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Liberales Judentum · 1910-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1910) · p. Seite 166

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Journal
Liberales Judentum
Volume
2 (1910)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1910)
Date
1910-06-01
Page
Seite 166 (sequence 46)
Language
German
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166 Ar. Asrnd Philipfon: Air Nrfsrmbrrvrgrmg im Judentum o o o o Die Reformberoegung im Judentum. Von Dr. Daoid Philipfon, überseht von Dr. Florden-Clberfeld. (dortlehung.) Die lebhafteste und erregteste Diskussion rief bemerkensrverterweise die dritte Frage hervor. In dieser Debatte wurde zum ersten Male in einer öffentlichen Versammlung die Behauptung aufgestellt, daß das Judentum im Laufe der Jahrhunderte durch rabbinische Verordnungen entstellt worden sei und daß man zur Bibel zurückkehren müsse, als zu der (Duelle und Grundlage religiöser Uebung.^) Line solche Aeußerung war ein deutliches Zeichen dafür, daß eine neue Aera angebrochen war und die Leute anfingen, sich gegen das Joch des Rabbinismus aufzubäumen. Die Frage wurde ausweichend dahin beantwortet, daß eine nach den Gesetzen des „Code Civil“ geschloffene Ehe zwischen Israeliten und Christen vom bürgerlichen Standpunkt aus bindend und gültig sei; und wenn solche Ehen auch nicht mit den religiösen Formen bekleidet werden könnten, so sollten sie doch keine Disziplinarstrafe (Bann) nach sich ziehen.^) Die andern Fragen wurden leicht und befriedigend beantwortet. Die Antworten der Versammlung zeigten deutlich, daß die Juden kein „Volk im Volke" 6°) waren, daß ihr früheres Nichtteilnehmen an den Volksinteressen nicht ihr eigener Fehler war, sondern eine Folge der beschränkenden Gesetzgebung, der sie unterworfen gewesen waren, daß sie sich von ihren Landsleuten lediglich durch ihre Religion unterschieden. Der Kaiser war von den Antworten befriedigt, von dem Wunsche beseelt, ihnen Gesetzeskraft zu verleihen, ohne jedoch zu diesem Zwecke einen besonderen Erlaß herauszugeben, beschloß er, dieses Ziel vermittelst einer jüdischen gesetzgebenden Körperschaft zu erreichen, bekannt unter dem Namen des großen Synhedrin. In einem Briefe vom 23. August (806 schrieb er an seinen Minister De Cbampagny, er beabsichtige, „die gegenwärtig in Paris zusammengetretene Versammlung in ein großes Synhedrin umzuwandeln, dessen Beschlüsse als Glaubensartikel und Grundsätze der religiösen Gesetzgebung neben die des Talmud gestellt werden sollen. „Diese Körperschaft sollte, gleich dem großen Synhedrin im alten Palästina, aus 7( Mitgliedern bestehen. Die Notabelnversammlung wurde angewiesen, alle Vorbereitungen für die Tagung des Synhedrin zu treffen. Am 6. Oktober (806 gab Napoleon *8) Gesammelte Aktenstücke über die Verbesserung des Zustandes der Juden. Herausgegeben von Alexander Bran, I, S. 342. Hamburg 1807. 49) Mielziner: The Jewish Law of Marriage and Divorce, S. 97. Cincinnati 1884. 5°) Ein Ausdruck, der von Napoleon selbst gebraucht worden war: „une nation dans la nation“; s. Kahn, a. a. £)., S. 88. einen Erlaß in hebräischer, französischer und italienischer Sprache heraus, durch den das große Synhedrin einberufen wurde. Die Sitzungen des Synhedrin wurden am 9- Februar (807 eröffnet. Seine Einrichtung geschah nach dem Muster des alten Synhedrin, indem die Vorsitzenden die Bezeichnungen Nassi, Ab Beth Din und Chacham erhielten. Die Zusammenkünfte erstreckten sich über einen Monat; am 9- März fand die endgültige Vertagung statt. Die Leistungen des Synhedrin bestanden in der Hauptsache darin, daß es den Antworten der Notabelnversammlung das Siegel seiner Zustimmung aufdrückte. Zweifellos hat die Liebe für das Aussehen Erregende und Schauspielerische Napoleon dazu bestimmt, diese Wiederbelebung der alten jüdischen gesetzgebenden Körperschaft auf französischem Boden zu versuchen. Das französische Synhedrin muß in der Geschichte der Reformbewegung erwähnt werden. Denn hätten selbst seine Mitglieder nicht in so vielen Reden den überlieferten Glauben an die Rückkehr nach Palästina und an alle damit zusammenhängenden Lehren verworfen, so würde doch schon ihre Antwort auf die vierte und sechste Frage, die sie in dem Sinne erteilten, daß sie die Franzosen als ihre Brüder und Frankreich als ihr Vaterland betrachteten, dies in sich geschloffen haben, und die Antwort auf die achte Frage deutete an, daß sie die rabbinische Gerichtsbarkeit in bürgerlichen und richterlichen Angelegenheiten als einen der Vergangenheit angehörigen Zustand ansahen. Trotz dieser Annäherung jedoch an den Geist der Reformbewegung kam letztere in den französischen Gemeinden nur wenig über einige hie und da eingeführte ästhetische Verbesserungen im Gottesdienste hinaus. Selbst diese äußeren Reformen wurden nur langsam angenommen, und noch im Jahre (839 erklärte der Verfasser der bekannten Zarphati-Briefe: „wenn keine Reformen zur Einführung gelangen, so werden die Juden entweder gänzlich gleichgültig werden oder in die christliche Kirche eintreten." 61> Das rabbinische Judentum wurde weiter offiziell anerkannt. Die Reformbewegung machte dort keine großen Fortschritte, und die Folge war meist so, wie Zarphati vorausgesagt hatte. si) Angeführt in der „Allg.Zeitung desJudentums", 3. Jahrgang, S. 151, aus dem „Courrier de 1a Liloeeile." (Fortsetzung folgt.)

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