Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1910)
- Date
- 1910-06-01
- Page
- Seite 157 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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o o o o Fibrralrr Kultus 157 schwände; er wird ja sonst ein Sinnbild ohne Sinn! Die Nachkommen des Landmanns, die in die Stadt ziehen, haben kein Bedürfnis, Anfang und Ende der Ernte zu feiern, — was sollen ihm die Feste? Wer nicht mehr empfindet: mein Haus sei heilig — was soll dem die Mesusoh? — Trotzdem ist dieser logische Widersinn fast stets Wirklichkeit geworden! Auch der seines Sinnes beraubte Kultbrauch ist stets in die mitgeteilte Religion übernommen worden, — sei es aus falscher oder frommer Pietät gegen die Vorfahren, — sei es infolge des Geruchs der Heiligkeit, der ihn schon umwitterte, — sei es weil man fälschlich das Konkrete für das Wesen der Religion hielt, die man erfassen wollte. Das Wunder ist nur, wie der Kultus das selbst aushielt. Er ist ja bloß das Kleid der Religion; wie hält sich dies, wenn kein Körper es trägt? — Nun, man gibt ihm einen anderen Körper, nicht einen lebendigen, sondern eine Schneiderpuppe, ein Holzgestell, das den Körper ersetzt. Man erfindet einen neuen Sinn für die Sinnbilder. — So wird der Kultus in der Glaubensgemeinschaft, wenn er Bestandteil der mitgeteilten Religion geworden, umgedeutet zum Erziehungsmittel, zum Mahner zu gottgefälligem Wandel. So ist der weiße Mantel am Versöhnungstag, das Sinnbild der Reinheit, zum Grabkleid und Bußprediger geworden; so das Thanukalicht, das Symbol der Freude, zum „Verkünder des Wunders"; so Teffilin und Mesusoh zum „Rettungstau, das der Schiffsherr Gott dem in Sünde Ertrinkenden zuwirft, sich daran zu klammern in Versuchung"; so werden Speisegesetze und Beschneidung Erziehungsmittel zur Mäßigkeit und Selbstbeherrschung, und Sabbate und Feste zu Erinnerungstagen für geschichtliche Ereignisse, alle Gebote insgesamt aber zu Mitteln, „uns zu heiligen", wie es in unseren Gebeten heißt. Diese Verwandlung in der Bedeutung des Kultus geht natürlich nicht in vollem Licht des Bewußtseins vor sich. Ganz instinktiv ergreifen die Epigonen diese Ausflucht, um sich die altheiligen Kulte zu erhalten. Sie ist aber eine ttefeinschneidende Veränderung. Zunächst verschiebt sich dadurch die Stellung des Kultus in der Religion. Wie die Feuersäule, die vor den Israeliten Herzog, am Schilfmeer hinter sie trat, so wird umgekehrt der Kultus, der in der spontanen Religion Ausläufer und letzte Folge war, jetzt zum Vorbereiter der Religion. Da er ferner jetzt nicht mehr im Subjekt wurzelt, so wird er auf Gott selbst zurückgeführt; wird Heteronom, wird gottgewolltes Gesetz. Mit der Freiheit aber verliert er den zarten Schmetterlingsflügelstaub des Gemütvollen, des Herzlichen, das ihm vorher anbaftete. Dafür freilich gewinnt er an Wert für die Religion: Stand er in der spontanen am meisten entfernt vom Ausgangspunkt, so tritt er in der mitgeteilten ins Zentrum ein. Die mitgeteilte Religion ist ja zur besseren Hälfte Vorbereitung . der spontanen. Will der Kultus erziehen, so besorgt er ihr Hauptgeschäft! — Zugleich zeigt sich hier der Grund, warum die mitgeteilte so leicht zur Talmi-Religion wird. Nämlich eine Anzahl Kulthandlungen wird sich allerdings leicht zu Erziehungsmitteln umformen lassen. Viele Kulthandlungen aber können diesen Umwandlungsprozeß nicht vertragen: Wenn man die Gefühlsroheit rächt selbst empfindet, das Lämmchen in der Milch seiner Mutter zu kochen, — eine Empfindung selbst erzeugen kann dieser Brauch nicht. Soll er nun trotzdem gehalten werden, dann bleibt zu seiner Begründung nichts übrig, als auch diese selbst auf Gott zurückzuführen. So entstehen die Gesetze, von denen der Talmud sagt: Geseroh. gosarti, chuckoh chokakti, sie beruhen allein auf Gottes Willen, stat pro ratione voluntas; sie sind lediglich Nissojön, Gehorsamsübung; oder