Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 2 (1910)
- Issue
- Heft 4 (April 1910)
- Date
- 1910-04-01
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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74 Ar. GoLdschmidt: EListeuzberechtigung des liberalen Judentums. keit, die Vorschriften der Religion zu befolgen oder zu übertreten. Die Forderung der ethischen Autonomie in dem Rant'schen Sinne, daß der Mensch sein eigener Gesetzgeber sei, war der Menschheit noch nicht zum Bewußtsein gekommen. Die höchste Tugend war der Gehorsam, und wenn auch die Uebertreibung 'bis zum ereäo quia absurdum im Judentum nie Bürgerrecht erlangt hat, so war man doch geneigt, grade in der Lseteronomie der Religionsschriften, in der Fügsamkeit des Willens unter das Religionsgesetz ein höheres ethisches Niveau zu verehren. „Größer ist der, der das Gute tut, das ihm vorgeschrieben ist, als der, der es aus freiem Antriebe ohne gesetzliche Verpflichtung tut.*) So entstand derSchulchan- Aruch mit seinem ganzen Apparat. — Mit der Einigung der deutschen Völkerschaften zur energischen Ausprä¬ *) Gadol mezuwe weosse mimmi sclieeno mezuwe weosse. „Die Herrschaft der Religion ist ein Joch, das man aus sich nimmt. Labbalatb ol malchuth schamajim." Bei einer ganzen Abteilung von Religionsgesetzen, welche „cbukkim" heißen, sollte von vorne herein aus Zustimmung des eigenen Urteils verzichtet werden. Vgl. Kasobi zu Numeri 17,2: „Der Satan und die Heiden ärgern Israel und sprechen: Welchen Sinn hat denn dieses Gebot (der Para aduma)? Darum ist es „chukka-‘ genannt — Gott befiehlt es und du hast nicht die Befugnis, darüber dir Gedanken zu machen". Bei den andern nicht als „chukkim“ bezeichnten Vorschriften soll ja der menschliche Verstand den Sinn und den Grund, taame hanizwotb, zu erfassen suchen. Aber die Erfüllung des Gebotenen soll nicht wegen dieser Einsicht erfolgen, sondern weil es geboten ist. Der Gehorsam ist die Hauptsache, und wenn der denkende Gehorsam auch der Weisheit des Herrn Tribut spendet, so ist der gedankenlose doch mehr eigentlicher Gehorsam. Dem entspricht der Grundsatz: „Die Gebote verlangen keine Andacht", mizwotb en zerichoth kewana, es genügt die Absicht, den Willen des Herrn zu erfüllen. Ganz in dieser Richtung hält sich eine im Namen Raschis gegebene Erklärung zu Laubedriu 11,1: „Folgende haben keinen Anteil an der zukünftigen Welt: Der sagt, die Belebung der Toten ist nicht von der Tora gelehrt." Dazu im Raschi-Kommentar: Wer die weiter in der Gemara ausgeführten Deutungen der Tora für die Wiederbelebung der Toten leugnet, und selbst wenn er zugesteht und glaubt, daß die Toten wieder lebendig werden, aber die Tora lehre es nicht, auch nicht durch Andeutung, der ist doch ein Leugner; er leugnet, daß die Tora es lehrt; was liegt uns da an seinem Glauben?" — Aehnliches lehrt gung und Geltendmachung deutschen Wesens und deutschen Rönnens und mit dem damit notwendigerweise entfachten wettbewerbe der außerdeutschen Nationalitäten zur Geltendmachung ihrer Eigentümlichkeiten hat die ganze ethische Physiognomie der Menschheit sich verändert. Das Zeitalter des Individualismus, des Impressionsmus, der ethischen Persönlichkeit hat sich in die Rette der Geschichte eingefügt. Die Saaten, die Rants Postulat der sittlichen Autonomie gestreut, sie sind in den deutschen Freiheitskämpfen zur Blüte gekommen und in den deutschen Einheitskämpfen zur Frucht gereift. Die alten Tafeln der absoluten werte wurden zerbrochen, die Entwicklungstheorie hat sich der Weltanschauung bemächtigt, die Felsen und die Erde und die Sonnen und die Welten wurden zu Wellen eines Stromes, der ewig in Maimonides in Nelaobim 8,11 : „Jeder der die 7 (noachidischen) Gebote annimmt und sie gewissenhaft hält, gehört zur Klasse der „frommen Heiden", ehasside ummoth liaolam, und hat Anteil an der zukünftigen Welt, aber nur dann, wenn er sie annimmt und befolgt aus dem Grunde, weil Gott es in der Tora besohlen und uns durch Moses mitgeteilt hat, daß die „Noachiden" schon früher dazu verpflichtet waren. Tut er es aber aus eigener Vernunft, so gehört er nicht zu den heimatberechtigten Fremden, Zers tosebab, und nicht zu den Frommen und den Weisen der Völker der Welt." Nach Joseph Karo in Lessexb misebvö ist diese Einschränkung ein Zusatz des Maimonides zu Rabbi Josua's Ansicht Sanhedrin 105,1. In diesen beiden Fällen ist es zwar nicht bloß die Tendenz, das Gesetz als das eigentlich Verbindliche hinzustellen. Bei dem Glauben an die Wiederbelebung der Toten handelt -es sich auch darum, daß ein so wichtiges Glaubenselement nicht in der Tora fehle, und bei dem Fremden, der im Lande Israels Heimatsberechtigung erhalten wollte, sah man mit Recht daraus, daß er die Autorität des Landesgesetzes anerkenne. Aber aus dem Ton, in der Raschi-Erklärung: „Was liegt uns da an seinem Glauben?", ebenso aus der Ausdehnung des Maimonides auf den „Anteil am zukünftigen Leben" klingt die ganze mittelalterliche Weltanschauung heraus, daß der Gehorsam die Grundlage der religiösen Moral bildet. Es braucht nicht ausdrücklich gesagt zu werden, daß das Vorstehende zu den Lazarus'schen Untersuchungen über das „Prinzip der jüdischen Sittenlehre" (Ethik des Judentums c. 2) nicht im Gegensätze steht." -