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Liberales Judentum · 1911-03-01 · Heft 3 (März 1911) · p. Seite 56

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Journal
Liberales Judentum
Volume
3 (1911)
Issue
Heft 3 (März 1911)
Date
1911-03-01
Page
Seite 56 (sequence 8)
Language
German
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56 Ar. Goldschmrdt: Zur Urform der jüdischen Ehescheidung gegangenen, aber nicht auf die religiöse Trauung verzichtet, ist nicht logisch. — Wäre es richtig, die religiöse Ehescheidung neben der staatlichen für „überflüssig und gegenstandslos" zu erklären, dann dürfte man auch in Bezug auf die Eheschließung vor der Konsequenz nicht zurückschrecken, dann müßte man auch die religiöse Trauung neben der standesamtlichen für . . . . „überflüssig und gegenstandslos" erklären, was aber Kollege Dr. Silberstein sicher weit von sich weisen wird. Was der religiösen Trauung recht ist, muß auch der religiösen Scheidung billig sein. Und in der Tat muß man sagen, daß bei einer Scheidung die Mitwirkung der religiösen Organe mindestens ebenso wünschenswert ist, als bei der Trauung. — Stehen die Gatten bei der Trauung vor einem unendlichen Glück, so stehen sie bei der Scheidung vor einem unendlichen £eifc>. Gibt es eine größere Tragik, als wenn zwei Menschen sich trennen, die sich fürs Leben mit einander verbunden haben? Wie viel getäuschte Hoffnungen, wie viel Mißverständnisse, wie viel Verirrungen, wie viel Verbrechen, wie viel zertretenes Menschenglück, wie viel traurige Umwandlung der Gefühle: der Liebe in Haß, der Achtung in Verachtung, des Vertrauens in Mißtrauen, der Eingebung in Ausbeutung; wie viel Sorge und Kummer, wie viel Zerxvürfnis und Bekämpfung in den Familien der beiden Gatten; welcher Sturm der Gefühle und Leidenschaften von dem Himmel der ehelichen Zärtlichkeit bis zur Hölle unüberwindlicher Abneigung mußte vorausgehen, bis die zwei Herzen, die sich mit so viel Jubel vereinigten, nun mit Tränen wieder auseinandergehen. Und da sollte die Religion ganz . . . „überflüssig und gegenstandslos" sein? Wenn irgendwo im Leben ist die Religion in dieser tragischen Situation am j)latze, nicht nur, wo es sich um die Möglichkeit der Versöhnung handelt, sondern noch roeit mehr, wo die Unversöhnlichkeit zur Tatsache geworden und zu den äußersten Konsequenzen geführt hat. Sch möchte sagen: wenn da die religiöse Ehescheidung nicht existierte, inan müßte sie erfinden. Kalt, gefühllos, nicht im Herzen, aber in der Form, steht der staatliche Richter dem ungeheuren Schicksal einer Ehescheidung gegenüber, und mit der Schneide des Gesetzes durchhaut er den Knoten, der sich so unselig verwirrt hat. Soll da die Religion nicht den Ruf zu einer Aufgabe, zur Ausfüllung einer Lücke vernehmen? Ob die historisch gegebene Form des „Scheidebriefes" dieser Funktion und den Anforderungen dieser tragischen Situation entspricht, ist bei dieser Betrachtung Nebensache. Die Hauptsache ist, daß der Religion, in irgend einer Form, eine Funktion bei solcher Tragödie seit Jahrtausenden angewiesen ist. Aufgabe des „Liberalen Judentums" ist es hier, eine „Fortentwicklung" in positiven: Sinne in die Wege zu leiten und eine Form zu finden, die für den großen Gegenstand nicht zu eng ist. Und gelingt es nicht, eine solche zu finden, so doch eine zu... . suchen. Die Formen der sozial-psychischen Organisationen sind nur sehr selten, wenn überhaupt, das Werk einzelner Menschen, sondern meistens das Produkt von Zeitaltern. Wie Notwendigkeit einer Reform der rituellen Ehescheidung. Die Form der jüdischen rituellen Ehescheidung bedarf aber einer gründlichen Reform: s. aus prinzipiellen Gründen; die rechtlichen und moralischen Grundsätze, die Voraussetzungen, auf denen die jüdische rituelle Ehescheidung beruht, existieren heute in der monogamischen Kulturwelt nicht mehr, und „fällt die Stütze, so fällt das Gestützte"; 2. aus praktischen Gründen; die Konkurrenz der staatlichen Ehescheidung macht die jüdisch-rituelle Ehescheidung im xraktischen Leben zu einer Quelle unerträglicher, ja unmoralischer Konsequenzen. (Fortsetzung folgt.)

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