Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1910)
- Date
- 1910-12-01
- Page
- Seite 279 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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-o o O 0 Liberaler Kultus 279 von Eltern und Rindern, auf den kindlichen Gehorsam und die Festigung der Familienliebe, ja sogar auf die triebe zum Judentum selbst: Ich kann mir nicht denken, daß jemand einer Religionsgemeinschaft je untreu wird, die er so lebendig erlebt hat! Alles dies gilt von einem Normalgottesdienst, wie er in Wahrheit vielleicht nie vorhanden fein wird. An Festtagen wird er etwas erweitert werden, durch Hallel, Owinu malkenu (dies mit Neuordnung und Verkürzung) und andre Gebete, welche auf die Bedeutung des Festes Bezug haben. Für den Sabbat hängt die nähere Ausgestaltung des Gottesdienstes ab von der Lösung des allgemeinen Problems, das dieses „Zeichen zwischen Gott und Israel" aufgibt. Dies ist wohl das schwierigste für das gesamte heutige (geistige) Judentum, und es ist daher keine Schande, wenn ich gestehe, daß auch ich keine befriedigende Lösung dafür weiß. Den Sabbat auf Sonntag zu verlegen, widerspricht der Ehre des Judentums, das nicht aus opportunistischen Gründen dem Christentum nachlaufen darf, nachdem dies den Sonntag zur Hervorhebung seines Gegensatzes zum Judentum gewählt hat. ES ist auch deshalb unmöglich, weil folgerichtig die Juden in islamischen Ländern den Freitag annehmen müßten, während sie in Osteuropa, in Orten mit überwiegend jüdischer Bevölkerung, in Ackerbau-Rolonien usw. den Sonnabend festhalten werden! Es ist schließlich auch für unsre Länder untunlich, weil der Sonntag, wie er in .christlichen Ländern, zumal in Deutschland, sich ausgebildet hat, etwas ganz andres ist, als uns der Sabbat nach unserm Wunsche sein soll. Andrerseits ist aber in Europa vorderhand nicht daran zu denken, daß am Sabbat die Arbeit niedergelegt wird. Zwei Tage ruhen kann niemand, und es ist fraglich, ob es sittlich zu rechtfertigen ist; jedenfalls widerspricht es dem Gebote: „6 Tage sollst du arbeiten!" Es müßte also erst eine Umwandlung der Staatsgesetze erfolgen in^ dem Sinne einer Anerkennung der berechtigten Interessen aller andern, — auf die wir wohl bis zur messianischen Zeit warten müssen. Ohne Unterlassung der Berufsarbeit aber ist der Sabbat kein Sabbat. Alle kleinen und kleinsten Sabbatverbote wird der Liberalismus nicht anzuerkennen brauchen; denn er weiß, daß die 39 Arbeiten ursprünglich nur deshalb verboten waren, weil sie an Wochentagen als Berufsarbeit vorkamen, wo sie das nicht sind, wird sie der Liberalismus nicht verbieten; denn sinnlose Verbote erkennt er nicht an. Aber dem Sinne selbst muß er um so energischer wieder Geltung verschaffen. Und wenn er die einzelnen Arbeiten erlaubt, so muß er das Arbeiten, d. h. jede Berufsarbeit um so strenger verbieten. Er wird nichts dagegen haben, wenn jemand Freundschaftsbriefe von Buchlänge am Sabbat schreibt; darin kann unter Umständen eine religiöse Erhebung liegen; aber daß der Raufmann auch nur 2 Zahlen in eine Rechnung schreibt, wird er ebensogut verxönen müssen wie der Talmud! Die Enthaltung von der Berufsarbeit, die den Lebensunterhalt sichert oder mehrt, ist aber, wie gesagt, in Westeuropa so gut wie gar nicht möglich! Nicht einmal die Funktionäre der Religion können den Sabbat in diesem einzig vernünftigen Sinne beobachten, ja diese am wenigsten. — Demnach müßte also der Liberalismus den Ruhetag von der religiöskultischen Feier trennen, oder vielmehr die jetzt tatsächlich schon bestehende Trennung zur Norm erheben! Das aber wäre ein innerer Widerspruch, den die Geschichte nicht lange dulden würde; zumal alle diejenigen dann auf die Synagoge verzichten müßten, welche arbeiten und demnach die religiöse Erhebung am meisten benötigen! — Wie