Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 3 (1911)
- Issue
- Heft 3 (März 1911)
- Date
- 1911-03-01
- Page
- Seite 66 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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66 Süchrrschau o o o o ken"), so ist darauf zu erwidern, daß in beiden Stellen von keiner Bitte um Heilung der Kranken die Rede ist. In der 8. Benediktion kommt zum ersten Male eine solche Bitte vor und später im owinu maikenu für die Bußtage, und es ist einleuchtend, daß gerade hier — wo es sich um etwas allgemein Menschliches handelt — eine allgemein zu verstehende Fassung allein am Platze ist." Aber das bestreitet grade B., indem er fortfährt: „Wenn wir Bekenner der jüdischen Lehre aber im jüdischen Gotteshause als Mitglieder des von Gott unter allen Völkern der Erde, als „erstgeborener Sohn" bezeichneten Stammes Ihn als rophe chole amo jisroel („Arzt der Kranken seines Volkes Israel") preisen, so haben wir von ihm selbst die Weisung hierzu erhalten, denn im 2. Buche Mosis, Kap. 1(8, v. J5 — der Verfasser meint offenbar (5, 26 — nenn/ er sich uns gegenüber „ich bin der Ewige dein Arzt" (ki ani adonoi rophecho)." Nur schade, daß eine Autorität wie Abudarham hier nicht diesen Vers, sondern öen ganz allgeniein lautenden aus Deuteronomium 32, 39 mochazti waani erpo „Ich schlage und heile wieder" als Beleg «rführt, und daß ferner, wie ich bereits in meiner „Widerlegung" des famosen Lsoffmann'schen Sendschreibens S. 68 erinnert habe, die Schlußeulogie der achten Benediktion im jerusalemischen Talmud Taan. II, 2 tatsächlich wiederholt rophe eholim heißt und desgleichen nach Amram, S. 3% auch im babvl. Talmud \3 b, und noch anderwärts, (vergl. Jell. Beth-Ham. V S. 5^ u. den Pijut Ahalleloh im Morgengebet des Versöhnungstages.) woraus hervorzugehen scheint, daß es ursprünglich wohl überhaupt nur rophe eholim geheißen hat. 2lber abgesehen hiervon, ist es nicht eine Gewaltsamkeit, jenes Bibelwort Im Exodus so aufzufassen, als ob Gott, der nach dem psalmisten „güttg ist gegen alle und seine Barmherzigkeit auf alle seine Geschöpfe erstreckt", darin hätte sagen wollen, er sei nur der Arzt Israels? Und dies sollen wir noch dazu „als Bekenner der jüdischen Lehre" bei dieser Benediktion zum Ausdruck bringen! „wenn man hieran Anstoß nehmen wollte" — fährt B. fort — „dann müßte vieles, ja alles gestrichen werden, was auf das besondere Verhältnis Israels zu seinem Gotte sich bezieht. Die nächste Konsequenz würde die sein, daß man auch ki atoh schomea tephilas amcho jisroel („Du erhörst das Gebet deines Volkes Israel") weglösche .... Ja es wäre dann nicht mehr unmöglich, zu fordern, daß der geheiligte Ruf Schema jisroel geändert werde." Da zeigt sich aber eben die ganze Konfusion, in der B. befangen ist. Zunächst eine fakttsche Berichtigung. Keine Geringeren als Amram, Maimonides und Abudarham — letzterer mit Berufung auf •pf. 65, 3 — „Erhörer des Gebets! Zu Dir kommt jegliches Geschöpf" — haben in der Tat: ki atoh schomea tephilas koi peh „denn du erhörst das Gebet jeglichen Mundes". Dann aber zum Hauptirrtum. Berliner vermag nicht zu unterscheiden zwischen dem rein Menschlichen, dasals solches alle Mitmenschen angeht und grade entsprechend dem erhaben humanen und universalistischen Standpunkte der Propheten und sogar des Talmud auch in unseren Gebeten einen Ausdruck heischt, und dem, wasin der Tat Israel allein oder vornehmlich betrifft, weil es irgendwie mit der ihm von Gott übertragenen besonderen Aufgabe zusammenhängt, ein Unterschied, der in der erwähnten Denkschrift zu wiederholten Malen hervorgehoben ist. (vgl. S. 35, ^6, 55 u. a.) Kein Mensch wird denn daran Anstoß nehmen können, daß da, wo von der Israel offenbarten Thora, von der ihm zum Lebensberuf gemachten Beherzigung des Monotheismus, von Reminiszenzen aus der spezifisch jüdischen Geschichte oder irgend welchen speziell jüdischen Bedürfnissen die Rede ist, speziell Israel genannt wird, wohl aber kann es zum mindesten allerlei Mißverständnis erregen, wenn bei der Bitte um Ls eilung der Kranken nur von dem Arzte „seines Volkes Israel" gesprochen wird. B. selbst will ja später alles, was „Haß und Verkennung" zu erzeugen geeignet ist, vermieden wissen. (S. ^5.) Auf den geltend gemachten handgreiflichen Unterschied hätte aber B. schon durch den von ihm so sehr verehrten und mehrfach zitierten S t e i n t h a l geraten sollen. Dieser sagt u. a.: „So ist es uns angeboren, mit dem Blut vererbte Pflicht, im