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Liberales Judentum · 1910-03-01 · Heft 3 (März 1910) · p. Seite 64

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Journal
Liberales Judentum
Volume
2 (1910)
Issue
Heft 3 (März 1910)
Date
1910-03-01
Page
Seite 64 (sequence 16)
Language
German
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64 Prof. Ar. K. Mrndrlfohn: Air M-ifchrn Nituolgefetze für Preußen durch den berühmten Artikel vier- I zehn der Verfassungsurkunde auch gesetzlich feststeht, und an dieser felsenfesten Tatsache prallen die schönsten liberalen Theorien wirkungslos ab. Damit also, daß das Lhristen- Lum nicht Privatsache ist, muß der Liberalismus sich abfinden. Als Entgelt aber sucht er seine Theorien um so stärker bei den anderen Religionsgesellschaften, von denen praktisch ja nur das Judentum in Frage kommt, zur Durchführung zu bringen, und dieser Zwiespalt, die verschiedene Bewertung der Religion, die — allerdings erzwungene — Anerkennung des Christentums als Staatsreligion und die Behandlung des Judentums als reine Privatsache, muß natürlich für das letztere die unangenehmsten Folgen nach sich ziehen. Schon rein äußerlich zeigt sich die Wirkung dieses Zwiespalts in der Haltung, die man häusig im Liberalismus den religiösen Gefühlen des Juden gegenüber einnimmt. Mag auch die immer wieder auftauchende Behauptung von der antisemitischen Färbung großer Teile der freisinnigenWählerscharen nicht ganz der Wahrheit entsprechen, mag es auch keine Führer der Bewegung geben, die eine .derartige Gesinnung offen bekunden, unbestreitbar bleibt es, daß diese politische Partei nur zu oft den religiösen Juden empfindlich zu verletzen gewußt hat. Sie schließt ausgesprochene und unausgesprochene Kompromisse mit Antisemiten, sie mutet dann dem jüdischen Anhänger zu, für feine geschworenen Todfeinde zu stimmen, und ist einpört, wenn in dem Konflikte zwischen politischem und religiösem Gewissen das letztere siegt. Und wenn man schließlich das direkte Eintreten für Judenfeinde trotz der Zunahme der Fälle in den letzten Jahren noch zu den Ausnahmen zählen darf, ist daran nicht zu drehen und nicht zu deuteln, daß der Liberalismus, sobald ein Jude in Frage kommt, eine peinliche Rücksicht auf die „religiösen Imponderabilien", auf die Gefühle der Wähler christlichen Bekenntnisses nimmt, und es sorgfältig vermeidet, eine jüdische Kandidatur für die gesetzgebenden Körperschaften aufzustellen, sofern es nicht zuweilen aus irgend welchen — hier nicht näher zu erörternden — Gründen meist finanzieller Natur unerläßlich ist. Und an diesem Bilde ändern die wenigen „Renommierjuden", die in ganz aussichtslosen Wahlkreisen sogar als nationalliberale Zählkandidaten glänzend durchfallen dürfen, auch nicht das Geringste! (Fortsetzung folgt.) Die jüdifchen Rifualgefefje im Lickte der modernen naturroiffenfchaff. Von Prof. Dr. B. JTlendelfohn. Fortsetzung.) ir wenden uns den Speisegesetzen zu, somit denjenigen Gebräuchen, welche die Juden am schärfsten von den Völkern, unter denen sie lebten, unterschieden haben, welche die Trennung von ihnen am schroffsten zum Ausdruck gebracht haben. Diese Gebräuche haben wohl mit am meisten zur Absonderung der Juden beigetragen. Geht man nun diesen Speisengesetzen mit der Leuchte der Wissenschaft auf den Grund, so bleibt bei vielen nichts, als eine ziemlich willkürliche Deutung des Talmuds zurück. Das wichtigste dieser Speisegesetze ist wohl das verbot Fleisch mit Butterfett zusammenzubringen. In der Bibel ist von diesem Verbote kein Wort enthalten. Dafür findet sich dreimal in der Tora das ver-

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