Mannheim
Compact Memory

Liberales Judentum · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. Seite 103

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Date
1911-05-01
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3126481-3126513-3126519--0824-3127616
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

o o o o Ar. Gsldfchmidt: Zur Urform der jüdischen Ehescheidung 103 Zur Reform der jüdifchen Chefcheidung. Von Rabbiner Dr. Gofdfchmidt-Offenbach. swäre eine interessante Arbeit, in dem verzweigten Formalismus der jüdischen Ehe^ scheidung diejenigen Bestandteile zusammenzustellen, welche für unsere Zeit absolut keine Bedeutung mehr haben und längst wertlos gewordenes, totes Inventar überwundener Rechtsanschauungen darstellen. Es würde wahrlich keine kleine Gruppe herauskommen. Aber das würde hier zu weit führen, und ist auch für unfern Zweck von geringem Belang. Diese bedeutungslos gewordenen und doch gebräuchlichen Formeln aus vergangenen Zeiten stellen meistens nur Ueberflüssiges dar, das den Scheidungsakt unnötigerweise belastet, aber die Hauptsache unberührt läßt, Was wir hier der Kritik unterwerfen, das sind die prinzipiellen Grundlagen und die wesentlichen Bestandteile des Scheidebriefes, von deren Korrektheit die ganze Bedeutung der jüdischen Ehescheidung abhängt. Wir haben gezeigt, daß \. die juridische Voraussetzung und Grundlage der jüdischen Ehescheidung der längst überwundene Standpunkt des Eigentumsrechts des Mannes an seiner Frau ist, daß demnach der eigentliche Akt: die Verzichtleistung auf dieses Recht gar keine Ehescheidung ist, da er etwas scheidet, was gar nicht besteht, was nicht nur vom ' Rechtsgefühl und vom Leben, sondern auch von der Religion selbst schon zum alten Eisen geworfen ist, während die wirklich bestehenden Verhältnisse der Ehe, namentlich aber die Rechte der Frau an ihren Mann, ganz unberücksichtigt bleiben; 2. daß die Formulierung des Aktes diesem allen Wirklichkeitswert raubt, da die Identifizierung der Personen von Mann, Frau und Zeugen aus dem Dokument selbst schon nach kürzester Zeit nicht mehr auszuführen ist. (Schluß.) Ergibt sich so aus dem Bisherigen die theoretische Forderung einer Reform der jüdischen rituellen Ehescheidung, so ist diese Reform eine gebieterische Notwendigkeit des praktischen Lebens, durch die Konkurrenz der staatlichen mit der jüdisch-religiösen Ehescheidung. Diese Konkurrenz führt zu unmoralischen Manipulationen und zu oft tief tragischen Konflikten, die sich schließlich auch zur Gleichgiltigkeit, wenn nicht zum Haß gegen die Religion zuspitzen. Seit Einführung der Zivil-Ehe und der staatlichen Ehescheidung ist die religiöse Eheschließung resp. Ehescheidung zu einer Sache zweiten Ranges geworden. Die staatliche Trauung ist obligatorisch, die religiöse fakultativ, und dasselbe gilt' von der Scheidung. Die gehobene Stimmung bei der Eheschließung führt freilich doch in den meisten Fällen zur religiösen Trauung, die ja schließlich der Verbindung die größere Weihe und Innigkeit verleiht. Das Glück der Vereinigung ist der Steigerung fähig und so spricht das Herz für die Religion. Anders liegt es bei der Ehescheidung. Die Scheidung ist eine Negation und eine Negation ist keiner Steigerung fähig. Was endgültig geschieden ist, das läßt logisch keine weitere Scheidung zu. Es hat einen Sinn, zwei Menschen, die verbunden sind, durch eine weitere Form inniger zu verbinden. Die Liebe wächst 'ja in der Ehe. Es hat aber gar keinen Sinn, zwei Menschen, die geschieden sind, noch einmal zu scheiden. Welches wichtige Scheidungsmoment kann die Religion der bürgerlichen Scheidung hinzufügen? Hat aus diesem Grunde schon die religiöse Ehescheidung nicht dieselbe Bedeutung neben der bürgerlichen, wie die religiöse Trauung neben der standesamtlichen, so sind Haß und Rachsucht, die zwischen Geschiedenen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.