Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 4 (April 1910)
- Date
- 1910-04-01
- Page
- Seite 76 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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76 Ar. Gsldfchinrdt: Errstrnzberechtigung drs liberalen Judentums. Dieser unserer Zeit eigentümliche Gegensatz zwischen Iudenheit und Judentum hat nun d i e Folgen gehabt, die als offene Tatsachen vor unsern Augen liegen. Man mag darüber denken, wie man will, man mag es als Rückschritt beklagen oder als Fortschritt begrüßen: die Tatsache selbst wird von niemand geleugnet, daß in Deutschland und in der Rullurwelt überhaupt die alte Herrschaft des jüdischen Religionsgesetzes gebrochen ist. Der bei weitem größte Teil der Bekenner des Judentum in Deutschland und in den Rulturländern hält von den sogen. „61(5 Geboten und verboten", oder sagen wir von dem ganzen Schulchan-Aruch, soweit es rein religionsgesetzliche und nicht ethische Vorschriften sind, nur noch — den Besuch der Synagoge am Iahrzeitstage der Eltern und am Neujahr und versöhnungstag für einige Stunden, verbunden wohl noch mit Fasten am letzteren. An Sabbath und Festen stehen die Synagogen leer, in den Familien wird nicht gebetet, Tefillin legen selbst viele dann nicht mehr, wenn sie am Iahrzeitstage zum Radbisch die Synagoge besuchen. Rituelle Haushaltung ist zur äußersten Seltenheit geworden, pnd selbst die Mitglieder ritueller Haushaltungen dispensieren sich auswärts von den Sxeisegesetzen. von den sogen. „\3 Glaubensartikeln" ist alles gestrichen, was mit dem modernen Bewußtsein nicht übereinstimmt, wenn früher Rabbinerversammlungen und Synoden darüber debattierten, was vom Ritualgesetz zur Erleichterung des Publikums etwa abgeschafft werden sollte: heute würden solche Debatten dem Fluch der Lächerlichkeit verfallen, denn es ist nichts mehr abzuschaffen. Es hat sich alles von selbst abgeschafft. Das sind Tatsachen, die schon öffentlich 'sanktioniert sind. Man regt sich schon gar nicht mehr auf, man wundert sich gar nicht mehr darüber, daß der größte Teil der jüdischen Geschäfte am Sabbath arbeitet, daß der Jude sich seine Zigarre am Sabbath schmecken läßt, daß am j)assahfeste neben den Mazzoth Brot auf den Tisch kommt, daß auf dem Sonntagsausfluge oder auf der Geschäftsreise kein rituelles Restaurant ausgesucht wird, daß am versöhnungstage nach der predigt viele aus der Synagoge zum Diner eilen, daß die Liebe zur Mischehe schreitet, das ist so alltäglich und selbstverständlich, daß man sogar bei der Wahl zum Gemeindevorstand, ja beim Aufrufen zur Thora am versöhnungstage ic. in allen diesen Dingen keinen Hinderungsgrund sieht. Ja allmählich hat man sich der pietätvollen Pflicht entwöhnt, im Trauerjahre oder am Iahrzeitstage der Eltern die Synagoge zu besuchen, es gilt schon als besondere j)ietät, bei der Seelenfeier des Versöhnungstages nicht durch Abwesenheit zu glänzen. Diese Tatsachen muß man in ihrer ganzen Nacktheit, in ihrer unverhüllten brutalen Wirklichkeit hinnehmen und von jeden: Werturteil, von Zustimmung oder Ablehnung, vollständig absehen, wenn man der „Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland" Gerechtigkeit widerfahren fassen will. Gegenüber der Tatsache, daß der bei weitem größte Teil der deutschen Iudenheit die traditionellen Formen des Judentums im Glauben, Leben und Gottesdienst bereits zum alten Eisen geworfen hat, gegenüber dieser unerschütterlich feststehenden Tatsache erhebt sich sofort die Frage: was soll nun mit diesem, antitraditionellen, größten Teil der deutschen Iudenheit geschehen? Sind diese Antitraditionellen noch Juden oder sind sie keine Juden mehr? Die Traditionellen, die numerisch die Minorität sind, erkennen nur das traditionelle Judentum als Judentum an und schrecken vor der kaum auszudenkenden Konsequenz nicht zurück, mehr als 75 Prozent der deutschen Juden vom Judentum: aus-