagegen erheben, daß man diese Tyrannei im Namen der Religion des Judentums, die zuerst die Löslichkeit der Ehe mit Berücksichtigung der Rechte der Frau verkündete, mit den veralteten Konsequenzen der Rechtlosigkeit des Weibes fortwirken lassen solle! Der gesunde Menschenverstand unserer klassischen Geistesheroen in der talmudischen Zeit hat sich, wie wir'oben gezeigt, dagegen empört, daß man eine Frau, die ein Recht auf Liebes¬ und Lebensglück hat, dem Schicksale der Vereinsamung überlasse, das für sie durch irgend einen Zufall aus einer Form bei der Ehescheidung entstanden ist. Heute handelt es sich nicht um einen Zufall, der auch s. §. äußerst selten eintrat; heute handelt es sich um Fälle, die mit statistischer Notwendigkeit in bestimmter Anzahl jährlich eintreten, um eine ganze Kategorie von Frauen, die keine Möglichkeit, sondern eine konstante Wirklichkeit bildet: und wir sollten ruhig die Hände in den Schoß legen und der von der Rachsucht des Mannes verfolgten staatlich geschiedenen Frau keine andere Hilfe bieten, als den heuchlerischen Trost, daß sie ihr Lebensglück auf dem Altäre der traditionellen Buchstabengläubigkeit zum Gpfer bringe? Ich meine, eine Religion, die so ihre äußere Ohnmacht mit ihrer inneren Ohnmacht besiegelt, die hätte sich für bankerott erklärt, die hat auf ihren Zusammenhang mit dem Leben verzichtet, die hat ihre Berechtigung fürs Leben aufgegeben, die ist in das Stadium der „Verneinung des Willens zum Leben" eingetreten. Eine solche Religion wäre eine Mumie, deren Lebensfarbe eine Täuschung ist und ins Grab gehört. Hier muß es eine Autorität geben, die die Funktion des Herzens versieht und das Blut in den ersterbenden Teil belebend hineindrängt. Sollte es noch zweifelhaft sein, wer dazu berufen ist, diese Autorität zu sein? Es ist die durch die Geschichte, die seit wenigstens zwei Jahrtausenden auf dem Boden des Rabbinismus das Judentum fortentwickelt hat, durch wenigstens zwei Jahrtausende der Vergangenheit sanktionierte Autorität des Rabbinats! Das Rabbinat, der Rabbinismus, war in der Vergangenheit Träger der Entwicklung des Judentums gegenüber dem das Judentum mumifizierenden Sadduzäismus und Karäertum, und das Rabbinat der Gegenwart muß Träger der Fortentwicklung des Judentums bleiben, und alle Rechte in Anspruch nehmen, welche aus den Pflichten hervorgehen, die es als Erbe der Vergangenheit zu übernehmen berufen ist. — wenigstens muß im „Liberalen Judentum" das Rabbinat diesem Beruf treu bleiben. — * Praktische Vorschläge zur Urform -er jüdischen Ehescheidung. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei hier noch ausdrücklich bemerkt, was von mir und von andern schon oft wiederholt worden ist: das „Liberale Judentum" steht inbezug auf Reformen auf dem Standpunkt, nur da, wo das Ungenügen der alten Formen schon lebhaft empfunden und für das ganze religiöse Interesse und für die Freude an der Zugehörigkeit zum - Judentum zur drohend-

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