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Liberales Judentum · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August 1910) · p. Seite 183

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Journal
Liberales Judentum
Volume
2 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August 1910)
Date
1910-08-01
Page
Seite 183 (sequence 15)
Language
German
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o o o o Are Nürnberger Versammlung — Protokoll 183 einer Laien-Kommission und dann einer aus Leiden Körperschaften vereinigten zur Annahme oder Korrektur vorgelegt werden. Die Beschlüsse und Beratungen müßten autoritative Kraft erlangen. Er sei im Gegensatz zu Dr. Vogelstein-Königsberg der Ansicht, daß ein liberales Religionsgesetz, ein liberaler Schulchan-Aruch geschaffen werden müsse. DerVorsitzende erklärt, daß mit zwei Kommissionen nicht mehr zu erreichen sein werde als mit einer. Die Redezeit wird nunmehr auf ^0 Minuten festgesetzt. Iustizrat Dr. Hermann Veit Simon-Berlin: Der Antrag betreffs Jugend-Organisationen sei zunächst auszuscheiden. — Betreffs einer theologischen Kommission weist der Redner darauf hin, daß die Rabbiner sich im Jahre \892, als die liberale Bewegung begann, abseits gehalten hätten. Mit Ausnahme von Dr. Vogelstein-Stettin habe damals kein Rabbiner Stellung genommen zu der Bewegung, wenn Herr Dr. Vogelstein-Königsberg anführe, daß die religiösen Fragen, um die es sich handle, schon in früheren Jahrhunderten durch die Schriften des Rabbi Meir von Rothenburg und durch Synodal-Beschlüfse gelöst worden seien, so sei er der Meinung, daß von den Laien niemand die in Betracht kommenden Werke gelesen habe und die Synodal-Beschlüsse unbekannt geblieben seien, wenigstens seien diese Lösungen noch nicht in die Tat umgesetzt. Ls sei unbedingt notwendig, daß der Welt gezeigt werde, was die Liberalen wollen, daß besonders den Indifferenten gewissermaßen in usum delphini gesagt werde, welche Konsequenzen aus unserer Weltanschauung zu ziehen: seien, was man tun oder nicht tun dürfe, ohne deswegen als Nichtjude gebrandmarkt zu werden. Ls gelte die Indifferenten, die annahmen, daß sie infolge Außerachtlassung der veralteten Gebräuche nicht mehr dem Judentum angehörten, wieder heranzuziehen, dadurch, daß man ihnen sagt, daß sie trotz mancher sogenannten Uebertretungen doch noch Juden sind. Ls sei nicht sowohl notwendig, ein neues Gesetz zu schaffen, als das alte Gesetz richtig zu interpretieren und eine zeitgemäße Interpretion sich anzueignen. Gin jüdisches Lhegesetz dürfe es nicht mehr geben, da das Staatsgesetz an seine Stelle getreten sei. Das jüdische Lhegesetz werde doch nur zu unlauteren Zwecken angewandt und dies diene nur zur Schändung des Judentums. — Daß zuviel Hebräisch heute noch gelehrt wird, könne nicht behauptet werden. Eine Einschränkung des Unterrichts im Hebräischen sei also nicht notwendig. Ls sei vor allem eine Klarstellung darüber notwendig, daß das, was gewöhnlich als Verstoß gegen das Judentum aufgefaßt werde, es gar nicht sei. Dr. Vogel st ein-Stettin ist bis auf die das Lhegesetz betreffenden Ausführungen des Vorredners mit diesem durchaus einverstanden. Ls müsse gesagt werden, was im praktischen Leben an religiösen Vorschriften zu halten und nicht zu halten sei, und daß man trotz mancher Unterlassungen oder mancher sogenannten Verstöße gegen das alte Gesetz doch ein guter Jude sein könne. Die Vereinigung müsse sich hier hinter die Rabbiner stellen. — was die Lhegesetze betreffe, so dürfe die Religion nicht ausgeschaltet werden. Die Kommission solle beauftragt werden, die Lhegesetze einer Reform zu unterziehen. Derjenigen Lhefrau, die von einem schurkischen Manne geschieden ist, müsse unbedingt die Möglichkeit gegeben werden, auch ohne Zustimmung ihres früheren Gatten, eine neue Lhe und zwar mit religiöser weihe zu schließen. — Lin einheitliches Gebetbuch einzuführen, sei wohl nicht möglich, schon mit Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse. Die verschiedenen

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