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Liberales Judentum · 1911-04-01 · Heft 4 (April 1911) · p. Seite 87

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 4 (April 1911)
Date
1911-04-01
Page
Seite 87 (sequence 15)
Language
German
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Ar. Goldschmidt: Zur Urform der jüdischen Ehescheidung 87 Alles andere aber ist wieder leerer Formelkram, wodurch es alle Bedeutung für die Wirklichkeit verliert. Das Wichtigste vor allem ist doch der Name des Mannes und der Frau. Man muß doch wissen, wer scheidet und wer wird geschieden. Nun werden aber nicht die Nahmen genommen, unter welchen die Menschen im Leben bekannt sind und auf welche die Menschen hören, sondern die hebräischen Namen, mit welchen 'sie zur Thora gerufen werden oder einen „Ni scheberach" bekommen. Diesen Namen kennen die wenigsten Menschen unserer Zeit. Sie bekommen den Namen bald nach der Geburt, wissen oft ihr ganzes Leben nicht, daß sie diesen Namen haben, wie viele Berthold wissen, daß sie Baruch, wie viele Hans, daß sie Lhajim, wie viele Edith, daß sie Esther heißen? Bei der Bar Mizwa oder bei der Rethuba — ebenfalls ein alter Zopf — erfragt man mit großer Not bei den Eltern den Namen. Nun gibt Herr Berthold Roth einen Scheidebrief seiner Frau Edith geb. Grün. Mit diesen Namen wären die Personen ganz genau kenntlich gemacht. Diese werden aber im Scheidebrief nicht geschrieben, sondern Baruch ben Elijahu gibt einen Scheidebrief seiner Frau Esther bath Moscheh. wer ist Baruch ben Elijahu und Esther bath Moscheh? Das weiß in dem ganzen Mrt meistens kein Mensch, das kann auf keinem Standesamt erfragt werden. Nur der Rantor weiß es vielleicht, wenn an dem Drte Aufrufen und Ni scheberach mit Namen noch nicht abgeschafft sind. — Dasselbe ist mit den Zeugen der Fall. Die Zeugen sind doch dazu da, um zu bescheinigen, daß der in dem Schriftstücke bezeichnet Akt wirklich vollzogen worden ist. Die Zeugen sind dabei gewesen, und man kann sie darüber befragen und befragen lassen. Man kennt die Namen der Zeugen, man kann sie auf dem Meldeamt oder, sagen wir, in der Liste der Gemeindemitglieder, ermitteln, um die Sache festzustellen. Das alles ist bei den Zeugen, die den Scheidebrief unterschreiben, nicht der Fall. Sie unterschreiben nicht den Namen, unter dem sie bekannt sind, der standesamtlich oder auf dem Meldeamt ic. eingetragen ist, sondern ebenfalls ihre hebräischen Namen, £>ie in der ganzen Welt keine 5 Menschen kennen. Es wird die größte Sorgfalt darauf verwendet, daß sie diese hebräischen Namen orthographisch richtig schreiben. So lange der Sopher den Scheidebrief schreibt — und das sind in der Regel ungefähr 2 Stunden — müssen die geplagten Zeugen sich im Schreiben ihres Namens üben. Der Rabbiner, oder der Sopher schreibt ihnen ihre Namen vor, und sie bemühen sich, es nachzukritzeln. Wenn sonst die Unterschrift die beste ist, die viele Eigentümlichkeiten hat, die man nicht so leicht nachmachen fami, haben die Zeugen auf dem Scheidebriefe die Aufgabe, so zu schreiben, wie der Sopher oder der Rabbiner, in der Ouadratschrift, wie sie jedes Druckwerk und jede Thorarolle hat, es ihnen Vormacht. Nach 2 Tagen würden sie ihre eigene Handschrift nicht mehr erkennen, denn es ist keine. . . Handschrift. Aber selbst, wenn es eine solche wäre, hätte es wenig Zweck. Sie unterschreiben ja ihre hebräischen Namen, die ganz unbekannt sind. Man kennt Herrn Arthur Mayer, aber wer kennt Gscher ben Iecheskel? Man kennt Herrn Isidor Rosenthal, aber wer kennt Iizchok ben Jakob? Es ist das ein reines Formelwesen, es ist ein Kultus des Nominalismus, der mit dem kabbalistischen Mystizismus der Buchstabenspielereien, der dem Worte, dem Namen, geheimnisvolle Wesensbedeutung zu'schreibt, zusammenhängt, aber nicht mit dem frischen Leben und seinen Bedürfnissen. Ein jurHisches Dokument muß genau auf den befondern Fall eingehen und die Personen, die dabei beteiligt sind, genau bezeichnen. Der

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