Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 4 (April 1910)
- Date
- 1910-04-01
- Page
- Seite 79 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. Gsldmann: Neligisfrr und politischer Fidrrolismrrs 79 lichen Bekenntnisse ganz erhebliche Aufwenwendungen aus dem Gelds macht, das auch von Juden aufgebracht wird, daß aber die jüdische Religion stets selber für ihre Bedürfnisse sorgen müsse. Nun kann ja der Staat diese Sonderstellung des Judentums logisch nicht rechtfertigen, er hat aber einen Entschuldigungsgrund in der bestehenden Gesetzgebung, die den Zustand sanktioniert. Mer aber ist für diese Gesetzgebung verantwortlich? Heute beginnt allerdings unter dem Drucke der jüdischen Renaissance unserer Tage der Liberalismus einige schwache Einsätze zu machen, das Recht der Iudenheit wahrzunehmen, und bei der Beratung des Schulunterhaltungsgesetzes sowie der Besoldungsvorlage der Geistlichen hat er sich bemüht, das ärgste Unrecht abzuwenden. Und man wird dabei den peinlichen Eindruck nicht los, daß auch diese kärglichen versuche unterblieben wären, wenn nicht das orthodoxe Judentum das Zentrum zu interessieren verstanden hätte und man befürchten mußte, vom Zentrum in diesem Punkte beschämt zu werden. Aber was ist in den langen Jahren geschehen, als der Liberalismus in Preußen tatsächlich eine Macht war? was hat er damals getan, um den unwürdigen Zustand zu verhindern, daß aus dem Gelds jüdischer Steuerzahler christliche Kultuseinrich- Lungen mit bezahlt werden, während die Juden unter der Last ihrer Kultussteuern erliegen, oft nicht imstande sind, geschulte Lehrkräfte anzustellen und ihren Rindern entwjeder gar keinen oder vielfach nur ganz unzureichenden Religionsunterricht schaffen können? Obwohl er die Macht gehabt hätte, bessere Zustände zu schaffen, hat der Liberalismus hier völlig versagt, hat er an der Erhaltung des Judentums und seiner Religion nie ein Interesse bewiesen! Und der Grund zu dieser Stellungnahme? Es ist kein anderer, als allein der bereits erwähnte! Hier sieht man am allerdeutlichsten den Fluch jener Strömung, die den Satz, daß Religion Privatsache sei, wenigstens für das Judentum durchsetzen will, wenn es für das Lhristentum nicht geht. Gewiß hat man auch eine Entschuldigung herausgetüftelt, die diese Haltung dem Juden einleuchtend und annehmbar machen soll. Man hat behauptet, daß dadurch die jüdische Religion in ihrer Unabhängigkeit von staatlichen Einflüssen, in ihrer Freiheit erhalten wird. Um aber zu erweisen, daß dieser „Vorteil" einfach eine Verlegenheitsphrase ist, braucht man nur auf den Katholizismus einen Blick zu werfen, und sich zu fragen, welche „Beeinflussung" diese Religion in ihren religiösen Ideen und deren praktische Betätigung durch den Staat erleidet! Es sei nicht verschwiegen, daß der größte Teil der Iudenheit, zumal der religiös-liberalen, dem theoretischen Satze von der Trennung von Staat und Kirche zustimmt. Der ungeheure, gefährliche Fehler des politischen Liberalismus liegt nur darin, derartige Grundsätze bei einer Minorität durchführen zu wollen, bevor sie bei derMajoritätGeltunghaben. Wenn der Liberalismus sich gezwungenermaßen mit der staatlichen Unterstützung der christlichen Kirchen absinden mußte, so hätte er, als er noch die Macht hatte, die logischen Folgen für das Judentum ziehen müssen, statt ihnen durch die schonungslose Durchführung der an sich gesunden liberalen Prinzipien bei der nun einmal gegebenen politischen Konstellation Preußens so erheblichen Schaden zuzufügen. Denn die erzieherische Wirkung dieser Maßregel auf die Mehrheit, die man vielleicht erhoffte, trat nicht ein. Die Durchführung liberaler Grundsätze bei einer Minderheit übt eben auf die Mehrheit gar keinen Einfluß! Sie muß vorangehen! In diesem Bestreben nun, liberale Prinzipien dort durchzuführen, wo sie am wenigsten am Platze sind, findet der Liberalis-