Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1910)
- Date
- 1910-06-01
- Page
- Seite 158 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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158 Liberaler Kultus o o o o allenfalls: sie dienen dazu, den Gehorsamen einen desto größeren Lohn zuzuschanzen. Line Meinung, die von vielen dann auch auf das ganze Ritualgesetz übertragen wird, während die rationelle Gesetzesdeutung z. B. eines Maimonides oder 5. R. Kirschs dann nichts weiter darstellt als eine?: unmaßgeblichen versuch, Gottes Absichten zu ergründen. So entstehen also Kultgesetze, die mit Religiosität eigentlich gar nichts mehr zu tun haben, toter Ballast, Mumien von lebensvollen Kultsymbolen, denen der Wandel der Zeiten die Seele ausgeblasen hat, die fromme Gemütsstimmung — eine wenn auch vergeistigte Sorte von Geschenken an Gott, mit denen man sein Wohlgefallen zu erkaufen sucht, und somit ein Rückfall auf die Stufe vorsittlicher Religionen, in der die Opfer, superstitiöse Geschenke an die Gottheit, den Kultus hauptsächlich ausmachten. Ferner entstehen an der geschichtlichen Stelle, wo die spontan — Religiösen sich zu Glaubensgemeinden zusammentun, neben den persönlichen Kultsymbolen noch eine neue Art von .Symbolen, deren Subsekt die Gemeinde selbst ist. Dazu gehört vor allem das Bekenntnis und das gemeinschaftliche Gebet, aber auch mancher andre Brauch, durch den die Gemeinde als Ganzes ihr Verhältnis zu Gott ausdrückt und der deshalb von jedem ihrer Angehörigen geübt wird, wie etwa das Tauchbad der Lssäer, das Symbol der sittlich-religiösen Reinheit, die diese vor allen pflegen wollten, oder die Barmizwah- und Konfirmationsfeier ic. Diese Symbole sind prädestiniert, gleichzeitig auch einen Zweck zu erfüllen, nämlich die Zugehörigkeit zur Gemeinde zu pflegen und zu stärken. — Neben diesen Kultgebräuchen, die sämtlich von dem spontanen religiösen Gefühl ihren ersten Ursprung nehmen, gibt es ferner auch einige, die obzwar gleichfalls von frommer Empfindung diktiert und ausgestaltet, doch ihre Wurzel im verstand, in dem schon konkreten ausgestalteten System haben, wie etwa das Bilderverbot des 2. Gebotes, das aus der Lehre von Gott direkt hervorwächst, oder der Brauch gleichmäßiger Leichenkleider für vornehm und gering, der sich erst verhältnismäßig spät aus der Lehre von der Gleichheit aller Rkenschen vor Gott ergeben hat rc. Zn ihnen spricht gleichsam eine Spontaneität zweiten Grades. Sie zeigen, daß die religiöse Empfindung auch dann, wenn sie sich schon zur Glaubenslehre verdichtet hat, durchaus nicht abstirbt, sondern weiter wirkt, Kulte bauend auf dem festen Boden der Lehre. So kann es denn auch nicht Wunder nehmen, wenn wir schließlich die fromme Empfindung sogar an den Religionsgesetzen arbeiten und modeln sehen. So sind z. B. die Lichter des Sabbat-Anfangs und Ausgangs ursprünglich sicherlich eine bloße Folge des Lichtverbotes ain Sabbat, um dessentwillen man vor und nach Sabbat das Licht entzündete, uin sehen zu können. Aber sehr bald wurde das Anzünden zu einem feierlichen Akt, und dann ward — schon im Talmud — die Benutzung der Lichter als Beleuchtungskörper verboten und betont, daß sie die weihe des Sabbats symbolisieren resp. die feierlich-freudige Stimmung, die vom Sabbat auf die folgende Woche ausströmen soll. Der gesetzliche Kult hat sich also hier zurückverwandelt in ein spontanreligiöses Symbol. Soviel jedenfalls ergibt sich auch aus diesen sekundären Entwicklungsformen des Kultus, daß die schöpferische Neu- und Umgestaltung desselben stets von der frommen Empfindung, von der Spontaneität ausgehet: Die gesetzliche Form des Kultus ist Dekadence; das konstitutive Element des Kultus ist zu allen Zeiten das religiöse Gemüt.