Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1911)
- Date
- 1911-05-01
- Page
- Seite 109 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. Gsldfchrnidt: Jur Reform der jüdischen Ehescheidung 109 werden. Menu auch die Ehe nachträglich annulliert wird, so hatte sie doch während ihres Bestandes die Zustimmung der religiösen Instanzen, also den Charakter der Legalität. Rückwirkend kann wohl ein juridisches Verhältnis aufgehoben werden; aber, wenn man nicht eine magische, das Menschliche verwirrende, Kraftwirkung annimmt: welche Macht sollte den einmal vorhandenen religiössittlichen Charakter einer menschlichen Tat nachträglich in ihr Gegenteil verwandeln können? Das Liberale Judentum würde also einer solchen durch Nichterfüllung einer gestellten Bedingung nachträglich erfolgten Annullierung der Eheschließung nur Wirkung für die Zukunft, nicht aber auf die Vergangenheit zuschreiben. Eine solche Verschiedenheit der Auffassung bei Identität des „Weges" könnte den Talmudkundigen erst recht nicht stören, da der Talmud ja die Tat ganz unabhängig von der Gesinnung macht, in dem Grundsätze: mizwoth. en zerichot kewana. — So wichtig es aber für das Liberale Judentum sein mag, mit der Orthodoxie im Leben in Hand zu gehen, so brauchen wir uns doch dabei der Orthodoxie nicht gebunden zu überliefern. Die Not der Zeit ist durch die staatliche Ehescheidung für die religiöse Eheschließung sehr groß, und wir müssen in der Ueberwindung dieser Not eventuell auch allein unsern Weg gehen. Wir können dies um so mehr, als die Frauen, die durch die Rachsucht ihrer staatlich geschiedenen Männer in der religiösen Schließung einer neuen Ehe gehindert werden, gewöhnlich von ihrer etwa angestammten Orthodoxie geheilt sind. Das „Liberale Judentum" kann sich auf den prinzipiellen Standpunkt stellen: Das Rabbinat in der Gegenwart hat dieselbe Kompetenz wie das Rabbinat der talmudischen Zeit, und wenn das Rabbinat der talmudischen Epoche die Aufgabe hatte, die Anschauungen seiner Zeit in die adäquaten religiösen Formen zu prägen, so hat das Rabbinat der Gegenwart dieselbe Aufgabe, also dieselbe Pflicht und dasselbe Recht, für die Anschauungen unserer Zeit. Sobald wir die Pflicht haben, etwas zu tun, dann kann man nicht mehr fragen, ob wir auch das Recht dazu haben? Die Rabbinen des Talmud sahen ein, daß sie die j) f l i ch t hatten, den Agunoth, den von der Wiederverehelichung durch unglückselige Umstände Ausgeschlossenen, zu helfen, und da war es ihnen selbstverständlich, daß sie das Recht dazu hatten. Sollen wir denn ewig nur dem Buchstaben nach die Schüler unsrer großen Alten sein dürfen? Sollten wir ewig wie die unmündigen Rinder sein, die nur das Wort übernehmen können? Sollten wir nicht auch in den Punkten die Schüler unserer alten Weisen sein dürfen, in denen sie ihre Selbständigkeit dem Buchstaben gegenüber behauptet und der Humanität im Geiste des Judentums, wenn Form und Wort im Gegensatz zur Humanität standen, 311 ihrem Rechte verhelfen haben? „G, wer nimmt den Staub von euren Augen"/) ihr großen Alten, mit eurem nie getrübten Sinn und Verständnis für das eigentümliche Leben einer jeden Gegenwart, die Ihr das große Wort geprägt habt: mizwosz betelosz leossid lowo„ „die Gebote werden aufhören in der Zukunft der messianischen Zeit", wenn sie den Menschen nicht mehr nötig sein werden, denn die Gebote sind für die Menschen da, nicht die Menschen für die Gebote — — 0 ihr großen Männer unserer großen Vergangenheit, die noch das Gesetz der Entwicklung auch im Leben des Lebens, in der Religion, ehrfürchtig anerkannten und selbst Träger der Entwicklung sein wollten, 0 wer euch auferstehen lassen und in die Kämpfe des Judentums der Gegenwart eintreten lassen könnte! Ihr würdet sieghaften, überwältigenden Ausmi jegalle ophor meenecho, Sota c. 5 etc,,