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Liberales Judentum · 1910-12-01 · Heft 12 (Dezember 1910) · p. Seite 282

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Journal
Liberales Judentum
Volume
2 (1910)
Issue
Heft 12 (Dezember 1910)
Date
1910-12-01
Page
Seite 282 (sequence 18)
Language
German
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282 Liberaler Kultus „Das Blut ist die Seele", die int wesentlichen die moderne Physiologie bestätigt; das andre gleichzeitig als Gebot der Tierliebe; denn daß das Schächten tatsächlich die humanste Tötungsweise ist, daran darf nicht mehr gezweifelt werden. Noch weniger möchte ich die „verbotenen Tiere" missen, was Jahrtausende lang — unreine Tiere kennt schon der Iahwist im 9- Iahrh. v. Thr. Gen. 7,2 — in unserem Volke als ungenießbar empfunden ist, das ist in den tiefsten physiologischen wurzeln des menschlichen Organismus in diesem Volke begründet. (<£s wäre eine schöne Aufgabe für jüdische Serum- und Präzipitins- Forscher, dies exakt nachzuweisen!) Das kann also auch nicht ohne Gefahr für den Bestand des Ganzen über Bord geworfen werden. Tatsache ist ja, daß allen verbotenen Tieren ein Makel anhaftet: das eine ist schmutzig, das andere stinkt, andere sind Raubtiere, andere in ihren Bewegungen, in ihrer Gestalt, in ihrem Habitus widerwärtig. Daß aber das ästhetisch Anstößige nicht genossen werde, ist nicht nur eine Forderung der Hygiene, sondern auch der Religion; mit dem ästhetischen stumpft meist auch der moralische Geschmack ab. Reinlichkeit und Peinlichkeit in Speis' und Trank ist an sich eine sittliche Forderung und für die Reinlichkeit des Seelischen Förderung. — Diese 3 Sxeisegesetze und dazu auch das verbot der Spannader und der ganzen Sexual-Organe (das ja keiner ausführlichen Begründung bedarf) wird also auch der konsequenteste Liberalismus beibehalten müssen; nicht als ob jemand, der sie manchmal oder stets Übertritt, kein Jude mehr sei, aber doch so, daß die Gesamtheit sie als das für sie Nützliche und Notwendige und deshalb auch als das Normale hinstellt, wer mit uns wünscht, daß diese Gemeinschaft auch über die Zeit dogmatischer Unterschiede gegenüber andern Religionen hinaus erhalten bleibe, der wird sich am wenigsten daran stoßen, daß durch solche Speisegesetze die Eigenart des Judentums auch vom Liberalismus erhalten wird, sondern wird gerade solche religiöse Bräuche als Lebenserhaltungsmittel gern ergreifen; denn ohne sie ist eine freie Gemeinschaft, auch die in sich am besten begründete, nicht zu erhalten. Zum Schluß sei noch ein Beispiel des privaten Kultus erwähnt, bei dem die besondere Schwierigkeit darin liegt, daß der Liberalismus den Begriff des Gesetzes negiert. Die religiöse Eheschließung hat seit Einführung der standesamtlichen Trauung wenigstens in Deutschland die Form eines unverbindlichen symbolischen Brauches angenommen. Nur ein atavistischer Rest ragt noch aus der alten in die Neue Zeit herüber/ der Ehekontrakt; für ihn muß natürlich — auch im hebräischen Text — eine neue Formel geschaffen werden, da die alte lauter Unwahrheiten enthält. Zu den größten Inkonsequenzen des alten Liberalismus gehört es aber, daß er nun die Ehescheidung nicht ebenfalls dementsprechend verwandelt hat. Daran kann natürlich künftig der Liberalismus 'nicht mehr vorübergehen. Er wird sagen: Mit der religiösen Trauung übernehmen die Ehegatten die moralische Verpflichtung vor Gott und ihrem Gewissen, nicht nur vor rechtlich strafbarem Ehebruch sich zu hüten, sondern auch vor unbestrafbaren und Gedanken-Sünden; im übrigen verpflichtet rechtlich "die religiöse Trauung zu nichts; die Trauung selbst ist ein Symbol für dieses Gelübde. Dementsprechend kann die religiöse Scheidung nur bedeuten, daß man auch symbolisch-formell vor Gott das Recht erhält (das man innerlich schon hat), jenes Gelübde zu brechen. So angesehen kann Idie religiöse Ehescheidung unmöglich von dem Ehebrecher, überhaupt dem sogenannten schuldigen Teil, beantragt werden; denn der hat ja sein Gelübde schon ohne sym-

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