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Liberales Judentum · 1910-11-01 · Heft 11 (November 1910) · p. Seite 251

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Journal
Liberales Judentum
Volume
2 (1910)
Issue
Heft 11 (November 1910)
Date
1910-11-01
Page
Seite 251 (sequence 11)
Language
German
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o o O ö Fibrralrr Kultus 251 soll er bestehen bleiben; sonst aber können Erziehungsmittel nicht festgehalten werden, denn sie werden doch nicht geübt werden, weil man sie bald als wirkungslos erkennt, so z. B. der Brauch der Tefillin. Anders steht es mit dem Tallis, dessen Schaufäden sa die Bibel gleichfalls als Erziehungsmittel anbefiehlt. Um dies verständlich zu machen, muß ein andrer Fehler erwähnt werden, der sehr häufig bei Beurteilung von Kulten seitens Liberaler gemacht wird, gerade von Rationalisten, wie sie die Bewegung des „gesunden Menschenverstandes"" erzeugt hat, — daßmannämlich nach der ursprünglichen Bedeutung der religiösen Bräuche fragt. Wir haben sa schon betont, daß viele sich im Laufe der Zeiten mannigfaltig verwandelt haben. Bei manchen ist das im vollen Licht der Geschichte geschehen und in religiösen Schriften noch nachzuweisen. So ist das Blutverbot im Deuteronomium ein Ersatz der Dpferverbrennung, die außerhalb .Jerusalems nicht mehr stattfinden durfte; im Leviticus aber hat es die ethische ^Motivierung erhalten: „Das Blut ist die Seele"" usw., und der Mensch'hat kein Recht, auch die Seele, das Wesen eines Lebewesens für sich zu verwerten; denn das Wesen ist Gottes! Ebenso ist der Sabbat im Bundesbuch (Ex. 23, \2) eine rein soziale Einrichtung zum Nutzen der Sklaven; Deut. 5, \5 f. wird m einem späteren Zusatz mit diesem ursprünglichen Motiv ein theologisches verbunden, die Erinnerung an den Auszug aus Egypten (wohl in der Bedeutung, daß der Sabbat auch den Freien ans der Sklaverei des Alltags befreit). Aber in dem bekannten Dekalog (Ex. 20, \\) wird der Sabbat ebenso wie in Gen. 2, \ ff. an die Schöpfungsgeschichte angeknüpft, — eine Vergeistigung, aber auch Entleerung des konkreten Sinnes, die für uns heutzutage am wenigsten zugkräftig ist. — Bei diesem Bedeutungswandel ist nun tatsächlich manchmal auf die ursprüngliche Bedeutung zurückzugehen, weil sie fast immer die lebensvollere ist, wie eben beim Sabbat. Oft aber,- wie bei dem genannten Blutverbot, ebenso z. B. bei der Beschneidung, ist gerade diese konkrete Bedeutung für uns unmöglich geworden infolge des totalen Wechsels der Lebensanschauungen; — können wir doch den ursprünglichen heidnischen Sinn der Beschneidung kaum noch ahnen. Wir müssen also von den geschichtlich vorhandenen Motiven der Kultbräuche nicht auf den ältesten (oft gar nicht mehr zu ermittelnden) Sinn, sondern auf einen für uns passenden achten. Und wenn ein solcher nicht vorhanden, werden wir manchmal sogar eine neue Bedeutung erfinden dürfen für einen Brauch, der uns erhaltenswert erscheint (wie wir etwa heute die Lhanukkalichter nicht als Erinnerungszeichen an das Lichtwunder anfehen, das wir nicht glauben, sondern als Symbol der ständig wachsenden Glaubenskraft). Am wenigsten aber haben wir ein Recht, einen alten Kultbrauch deshalb zu verwerfen, weil er einmal eine Bedeutung gehabt hat, die uns nicht gefällt. DaÄ widerspräche allem religionsgeschichtlichen Verständnis und damit der Grundlage alles Liberalismus. Man mag das Reit- und Fahrverbot für Sabbat verwerfen — auch ich tue es. Wer es aber deswegen verwirft, weil es im Talmud damit begründet ist, man könnte dazu kommen, von hohen Bäumen eine Gerte abzureißen, der bekennt damit, daß er weder die Konsequenz der Orthodoxie noch das Prinzip des Liberalismus verstanden hat. Mit demselben Rechte müßte er das Stiefelverbot für den versöhnungstag fordern, das einen früher und im Orient wohl begründeten Ausdruck der Ehrfurcht darstellt. Nein! Auf das, was wir selbst mit einem religiösen Brauch anfangen können, darauf allein darf es an-

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