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Liberales Judentum · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August 1910) · p. Seite 199

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Journal
Liberales Judentum
Volume
2 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August 1910)
Date
1910-08-01
Page
Seite 199 (sequence 31)
Language
German
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o o o o Nie Nürnberger Versammlung — Vortrag non Ar. Frendenthat 199 Gebet sowohl im Gotteshause wie in der häuslichen Andacht, zu heben und zu fördern, muß der liberale Rabbiner, seine Mithilfe leihen. Er darf es auch, da alles, was wir für diesen Zweck erstreben, nichts Fremdes ist, kein Chukas ha - Gojim, keine Nachahmung heidnischer Sitten, obwohl die Erinnerung daran, daß einst das wesentlichste Requisit des heidnischen Kultus, nämlich der Opferritus, in den ^offiziellen israelitischen Gottesdienst übergegangen war, unsere Gegner zu etwas mehr Vorsicht im Gebrauch dieses Vorwurfs mahnen sollte. (Sehr richtig!) Aber wir wollen ja gar nichts Ent-> liehenes, sondern die Wiederherstellung jener reinen, schlichten und eindrucksvollen ursprünglichen Formen unseres Gebet- Gottesdienstes, die im Druck der Jahrhunderte uns nur abhanden gekommen sind, Wir verwerfen hier — und ebenso auf anderen religiösen Gebieten das Alte durchaus nicht, weil es alt ist, und das Neue durchaus nicht, weil es neu ist; wir wollen vielmehr das Alte, das noch Weihekraft besitzt, wieder lebensfähig machen, damit es diese Kraft an uns allen bewähre, und wir wollen das Neue, das wert ist geweiht zu werden, sowohl für den öffentlichen, wie für den häuslichen Gottesdienst mit dieser religiösen Weihe -umkleiden, damit es seine Dienste tue — doch wahrhaft nicht für eine schlechte Sache, sondern zur Ehre Gottes und unserer Religion! Nach diesen Grundsätzen muß der liberale Rabbiner auch außerhalb des Gotteshauses, in seiner seelsorgerischen Amtstätigkeit tätig sein. Und es gibt wohl keinen Zweig derselben, der ihm nicht Gelegenheit gäbe, in solchem Sinn positives zu fordern, aber auch positives zu wirken. Freilich mit einem Grundsatz der Tradition wird er in seiner seelsorgerischen Amtstätigkeit durchaus brechen müssen: nämlich seiner Gemeinde vorzustellen, „daß jeder, der sich das Leben recht schwer macht, damit einen besonderen Segen vor Gott dem Herrn gewinnt." (Bravo!) Aber wiederum nicht aus Bequemlichkeit für sich und seine Herde hat er diesen Satz zu abrogieren, sondern aus der einfachen Erkenntnis heraus, daß mit ihm im modernen Leben absolut keine religiöse Wirkung zu erzielen ist, sondern im Gegenteil so mancher, der sich religiös beeinflussen, und so manches, das religiös sich weihen ließe, dadurch völlig von uns abgestoßen und entfremdet wird. Aber wir bekämpfen dieses Wort vonder religiösen Lebenserschwerung auch seinem Inhalte nach. Es hat wohl seine Bedeutung da, wo es auf sittliche Bewährung ankommt, wo es den Opfermut der Ueberzeugung gilt, den auch wir liberale Juden in Treuen zu fordern haben, nicht aber da, wo es sich um äußerenKultus handelt; denn hier steht es nicht bloß im Gegensatz zum Wesen des Judentums als der Religion des Lebens, sondern auch im Gegensatz zu den Grundsätzen der Tradition selber, für welche ja die Auffassung und der Geist der Schule Hillels gelten sollte, des Mannes, der eben aus der richtigen Erkenntnis des Wesens unserer Religion heraus den Zeitumständen Rechnung zu tragen und bei der A u s l e g u n g des Gesetzes einen milderen, nachgiebigen und versöhnlichen Standpunkt einzunehmen bestrebt gewesen ist. (Bravo!) In solchem Sinne wird auch der moderne liberale Rabbiner als ein rechter Schüler Hillels das Gesetz auslegen und damit über manche Gewissensnot hinweghelfen und vor mancher Er- und Verbitterung bewahren, die zuletzt entweder zum gänzlichen Zerfall mit der Religion führen oder im Einzelfall sich doch über das verbot hinwegsetzen würde oder sogar müßte. Und wenn der Talmud hinsichtlich der Übertretungen biblischer und rabbinischer Verbote den Grundsatz aufstellt, man solle Keinem wehren, ein Verbot un-

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