Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 11 (November 1910)
- Date
- 1910-11-01
- Page
- Seite 244 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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244 Kr. Srligrnann: Zum 100. Geburtstage Leopold Steins o o o o immer auf's Neue der Pflichtruf der alten Lehrer: „Du kannst es nicht auf dich nehmen, das Werk zu vollenden, doch dir auch nicht die Freiheit zuerkennen, dich davon loszusprechen." — So legt mir denn die Gunst der Unabhängigkeit und freien Stellung, worein die Gnade Gottes mich versetzt hat, die unabweisliche Verpflichtung auf, mein religiöses Denken und Fühlen klar und offen auszusprechen. Der Entschluß dazu hat sich unwandelbar in mir festgestellt, und fortan soll keine Rücksicht und keine Macht der Welt mich ab halten, ihn zur Ausführung .zu bringen. — Heilige Wahrheit, Siegel unseres Gottes, sei gelegt an diese Schrift, daß ihr himmlischer Ursprung sich bewähre, daß der Hinblick aus Dich mich bewahre „vor jedem Fehltritt des Gedankens, vor jedem Jrregehen der Zunge!" - n. Vorrede als Einleitung zum zweiten Teil der „Achrift des^Lebens". Um das Wesen des Rabbinismus kennen zu lernen — seine Licht- und Schattenseiten, die großen Dienste, welche er einerseits dem Judentums, durch die Einheit, die er ihm verliehen, durch den undurchdringlichen Panzer, womit er es umgeben, geleistet hat, sowie anderseits die schwere Schädigung, die er demselben zugefügt, indem er — gegen die Ansicht von Manchen seiner eigenen Lehrer — die Mauer der Satzungen zu hoch aufgeführt, dadurch der Außenwelt den Einblick in die innere Herrlichkeit des Gartens versagt, insbesondere aber durch falsche Auslegung und Mißdeutung das klare Verständnis der heiligen Schrift getrübt und dem Volke entfremdet hat: um dieses Alles selbst zu erkennen und für Andere überzeugungsklar darzustellen, dazu sind uns zwei Mittel an die Hand gegeben, welche beide gewissenhaft benützt werden müssen, um uM zu jenem Doppelziele zu führen. Diese beiden Mittel sind die sachliche und die geschichtliche Untersuchung. Sachlich haben wir - nämlich das einfache mosaische Gesetz mit der verwickelten, gordisch geschürzten rabbinischen Satzung zu vergleichen; dieser gordische Knoten aber darf nicht gewaltsam durchschnitten, sondern muß sorgfältig gelöst werden, wie derselbe sich geschürzt und so künstlich geschlungen hat. Das ist der Weg der geschichtlichen Untersuchung, und dieser ist es, welchen wir, in steter Verbindung mit der sachlichen Forschung, in diesem zweiten Teile unserer Schrift, der vom religionsgesetzlichen Leben handelt, eingeschlagen und bis ans Ende eingehalten haben. Vor Allem nun drängt sich uns auf dieser geschichtlichen Wanderung die Gewißheit von der großen Jugend des Rabbinismus auf. Jene Märchen im Talmud, von dem, 600 Jahre alt gewordenen Propheten Achai aus Schilo, welcher als Jüngling noch ein Zeitgenosse von Moses, als Greis Lehrer des Propheten Elias gewesen sein soll; von dem wunderlichen, talmudisch gelehrten Richter „Oth-niel ben Kenas"; von David und Salomo, denen rabbinische Lösungen und Satzungen zugeschrieben werden. — Dieses und Anderes, aufgestellt um die rabbinische Lehre um Jahrhunderte und Jahrtausende zurück zu versetzen, verliert sich in die Schatten der Einbildungskraft, und wir. überzeugen uns klar, daß die rabbinischen Satzungen insgesamt nicht nur nicht über Esra hinausreichen, sondern von ihnen auch in dem. zwischen der Gründung des zweiten Tempels und den Tagen der Hasmonäer entschwundenen Zeiträume von 400 Jahren — die freilich, durch jene zweihundert Jahre, welche die falsche ungeschichtliche Zeitrechnung des Talmuds über Bord wirst, um die Hälfte gekürzt werden — nicht die mindeste Spur zu finden sei. Aiuß da nicht schon das hohe Ansehn der rabbinischen Lehre bedeutend herabgemindert werden, sobald wir unwiderleglich klar erkennen, daß deren Anfänge erst in die Zeit des sinkenden haSmonäischen Königtums, kaum 100 Jahre vor der Entstehung des Christentums, fallen, ihre Lehrer aber über ihren Inhalt sofort in Uneinigkeit geraten und einen 600jährigen Streit führen? — Das haben wir in unserem Werke klar und allverständlich dargetan. — Dabei ist es zugleich von der größten Bedeutung, geschichtlich zu erfahren, daß die rabbinische Lehre aus " einem religiösen Vereine sich herausgebildet hat, der auf Absonderung und Trennung ausgegangen war, und wie daher auch jene Lehre, von ihrer Begründung an, dieses Ziel, namentlich durch Erweiterung der Speisegesetze, angestrebt und beständig im Auge behalten hat. Bei dieser Gelegenheit haben wir Veranlassung genommen, M genauer Zusammen- und Gegenüberstellung des schlichten Bibelwortes und der talmudischen Mißdeutung desselben, die wichtigsten rabbinischen Speiseverbote zu beleuchten und deren ungeziemende Erschwerungen nachzuweisen. Dieses hielten wir für eine ganz besondere Aufgabe unseres Buches. Denn hier ist das eigentliche Gebiet, wo eine bessere Religionsanschauung und Hebung dringend geboten und mit allem Eifer anzustreben ist, um das Leben sowohl des Volkes als der Volkslehrer zu entlasten, indem jenes von einem, das Gewissen oder das Leben beschwerenden unbefugten Drucke befreit, dieses aber aus dem beengenden Zustande der Verschweigung der Wahrheit erlöst und zur Würde des offenherzigen Wortes und der wahrhaftigen Tat erhoben werde. — Die geschichtliche Untersuchung aber zeigt uns nun auch ferner, daß die rabbinische Lehre wohl in ihren äußeren Wirkungen eine bindende, einengende geworden, aber nur aus einem sie beseelenden Grundsätze heraus, her seinem inneren Wesen nach ein befreiender, fortbildender war. Das ist jener Grundsatz, daß die Volkslehrer einer jeden Zeit berechtigt und verpflichtet seien, die religiösen Dinge nach dem Bedürfnisse der Zeit zu ordnen; nur. hielten die Talmudisten das Zeiterfordernis für ein trennendes, erschwerendes, während es sich uns als ein solches ankündigt, das Annäherung und Erleichterung gebietet. — Ja, solange in Palästina und Babylon die hohen Schulen bestanden und die rabbinischen Satzungen noch nicht niedergeschrieben waren, haben oft auch